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Kanton Zug

Schlussstrich: Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann einigen sich aussergerichtlich

Schlussstrich: Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann einigen sich aussergerichtlich

13.03.2018, 15:1213.03.2018, 15:54
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Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann haben sich im Rahmen einer Vorverhandlung einvernehmlich darauf geeinigt, mittels eines umfassenden Vergleichs einen definitiven Schlussstrich unter die Geschehnisse im Nachgang zur Zuger Landammannfeier 2014 zu ziehen.

Spiess-Hegglin hatte Hürlimann vorgeworfen, er habe sie an der Landammannfeier mittels K.O.-Tropfen gefügig gemacht. Sie war am Tag nach der Feier mit Unterleibsschmerzen ins Spital gegangen und gab an, sie könne sich an nichts erinnern.

Hürlimann stritt einen Übergriff ab. Es habe eine Annäherung gegeben, diese habe aber einvernehmlich stattgefunden. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.

ZUR MELDUNG, DASS SICH JOLANDA SPIESS-HEGGLIN ALS ZUGER KANTONSRAETIN ZURUECKTRITT, STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 24. NOVEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Die Zuger Kantonsraetin Jo ...
Jolanda Spiess-Hegglin.Bild: KEYSTONE

Jolanda Spiess-Hegglin verpflichtet sich im Wesentlichen vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu, sich ab sofort «in keiner Weise mehr so zu äussern, dass daraus bei Dritten irgendwelche Vermutung entstehen oder impliziert werden kann, dass sie je Opfer eines strafbaren Verhaltens, begangen durch Markus Hürlimann, geworden sein könnte», heisst es in einer Medienmitteilung des Strafgerichts und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom Dienstag.

Der Zuger SVP Kantonsrat Markus Huerlimann spricht an der Medienkonferenz zur "Zuger Sex-Affaere", im Theater Casino in Zug am Dienstag, 1. September 2015. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Markus Hürlimann.Bild: KEYSTONE

Gericht stellt Verfahren ein

Im Gegenzug hat Markus Hürlimann sämtliche gestellten Strafanträge betreffend mehrfache üble Nachrede und mehrfache Verleumdung vorbehaltlos zurückgezogen. Zudem hat er sein unwiderrufliches Desinteresse an einer Weiterführung der Strafuntersuchung gegen Jolanda Spiess-Hegglin betreffend den von ihm erhobenen Vorwurf der falschen Anschuldigung erklärt.

Beide Parteien werden überdies ihre eigenen Kosten zum allergrössten Teil selbst zu tragen haben. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage wird das Gericht das Verfahren mit Bezug auf die Tatvorwürfe der mehrfachen üblen Nachrede und Verleumdung einstellen. (whr)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fischra
13.03.2018 22:07registriert Juli 2016
Beide konnten nichts gewinnen. Eine gute Entscheidung diesen 🌹 krieg zu beenden.
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l. a. stalder
13.03.2018 22:17registriert Januar 2015
Was für ein Trauerspiel...
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