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Fall Rupperswil: Wird Mörder Thomas N. verwahrt?

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Thomas N. bleibt ordentlich verwahrt ++ Therapie gestrichen

Es bleibt dabei: Der Vierfachmörder von Rupperswil AG wird ordentlich verwahrt. Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag die entsprechende Anordnung des Bezirksgerichts Lenzburg AG bestätigt. Wir berichten laufend im Liveticker ab 7.45 Uhr.
13.12.2018, 07:1213.12.2018, 13:02
Noemi Lea Landolt / ch media
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Das wichtigste in Kürze:

  • Es bleibt dabei: Der Vierfachmörder von Rupperswil AG wird ordentlich verwahrt – aber nicht lebenslang. Das Aargauer Obergericht hat die entsprechende Anordnung des Bezirksgerichts Lenzburg AG bestätigt.
  • Die ambulante Therapie wird aufgehoben. Thomas N. darf nur noch den Gefängnispsychiater aufsuchen.
  • Für den heute 35-jährigen Vierfachmörder gilt damit die bereits rechtskräftige lebenslängliche Freiheitsstrafe und daran anschliessend die ordentliche Verwahrung.
  • Bundesgericht? Thomas N. wird das schriftliche Urteil abwarten und dann über einen Weiterzug entscheiden, so seine Anwältin Renate Senn.
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15:19
Ende der Live-Berichterstattung
13:04
Leimbacher: «Den Eltern von Carla S. geht es schlecht»
Markus Leimbacher sass heute ebenfalls im Gericht, äusserte sich jedoch nicht mehr zum Fall. Der Familie würde eine erneute Berufung nicht gut tun, so der Opferanwalt.

Zum Gesundheitszustand der Hinterbliebenen der Opfer sagt Anwalt Leimbacher:
Der Lebenspartner der ermordeten Mutter Carla S. sei auf einem guten Weg zurück in den Alltag. Er habe ein zweimonatiges Sabbatical gemacht. Der Bruder von Carla S. habe eine Therapie gemacht und abgeschlossen. Die Eltern seien immer noch nicht in der Lage, sich auf eine Therapie einzulassen. «Es geht ihnen schlecht.»

12:57
So reagiert Rupperswil auf den Berufungsprozess
Jahre nach dem Vierfachmord ist in der Ortschaft Ruhe eingekehrt. Doch das Berufungsverfahren reisst alte Wunden auf.

12:19
Das sagen Staatsanwaltschaft, Täter- und Opfer-Anwälte
Täter-Anwältin Senn will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, ob man das Urteil erneut weiterziehen wolle. Dies sagte sie beim Verlassen des Gerichts den Medienvertretern. Sie habe noch nicht mit Thomas N. gesprochen, er habe das Urteil aber wahrscheinlich aus den Medien erfahren.

Opfer-Anwalt Leimbacher, rsp. seine Klienten, sind zufrieden mit der ordentlichen Verwahrung. Obwohl das Leiden der Angehörigen der weiterhin gross sei - besonders bei den Eltern von Carla S. - erachte man das Strafmass als angemessen.

Die Staatsanwaltschaft ist zufrieden mit dem Urteil des Obergerichts. Dies sagt Staatsanwätin Loppacher vor den Medien. Sie will wahrscheinlich nicht weiterziehen, hält sich die Option aber offen. Dass es keine lebenslange Verwahrung abgesetzt habe, kann Loppacher verkraften. Sie habe es versucht, sagt sie. (aeg)

Das sagt die Verteidigerin von Thomas N.:


Das sagt die Staatsanwältin:
12:06
Keine Therapie für Thomas N.
Anders als das Bezirksgericht, ordnet das Obergericht keine Therapie für den Vierfachmörder Thomas N. an. Offenbar geht das Gericht davon aus, dass er ohnehin nie mehr frei komme und verzichtet darum auf die teure Massnahme einer Therapie.
11:56
Sondersendung
Ab 12 Uhr: Sondersendung von TeleM1 zum Urteil im Fall Rupperswil

11:48
Urteil da
Aargauer Obergericht entscheidet: Thomas N. wird nicht lebenslang verwahrt. Es bleibt bei der ordentlichen Verwahrung, wie dies schon die Vorinstanz geurteilt hat.

