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Spielgruppe lehnt Kinder von Schwulen-Paar ab – und das ist (noch) legal

In den meisten Kantonen der Schweiz können Spielgruppenleiter wegschicken, wer ihnen nicht passt.
In den meisten Kantonen der Schweiz können Spielgruppenleiter wegschicken, wer ihnen nicht passt.bild Carolin Frei / Lenzburger bezirks-anzeiger

Spielgruppe lehnt Kinder von schwulem Paar ab – und das ist (noch) legal

Rafael und Rahul aus dem Aargau dürfen nicht in die Spielgruppe. Der Grund: Ihre Eltern sind homosexuell. Möglich ist ein solcher Fall wegen der laschen Schweizer Gesetzgebung und die mangelnde Regelung der Spielgruppen.
01.11.2019, 15:4401.11.2019, 20:19
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Die Aargauer Zwillinge Rafael und Rahul haben zwei Papis. Das ist einer Spielgruppenleiterin aus Lenzburg einer zu viel: Sie sagte gegenüber den Eltern, eine solche Konstellation sei «weder normal noch natürlich». Und verweigerte den zwei Kindern die Aufnahme. Darüber berichtete der Lenzburger Bezirks-Anzeiger zuerst.

«Wir sind schockiert. Dass diese Frau ihre Homophobie an Kindern auslebt, ist stossend», sagt Roman Heggli, Sprecher der Schwulenorganisation Pink Cross. Die ganze Community sei erschüttert. «Meine Facebook-Timeline ist voll mit Posts dieser Geschichte.»

Als Pink Cross vom Fall erfuhr, hat der Verband Rechtsanwältinnen eingeschaltet, um eine Anzeige zu prüfen. Allerdings habe sich schnell gezeigt, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gebe, gegen diese Art von Diskriminierung vorzugehen. Henggli fordert: «Das muss sich endlich ändern.»

Zwar verbietet die Schweizer Bundesverfassung die Diskriminierung aufgrund der Lebensform, einen entsprechenden Gesetzesartikel für die Diskriminierung von Homosexuellen gibt es bislang jedoch nicht. Heute umfasst die sogenannte Rassismusstrafnorm lediglich die Diskriminierung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion.

Das könnte sich jedoch bald ändern: Am 9. Februar 2020 stimmt das Volk über die Erweiterung ab. Wer öffentlich eine Person oder eine Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert oder zu Hass aufruft, der soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müssen.

Mangelnde Richtlinien

Der konkrete Fall in Lenzburg hätte vermieden werden können, wenn Spielgruppen einer strengeren Regulierung unterliegen würden. Stand jetzt kann in den meisten Kantonen der Schweiz jeder eine Spielgruppe eröffnen – und auch wegschicken, wer ihm nicht passt.

Um eine Spielgruppe zu eröffnen, braucht es keine Betriebsbewilligung. Heisst: Es ist keine bestimmte Ausbildung nötig. Die Spielgruppenleiter funktionieren zudem wie eigene Unternehmer: Sie können frei entscheiden, wem sie ihre Dienstleistung anbieten.

«Mit einer Bewilligungspflicht käme es gar nicht zu Fällen wie diesen.»

Doch: «Der Schweizerische Spielgruppen-LeiterInnen Verband SSLV empfiehlt seinen Mitgliedern, jedes Kind gleich zu behandeln», sagt dessen Präsidentin Eva Roth. Es handelt sich jedoch lediglich um Empfehlungen, nicht um verbindliche Leitlinien. Ausser die Spielgruppe hat das Qualität-Label vom SSLV erreicht.

Glücklich über diese nicht wirklich geregelte Situation ist man seitens des SSLV nicht. Roth: «Mit einer Bewilligungspflicht, bei der das Qualität-Label vom SSLV fester Bestandteil wäre, käme es gar nicht zu Fällen wie diesen. Die Politik muss endlich handeln.» Ihr Verband fordere seit Jahren entsprechende Richtlinien zu Ausbildung, Rechten und Pflichten von Spielgruppenleitenden – ohne Erfolg. Die Politik lasse sich zu sehr von befürchteten Kostenfolgen abschrecken. «Dabei lohnt es sich immer, in Bildung zu investieren.»

Auch der Aargauer SP-Nationalrat Cedric Wermuth spricht sich in einem Facebook-Post für die kantonale Regelung der Spielgruppen aus:

Die Leiterin der erwähnten Spielgruppe war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.

Zwischen 6000 und 30'000 Regenbogenfamilien
Laut dem Dachverband Regenbogenfamilien zufolge leben in der Schweiz aktuell zwischen 6000 und 30’000 Kinder in Regenbogenfamilien, also Familien in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, trans oder queer ist. «Der Verband will nun mit dem SSLV darauf hinarbeiten, dass solche Fälle künftig nicht mehr vorkommen», sagt Geschäftsführerin Maria von Känel.
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109 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kronrod
01.11.2019 16:15registriert März 2015
Die zugrundeliegende Frage ist leider nicht so einfach: darf eine Krippe oder Schule auf die Angehörigen bestimmter Religionen oder Kulturen zugeschnitten sein und alle anderen ausschliessen bzw. diskriminieren? (Ich nehme an, die Entscheidung im beschriebenen Fall hat auch einen religiösen Hintergrund.) Darf eine katholische Krippe Protestanten ausschliessen? Darf eine jüdische Schule Christen ausschliessen? Es ist mir klar, dass staatliche Bildungseinrichtungen neutral sein müssen. Aber bei privaten bin ich mir nicht so sicher.
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w'ever
01.11.2019 16:26registriert Februar 2016
frage.
die spielgruppe ist keine staatliche einrichtung. in diesem fall darf doch die dame die kinder aufnehmen wie sie will, egal was für ansichten die eltern gegenüber liebe, hautfarbe, religion und anderen gegenüber haben, oder?
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Pachyderm
01.11.2019 17:32registriert Dezember 2015
„Rafael und Rahul aus dem Aargau dürfen nicht in die Spielgruppe. Der Grund: Ihre Eltern sind homosexuell.“
Nein, das ist nicht der Grund. Der Grund ist, dass die Spielgruppenleitung homophob ist.
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