Nach der Mail-Affäre vom Dezember 2019 scheidet ein Zuger Kadermitglied aus dem Polizeikorps aus - im gegenseitigen Einvernehmen, wie die Sicherheitsdirektion am Mittwoch mitteilte. Wer den Mailverkehr veröffentlichte, konnte nicht geklärt werden. Das entsprechende Strafverfahren wurde eingestellt.
Über die Details der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei Stillschweigen vereinbart worden, hält die Sicherheitsdirektion fest. Weitere Auskünfte würden keine erteilt.
Die Zuger Polizei hatte das Kadermitglied und eine Mitarbeiterin im Dezember 2019 freigestellt und eine Untersuchung eingeleitet. Grund war, dass der private, intime Mailverkehr von und zwischen den beiden Angestellten öffentlich geworden war.
Das eröffnete Strafverfahren sei nun sistiert worden, teilten die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Mittwoch mit. Im Fokus der Ermittlungen stand die Frage, ob die Mitarbeiterin das E-Mail tatsächlich versendet hatte und dadurch eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe. Oder ob eine Drittperson für den Verwand verantwortlich war.
Es konnten keine Hinweise gefunden werden, dass die Mitarbeiterin die E-Mail-Nachricht versendet hatte, heisst es weiter. Die Ermittlungen nach einer Drittperson als Absender hätten ebenfalls zu keinem Ergebnis geführt.
Der am 20. Dezember im Namen einer Mitarbeiterin der Zuger Polizei veröffentlichte Schriftverkehr enthielt vertrauliche Daten aus dem Einsatzjournal der Zuger Polizei, die dem Amtsgeheimnis unterliegen.
In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafuntersuchung ein, und die Kantonspolizei Zürich wurde mit den entsprechenden Ermittlungen beauftragt. (aeg/sda)