Die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme wird aufgehoben. Ausserdem verhängt das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Die Hälfte der Gerichtskosten wird dem Beschuldigten auferlegt.

Für eine lebenslängliche Verwahrung fehlte dem Gericht eine zentrale Voraussetzung. Laut Gesetz darf ein Beschuldigter nur dann lebenslänglich verwahrt werden, wenn zwei unabhängige Gutachter ihn als «dauerhaft untherapierbar» erklärt haben. Dies ist im vorliegenden Fall nicht so.

Beide psychiatrischen Gutachter hatte dies verneint. Die Staatsanwältin fordert dennoch eine lebenslange Verwahrung.

Für den heute 35-jährigen Vierfachmörder gilt damit die bereits rechtskräftige lebenslängliche Freiheitsstrafe und daran anschliessend die ordentliche Verwahrung.

Zweck der Verwahrung ist der Schutz der Gesellschaft vor einem gefährlichen Täter. Im Unterschied zur lebenslänglichen wird bei einer ordentlichen Verwahrung regelmässig überprüft, ob sie noch gerechtfertigt ist. Für den Verwahrten gibt es so eine kleine Chance, irgendwann auf freien Fuss zu kommen. Die allermeisten ordentlich Verwahrten bleiben aber eingesperrt. (aeg/sda)
11:17
Das Gericht zieht sich zur Urteilsberatung zurück
Das Urteil wird um 11.45 Uhr mündlich eröffnet.
11:14
Senn: «Es liegt keine Untherapierbarkeit vor»
Die Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung seien klar nicht gegeben. Das Bundesgericht habe in jüngster Zeit mehrfach und klar festgehalten, dass eine lebenslängliche Verwahrung nur bei Untherapierbarkeit auf Lebzeiten angeordnet werden kann, sofern zwei Gutachter dies klar bestätigen. Die beiden Gutacher Habermeyer und Sachs hätten das beide klar und unmissverständlich verneint.

Es gebe keinen Grund von den beiden Gutachten abzuweichen. Es mute deshalb auch seltsam an, wenn sich Gutachter Frank Urbaniok einmische. Insbesondere da er weder Akteneinsicht hatte noch Gespräche mit Thomas N. geführt habe. Es finde eine Beeinflussung sondergleichen statt, die nichts mit einem fairen Prozess zu tun hat.
11:04
Schlusswort Staatsanwältin
Für Loppacher erklären weder die Pädophilie noch die Persönlichkeitsstörung die Tat. Deshalb sei Thomas N. auch nicht therapierbar. Sie verlangt, eine lebenslängliche Verwahrung anzuordnen. Und, sollte das Gericht keine lebenslängliche Verwahrung anordnen, eine ordentliche Verwahrung.

Dass eine Verwahrung für junge Täter nicht infrage komme, lässt Loppacher nicht als Argument gelten. Thomas N. sei inzwischen 35 Jahre alt und damit nicht mehr jung.

Für Loppacher macht die Kombination einer lebenslänglicher Freiheitsstrafe und einer Verwahrung Sinn. Die Hürden für eine Entlassung aus einer Verwahrung seien höher als bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe entscheidet die Vollzugsbehörde, bei der Verwahrung das Gericht.

In ihrem Schlusswort führt sie aus, das Gericht habe heute die Möglichkeit zu entscheiden, wie stark sie auf die Gutachten abstellen wolle. Sie erinnert die Richter daran, wie manipulativ und gefährlich Thomas N. sei.
10:49
Loppacher: «Er gibt den reuigen pädophilen Straftäter»
Jetzt folgt das Plädoyer von Staatsanwältin Barbara Loppacher. Loppacher führt aus, die beiden Gutachter sähen beide ein hohes Rückfallrisiko. Dieses werde auch durch das ganze Verhalten des Beschuldigten untermauert, etwas durch das widersprüchliche Aussageverhalten.

Eine Therapie komme nur dann infrage, wenn der Tat eine schwere psychische Störung zu Grunde liege.

Eine lebenslängliche Verwahrung könne auch bei psychisch gesunden Tätern angeordnet werden.

