Schweiz
Kommentar

Keine «Sonderwünsche» für Autisten

Le logo de la Coop et le logo de la Migros sont photographies cote a cote sur un batiment commercial commun ce mardi 23 aout 2016 sur la place de la Sallaz a Lausanne. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
Die beiden Genossenschaftsriesen stehen in der Kritik.Bild: KEYSTONE
Kommentar

Fehlende Sensibilität bei Migros und Coop: Keine «Sonderwünsche» für Autisten

Eine britische Supermarktkette hat eine stille Einkaufsstunde für Menschen mit Autismus eingeführt. Migros und Coop zieren sich.
30.07.2018, 04:3630.07.2018, 09:53
Benjamin Weinmann
Mehr «Schweiz»

Die beiden Genossenschaftsriesen Migros und Coop sollten sich an der britischen Supermarktkette Morrisons ein Vorbild nehmen und eine stille Einkaufsstunde für Menschen mit Autismus einführen. 60 Minuten pro Woche wären ein kleines, aber bedeutendes Zeichen, um Autisten im Alltag besser mit einzubeziehen.

Doch sowohl Migros als auch Coop zieren sich. Ihre Rechtfertigungen zum Thema widerspiegeln im Kern leider die vielfach herrschende Einstellung in der Schweiz, wonach Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung «Sonderwünsche» einer Minderheit darstellen. Ihre Erfüllung gilt oft als notwendiges Übel, das mit Zusatzaufwand verbunden ist.

So sagt die Migros, Menschen mit Autismus könnten ganz einfach kleinere Filialen auswählen. Doch auch in kleineren Filialen können der Geräuschpegel und vor allem der Dichtestress hoch sein. Irritierend ist auch die Aussage, sie könnten ja schliesslich online einkaufen. Mit dieser Aussage werden Autisten vom Einkauf mit der Allgemeinheit ausgegrenzt und zur «Sondergruppe» abgestempelt.

Diese Einstellung ist für eine Genossenschaft, die sich den sozialen Gedanken auf die Fahne schreibt, rückwärtsgewandt. Sie zeugt von mangelnder Sensibilisierung und zeigt, dass das Verständnis für Beeinträchtigungen, die nicht so offensichtlich wie körperliche Behinderungen sind, noch immer sehr gering ist.

Auch sonst hinkt die Schweiz in Behinderungsfragen gegenüber dem Ausland vielfach hinterher. Vor allem in den Vereinigten Staaten gilt die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung im Alltag als selbstverständlich – nicht nur, wenn jemand aus der eigenen Familie betroffen ist, sondern generell: Sei es bei der Integration am Arbeitsplatz, in der Schule oder beim hindernisfreien Bauen.

Der Schweizer Dachverband Inclusion Handicap brachte es zuletzt auf den Punkt: «Es braucht in erster Linie den Abbau von Vorurteilen», sagte dessen Präsidentin Pascale Bruderer. «Die Eingliederung von Behinderten hat vor allem in unseren Köpfen noch nicht genügend Platz gefunden.» Dabei hat die Schweiz 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich so verpflichtet, Behinderten die soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Gerade die beiden Grossverteiler mit ihrem immensen Marktanteil in der Schweiz ständen hier in der Verantwortung, ihren Anteil zu leisten, um Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstständigkeit stärker zu unterstützen. (aargauerzeitung.ch)

Die Geschichte des kleinen Arden

Video: watson
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
83 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
walsi
30.07.2018 06:04registriert Februar 2016
Wir finden sicher noch 10 andere Gruppen die irgendwelche Speziellen Bedürfnisse haben auf die sich Migros u. Coop einstellen müssen.

Ich mag mich an einen 1. April Scherz von DRS 3, hiess damals noch so, erinnern, wo gefordert wurde, dass Pensionierte unter der Woche nicht mehr über Mittag einkaufen dürfen weil sie den Berufstätigen im Wege stehen.
44667
Melden
Zum Kommentar
avatar
Dr Barista
30.07.2018 06:56registriert Juni 2016
Man kann es nie allen recht machen... ich erinnere mich An ein paradebeispiel: ein fussgägerstreifen (zebrastreifen, fussgägerinnenstreifen, passantenstrassenquerung oder wie auch immer das heute heisst) sollte für gehbehinderte personen angepasst werden, also keine randsteine, keine absätze beim inseli oder am strassenrand. Kaum fertig kamen schon die ersten beschwerden: für menschen mit sehbehinderung ist dieser übergang zu gefährlich, da sie die ränder mit ihren stöcken nicht ertasten konnten... moral von der geschichte: es ist unmöglich es allen recht machen zu wollen!
29532
Melden
Zum Kommentar
avatar
Frances Ryder
30.07.2018 07:18registriert Januar 2018
Versteh ich nicht. Wenn man so um 10 oder 15 Uhr einkaufen geht sind die Läden doch sowieso praktisch leer und mit Selfcheckout muss man nicht mal mit den Kassierern reden.
1024
Melden
Zum Kommentar
83
Swissgrid sieht sich in guter Form vor Modernisierung des Netzes

Die Netzbetreiberin Swissgrid spricht in Bezug auf ihr Geschäftsjahr 2023 von einem «soliden Unternehmensergebnis». Es sei eine starke Basis für die Modernisierung des Übertragungsnetzes geschaffen worden. Beklagt wird das Fehlen eines Stromabkommens mit Europa.

Zur Story