Schweiz
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Bundesgericht zur Heiratsstrafe: Eine Watsche für den Bundesrat

THEMENBILD ZUR ABSTIMMUNG UEBER DIE HEIRATSSTRAFE -- Die Parolen "Heiratsstrafe abschaffen!" zur Volksinitiative "Fuer Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" auf Plakaten waehr ...
Das Stimmvolk muss ein weiteres Mal über die Heiratsstrafe befinden.Bild: KEYSTONE
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Warum der Heiratsstrafe-Entscheid für die CVP ein vergiftetes Geschenk ist

Das Bundesgericht hat die Abstimmung über die Heiratsstrafe annulliert, wegen Falschinformationen des Bundesrats und der Verwaltung. Für die CVP, welche die Initiative lanciert und knapp verloren hat, ist das sowohl eine Genugtuung als auch ein vergiftetes Geschenk.
11.04.2019, 04:45
Doris Kleck / ch media
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Es ist eine Überraschung: Zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte muss eine eidgenössische Abstimmung wiederholt werden. Die Bundesrichter stellen dem Bundesrat und der Verwaltung ein miserables Zeugnis aus. Sie hätten mit falschen, zu tiefen Angaben zur Zahl der von der steuerlichen Heiratsstrafe betroffenen Doppelverdienerehepaaren die Abstimmungsfreiheit der Stimmbürger verletzt. Besonders schwer wog, dass die Zahl von 80'000 Betroffenen aus dem Jahre 2001 datierte und die Steuerverwaltung es nicht für nötig befand, die Zahlen zu aktualisieren.

Falsche Zahlen, Prognosen, Schätzungen sind immer wieder Thema in Abstimmungskämpfen. Wird mit diesem Lausanner Entscheid eine Zeitenwende eingeläutet? Noch bei der Abstimmungsbeschwerde zur Unternehmenssteuerreform II sah das Bundesgericht trotz der Täuschung der Stimmbürgern von einer Annullierung ab.

Der Heiratsstrafe-Fall muss ein Einzelfall bleiben. Dazu sind aber vor allem auch Bundesrat und Verwaltung gefordert.

Damals überwog das Argument der Rechtssicherheit. Diese hatte im aktuellen Fall jedoch keine Bedeutung: Denn das Volk hatte die Initiative ja abgelehnt. Es gibt nichts rückgängig zu machen. Der Heiratsstrafe-Fall muss ein Einzelfall bleiben. Dazu sind aber vor allem auch Bundesrat und Verwaltung gefordert.

Die CVP hat einen Sieg errungen. Der Entscheid ist eine Genugtuung für die Partei, die eventuell um einen grossen Abstimmungssieg betrogen worden ist. Allerdings: Die Wiederholung ist für die Partei auch ein vergiftetes Geschenk. Denn das Parlament befasst sich bereits mit den Arbeiten zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Diese sind nur sistiert, weil die Ständeratskommission den Entscheid des Bundesgerichtes abwarten wollte.

Ob die CVP tatsächlich nochmals in einer Abstimmung ihre Ehe-Definition verteidigen will?

Schwierig für die CVP ist auch, dass die Initiative vor allem auch wegen ihrer Ehe-Definition als Gemeinschaft von Frau und Mann kritisiert wurde. Seit der Abstimmung sind zwar nur etwas mehr als zwei Jahre vergangen. Die Akzeptanz der gleichgeschlechtlichen Ehe hat aber seither nochmals zugenommen. Die Arbeiten im Parlament für die Öffnung der Ehe sind fortgeschritten. Ob die CVP tatsächlich nochmals in einer Abstimmung ihre Ehe-Definition verteidigen will?

Statt der «Heiratsstrafe» kommt jetzt die «Konkubinatsstrafe»

Video: srf/SDA SRF
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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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nine
11.04.2019 06:17registriert Januar 2014
Auch wenn ich von den Steuernachteilen betroffen bin, würde ich die Initiative erneut ablehnen, solange Homosexuelle benachteiligt werden bzw. die Definition der Ehe nur auf Mann und Frau zutrifft.
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Baron Swagham IV
11.04.2019 06:37registriert Februar 2019
Wenn ich mich recht entsinne wurde die CVP schon 2010 oder 2011 auf den Punkt mit der Ehedefinition hingewiesen. Weiss nicht mehr ob von einzelnen Sektionen oder ob es "wilde" Parteimitglieder waren. Trotzdem entschied sich die Partei damals bewusst für die Definition vom Initiativtext. Bei aller Sympathie für die pragmatische Scharnierfunktion welche die Orangen an den Tag legen können- Weitsicht war die letzten 20-30 Jahre nicht zwingend ihre Paradedisziplin
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Legume
11.04.2019 05:26registriert Februar 2014
es wäre lächerlich dieselbe initiative dem volk vorzulegen
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