Es sei doch erstaunlich, dass die beiden Gutachter unterschiedliche Störungen diagnostizieren, so die Staatsanwältin. Das zeige das manipulative Verhalten des Beschuldigten. Es liege auf der Hand, dass Thomas N. jeweils jene Seite von sich zeigte, die er wollte.

Es sei Thomas N. gelungen, die Gutachter davon zu überzeugen, ihn als pädophilen Straftäter zu sehen. «Eine beachtliche Leistung», so Loppacher. Er gebe den reuigen pädophilen Straftäter, der unbedingt eine Therapie machen will. Er habe sich den Inhalt der Gutachten zu eigen gemacht.

Thomas N. sei aufgrund seiner Unscheinbarkeit besonders gefährlich. «Heute und auch in einigen Jahren», so Loppacher. Dann werde er aber seine manipulative Fähigkeit noch um die gewonnenen Erkenntnisse aus der Therapie ergänzen können.
10:33
Senn kritisiert Widersprüchlichkeit
Senn führt aus, die Kombination von lebenslänglicher Freiheitsstrafe, Verwahrung und ambulanter Therapie sei nicht angemessen und widersprüchlich. Senn fordert, die ordentliche Verwahrung sei aufzuheben, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. An der ambulanten Therapie sei festzuhalten.
10:31
Thomas N, der Muster-Gefangene
Thomas N. gebe im Gefängnis zu keinen Beschwerden Anlass, sagt Senn. Er habe sich auch nie beschwert, empfange Besuche im Gemeinschaftsraum und seine Zelle sei tagsüber geöffnet.

Senn vergleicht Thomas N. mit der Parkhausmörderin, die, im Gegensatz zu ihm, unter alltagsnahen Bedingungen nicht zugänglich sei und ein therapeutisches Setting nicht bewältigen könne. Ihr Mandant hingegen erfülle die Bedingungen schon jetzt.
10:26
Verwahrung als «Ultima Ratio»
Für Senn muss die Verwahrung «Ultima Ratio» sein, wenn eine Behandlung keinen Erfolg hat. Da aber für beide Gutachter eine stationäre Massnahme nicht infrage kommt, verstosse die Anordnung der Verwahrung gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. Thomas N. werde eine lange Freiheitsstrafe verbüssen, begleitet von einer ambulanten Therapie.

Sollte die ambulante Massnahme scheitern, könne diese immer noch später in eine stationäre Massnahme oder Verwahrung umgewandelt werden.
10:17
Thomas N. hat seine Motivation für eine Therapie in einem Schreiben dargelegt
Nun kommt Renate Senn auf die beantragte Verwahrung zu sprechen. Sie hält noch einmal fest, dass es sich bei der Verwahrung alleine um eine Sicherungsmassnahme und keine Strafe handle.

Sie betont, das Gericht dürfe nur bei triftigen Gründen von den Gutachten abweichen. Die beiden Gutachter seien Experten auf dem Gebiet und hätten sich zu allen Fragen klar geäussert. Auch das Bezirksgericht habe festgehalten, dass die Gutachten plausibel seien.

Senn führt aus, Thomas N. sei therapierbar und therapiewillig. Bis jetzt werde ihm aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine Therapie verweigert, sagt Senn. Seine Motivation sei nachhaltig, was aus seinem ausführlichen Motivationsschreiben herausgehe. Eine angeordnete Therapie sei für ihren Mandanten kein Zuckerschlecken. N. werde gezwungen, sich immer wieder dem Geschehenen zu stellen.

Weil er noch nie in seinem Leben eine Therapie gemacht habe, könne man nicht von einer Untherapierbarkeit ausgehen. Ausserdem halte das Bundesgericht in einem Urteil fest, bei jungen Tätern sei von einer Verwahrung abzusehen.
10:11
Warum sich Thomas N. dispensieren liess
Als nächstes hat Verteidigerin Renate Senn das Wort. Es liege in der Natur des Menschen, dass sie dazu neigen, Tatsachen, die ihnen eigentlich bekannt sind, zu ignorieren, wenn sie ihnen nicht gefallen, so Senn. Thomas N. habe mit seiner Tat jegliches Verständnis verspielt. Trotzdem sollte ein Mensch, wenn er therapiefähig sei, eine Therapie erhalten. Das sei keine Kuscheljustiz, so Senn.

