Wer öffentlich eine Person oder eine Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert oder zu Hass aufruft, der soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müssen. So hat es das Parlament Ende 2018 beschlossen.
Heute umfasst die sogenannte Rassismusstrafnorm lediglich die Diskriminierung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion. Am 9. Februar 2020 stimmt das Volk über die Erweiterung ab. Für ein Ja wird sich auch der Bundesrat aussprechen. Dies, obwohl er sich kritisch zur parlamentarischen Initiative des Walliser SP-Nationalrats Mathias Reynard geäussert hatte, die den Anstoss für den neuen Antidiskriminierungsartikel gab.
Der Bundesrat schrieb, das geltende Recht biete weitgehenden Schutz vor Hassreden und –taten sowie Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Es gebe keinen offensichtlichen Bedarf an einer neuen Gesetzgebung.
Gemäss dem Bundesgesetz über die politischen Rechte muss die Abstimmungsempfehlung des Bundesrates aber der Haltung der Bundesversammlung entsprechen. Eingeführt wurde diese Bestimmung vor etwas mehr als zehn Jahren – als Gegenvorschlag zur «Maulkorb-Initiative», die dem Bundesrat die Informationstätigkeit vor Abstimmungen weitgehend verbieten wollte.
Justizministerin Karin Keller-Sutter muss also die Ja-Argumente hochalten. Die Frage ist, wie stark sie sich für die Neuerung ins Zeug legen wird. «Ich erwarte vom Bundesrat ein grosses Engagement», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter der Schwulenorganisation Pink Cross. Dies vor allem auch angesichts der klaren Mehrheiten im Parlament, so Heggli.
Der Nationalrat stimmte mit 121 zu 67 für die Ausdehnung der Strafnorm. Dagegen waren neben der SVP einzelne FDP-Vertreter. Im Ständerat wurde das Gesetz mit 30 zu 12 Stimmen angenommen. Zum Ja-Lager gehörte auch die damalige Ständerätin Keller-Sutter – sie muss den Abstimmungskampf also nicht gegen ihre persönliche Überzeugung führen.
Heggli lässt das bundesrätliche Argument, dass das geltende Recht genügend Schutz biete, nicht gelten. Dass es eine Lücke gebe, habe sich etwa im Frühling gezeigt: Da stellte die Staatsanwaltschaft Appenzell Innerrhoden das Verfahren gegen einen Vertreter der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) ein.
Dieser hatte in einem Blog-Beitrag geschrieben, Homosexuelle seien «demografische Deserteure» und unterstützten die Pädophilie. Die Staatsanwaltschaft hielt zur Begründung fest, eine Ehrverletzung könne nur gegen eine Einzelperson begangen werden und die sexuelle Orientierung sei nicht Teil der Rassismusstrafnorm.
Im Februar gehe es also um die Frage, ob man in der Schweiz weiterhin ungestraft gegen Schwule, Lesben und Bisexuelle hetzen könne, sagt Heggli. Diese Hetze bilde den Nährboden für Angriffe auf LGBTI-Personen, die in jüngster Zeit zugenommen hätten.
Für Hans Moser, Präsident der EDU, ist die Gesetzesänderung hingegen eine unverhältnismässige Einschränkung der Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit. Erfahrungen aus dem Ausland mit ähnlichen Strafnormen zeigten, dass eine Klagewelle drohe.
Mosers EDU hat zusammen mit der Jungen SVP die nötigen Unterschriften für das Referendum gesammelt. Er hofft auf eine möglichst passive Haltung der Landesregierung: «Der Bundesrat hat die Möglichkeit, nicht besonders Partei zu ergreifen und Zurückhaltung zu üben.»
Gemäss Moser ist das Nein-Lager derzeit daran, sich für den Abstimmungskampf aufzustellen. Die Zusammensetzung werde erst nach den eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober kommuniziert. Moser spricht aber von wertvollen Zugängen, «gerade von liberaler Seite».
Im Ja-Lager führen Pink Cross sowie die Lesbenorganisation LOS ein zivilgesellschaftliches Komitee an. Dazu kommt ein Parteienkomitee unter der Leitung der Sozialdemokraten. (aargauerzeitung.ch)
Spass beiseite. Das diese parteien gegen eine verschärfumg kämpfen,, zeigt wessen geistes kind sie sind
Ja , Herr Moser, das zeigt doch, wie nötig das Gesetzt ist !!!
- Oder passen sie lieber die Gesetze den Straftätern an?
Da hat wohl jemand Angst, dass man ansonsten einige Stimmen verlieren könnte mit diesem konservativem Denken..