Thomas N. habe die lebenslängliche Freiheitsstrafe akzeptiert. Seine Schuld werde mit der Höchststrafe abgegolten. Er wehre sich heute ausschliesslich gegen die ordentliche Verwahrung.

Senn kommt darauf zu sprechen, weshalb Thomas N. heute nicht anwesend ist und sich dispensieren lassen hat. Die Situation ihres Mandanten habe sich nicht verändert. Er erhalte noch immer keine Therapie, weshalb er keine weiteren Informationen liefern könne. Deshalb sei das Dispensationsgesuch gestellt worden.
9:55
Zeigte Thomas N. den Gutachtern unterschiedliche Seiten von sich?
Von Psychiater Sachs will Staatsanwältin Loppacher wissen, wie er zu seiner Diagnose der zwanghaften Persönlichkeitsstörung gekommen war. Habermeyer hatte eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Wie er sich diesen Unterschied erkläre, fragt Loppacher.

Er stelle die Diagnose überwiegend anhand der Vorgeschichte eines Menschen, sagt Sachs. Er müsse also feststellen, welche Persönlichkeitseigenschaften sich wie ein roter Faden durch sein Leben ziehen, sagt Sachs.

Thomas N. habe ein unglaubliches Durchhaltevermögen gezeigt, eine Selbstbeherrschung. Gefühle oder Enttäuschungen habe er nie gezeigt. Er wurde als Perfektionist beschrieben, der immer versucht hat, alle Erwartungen zu erfüllen.

«Könnte eine Erklärung für die unterschiedliche Diagnose sein, dass Thomas N. den beiden Gutachtern unterschiedliche Seiten von sich gezeigt hat?», fragt Loppacher. Anders als Habermeyer, glaubt Sachs das nicht. Er führt aus, er habe die narzisstischen Persönlichkeitszüge auch gesehen, aber nur als Züge.

Für Sachs war für die Begehung der Tat die Pädophilie handlungsweisend. Die Idee, dass Kinder im Spiel sein sollten, sei früh gekommen. Gleichzeitig habe er die Pädophilie aufgrund seiner Überzeugung extrem stark abgelehnt. Sachs geht davon aus, dass Thomas N. etwas brauchte, um den sexuellen Übergriff zu begehen. Eine Verpackung, sozusagen. Hier käme die Geldbeschaffung ins Spiel.

Sachs führt auch aus, dass Thomas N. eine hohe Fähigkeit habe, Menschen zu täuschen, auch Therapeuten. Deshalb habe er seine Diagnose auch nicht nur mit seinen Aussagen begründet, sondern auch mit den Akten abgeglichen.
9:37
Staatsanwältin: Wie sind Gewaltdelikte zu erklären?
Jetzt stellt Staatsanwältin Barbara Loppacher den Gutachtern ergänzende Fragen.

Sie will wissen, wie typisch es für pädophile Straftäter sei, erwachsene Personen in ihre Gewalt zu bringen. Es sei für ihn nicht typisch, so Habermeyer. Wie er sich die anderen Delikte erkläre, fragt Loppacher. Er könne es nicht erklären, so Habermeyer. Aus seiner Sicht ergebe sich ein Verstehenshintergrund dadurch, dass die Situation durch das erste Delikt nicht gelöst war. Die Motivation für weitere Tatpläne sieht Habermeyer darin, dass es Thomas N. noch besser machen wollte.

Thomas N. habe sich dem höchsten Risiko ausgesetzt, dass er auffliegt, als er Carla S. aus dem Haus geschickt habe, um Geld abzuheben, sagt Habermeyer. Die Tötungsfantasien wären ohne diesen Schritt nicht umsetzbar gewesen.

Die Auswahl der neuen Familien belegen die Bedeutung der sexuellen Präferenz.
09:00
Gutachter kritisieren, dass sich Psychiater Frank Urbaniok eingemischt hat
Anders schätzt Psychiater Frank Urbaniok die Therapierbarkeit von Thomas N. ein. Er hat sich als Aussenstehender in die Debatte eingemischt. In einem Interview dieser Zeitung kritisierte er diese Woche die beiden Gutachter. Man könne nicht sagen, Thomas N. sei therapierbar, so Urbaniok.

Sachs sagt, er wisse nicht, ob Urbaniok seine Gutachten gelesen habe. Es sei irrtümlich, ein Delikt wie jenes von Thomas N. auf eine Ursache zurückzuführen. Womöglich wisse nicht einmal Thomas N selber, was sich zum Tatzeitpunkt in seinem Kopf abgespielt hat.

Habermeyer findet es ausgesprochen schwierig, wenn von aussen Gutachten bewertet werden. Das führe die Arbeit der Gutachter ad absurdum. «Wenn es so einfach wäre, könnte man ja einfach gewisse Kollegen anrufen, dann könnten diese den Mechanismus erklären», so Habermeyer.

Als Psychiater stehe es ihm nicht zu, das Delikt zu erklären, so Habermeyer. Auch wenn es die Öffentlichkeit wolle, könne er nicht die Erklärung liefern. «Ich kann bestimmte Verhaltensmuster schildern.»

Habermeyer sagt, dass die Pädophilie von Thomas N. letztlich ausschlaggebend war für die Wahl der Opfer-Familie.
8:49
Prognose über längeren Zeitraum abzugeben, ist schwierig
Jetzt kommt Six auf die von der Staatsanwaltschaft beantragten lebenslängliche Verwahrung zu sprechen. Um eine lebenslängliche Verwahrung auszusprechen, müssen zwei Gutachter zum Schluss kommen, dass ein Täter nicht therapierbar ist.

Oberrichter Six will wissen, über welchen Zeitraum Gutachter überhaupt eine wissenschaftliche begründete Prognose über die Therapierbarkeit eines Straftäters abgeben können.

Sachs sagt, die Zuverlässigkeit der Prognose sei besser bei einer sehr günstigen oder sehr ungünstigen Prognose. Im Fall von Thomas N. liege eine ungünstige Prognose vor, also könne er über einen Zeitraum von zehn, allerhöchstens 15 oder 20 Jahre eine Prognose abgeben.

Habermeyer sagt, ab einer Prognose über einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren komme ein Gutachter in ein Seriositätsproblem hinein.

Sachs und Habermeyer halten beide daran fest, dass eine lebenslängliche Untherapierbarkeit bei Thomas N. nicht ausgewiesen werden kann.
8:42
Keine psychiatrische Auseinandersetzung mit der Tat
Gemäss des Verlaufsberichts des Amts für Justizvollzug hat Thomas N. im Gefängnis bereits mehrere Stunden Gespräche geführt. Das ändere nichts an seiner Einschätzung, sagt Sachs. Denn die psychiatrische Grundversorgung im Gefängnis sei nicht rückwärts gerichtet. Es geht also nicht um das Delikt, sondern nur um die aktuelle Befindlichkeit des Gefangenen.

Der Therapieerfolg könne nicht linear abgebildet werden, sagt Sachs. Es sei ein nicht einmal kontinuierlicher, sondern unregelmässiger Fortschritt - wenn überhaupt - zu erwarten. Fall eine Therapie stattfinde und diese wirke, werde das Risiko entsprechend verringert. Wird ein Zeitraum von über 15 bis 20 Jahren angeschaut, seien noch andere Effekte zu erwarten, etwa biologische Effekte wie die Alterung.

Auch Habermeyer schätzt das Rückfallrisiko zum jetzigen Zeitpunkt als hoch ein, weil die zum Delikt führenden Persönlichkeitsstörungen nicht behandelt seien.

Die Chancen, dass das Rückfallrisiko durch Therapie verringert werden kann, schätzt Psychiater Sachs als mittelgradig ein.
8:36
Thomas N. ist therapiewillig
Thomas N. hatte sich bis anhin sehr therapiewillig gezeigt, sagt Oberrichter Six. Sachs sagt, die Therapiewilligkeit bestehe tatsächlich. Aber solange keine Therapie erfolge, könne die Stabilität der Therapie nicht beurteilt werden. Es hänge auch davon ab, wie bereit Herr N. sei, Bereiche auszuleuchten, die mit Scham besetzt sind.

Auch Habermeyer sagt, der Umgang von Pädosexuellen mit ihrer Störung sei in der Regel mit Scham besetzt. Thomas N. habe im 13-stündigen Gespräch mit ihm aber auch einen gewissen Leidensdruck gezeigt.
08:25
Im günstigsten Fall sind nach fünf Jahren Therapiefortschritte möglich
Auch Gutachter Habermeyer sagte vor dem Bezirksgericht, es sei schwierig einen Behandlungszeitraum anzugeben, die Therapie werde aber über fünf Jahre in Anspruch nehmen. Er bleibt auch vor Obergericht bei diesen Aussagen. Im günstigsten Fall werde man nach fünf Jahren gewisse Fortschritte verzeichnen können. Aber bei der diagnostizierten Störung könne man nicht von Heilung sprechen, es gehe darum, einen Umgang mit der Störung zu finden.
8:20
Gutachter gehen immer noch von einem hohen Risiko aus
Jetzt will Six etwas zur Gefährlichkeit von Thomas N. wissen. Sachs sagte vor Bezirksgericht, das Risiko sei als hoch einzuschätzen. Josef Sachs schätzt das Risiko immer noch gleich ein.

Auch Habermeyer ging von einem hohen Risiko bezüglich gewalttätig ausgerichteter Sexualstraftaten aus. An dieser Einschätzung habe sich nichts verändert, so Habermeyer.

Sachs sagt, eine stationäre Massnahme werde nicht viel rascher Erfolg zeigen als eine ambulante. Er gehe davon aus, dass der Behandlungszeitraum etwas kürzer ist, aber unwesentlich kürzer.

Behandlungen von Persönlichkeitsstörungen seien so konzipiert, dass erste Erfolge frühestens nach zwei Jahren zu erwarten sind. Bei schweren Fällen mindestens fünf Jahre. Er gehe nach wie vor davon aus, dass eine Therapie länger als fünf Jahre brauche, weil die Therapiefähigkeit von Thomas N. unterdurchschnittlich sei. Er bleibe bei seiner Einschätzung, dass es mindestens zehn Jahre brauche.
8:14
Oberrichter Jann Six eröffnet die Verhandlung
Sie beginnt mit der Befragung der beiden Gutachter.

Six will von Psychiater Josef Sachs wissen, ob sich an seiner Einschätzung etwas geändert hat. Sachs antwortet, es habe sich nichts geändert.

Psychiater Elmar Habermeyer bestätigt ebenso die Frage von Six, dass sich an seiner Einschätzung nichts geändert habe.
07:31
Einlasskontrolle: Alle werden kontrolliert
Bild
Bild: Sandra Ardizzone
07:29
Grosses Interesse am Fall
Anstehen heisst es heute früh vor dem Aargauer Obergericht für die Journalisten. Der Interesse ist wie vor dem ersten Prozess am Bezirksgericht Lenzburg gross.
Bild
Bild: Sandra Ardizzone
So läuft die Verhandlung ab
Thomas N. ist am Prozess in Aarau nicht dabei. Das Obergericht hat ihn auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Verhandlung dispensiert. Damit fällt eine Befragung des Vierfachmörders weg.

Anwesend sind aber die beiden Psychiater Josef Sachs und Elmar Habermeyer. Sie werden die Fragen der Richter, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu ihren Gutachten beantworten. Anschliessend folgen die Parteivorträge von Staatsanwältin Barbara Loppacher und Verteidigerin Renate Senn.

Danach zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Geplant ist, dass das Urteil am Donnerstag mündlich eröffnet wird.

Im Gerichtssaal anwesend sein wird, neben zahlreichen Journalistinnen und Journalisten, auch Markus Leimbacher. Er ist der Anwalt der Eltern der verstorbenen Carla Schauer (†48), deren Bruders und ihres Lebenspartners. „Meine Mandanten werden aber nicht da sein und sich auch nicht öffentlich äussern“, sagt er.
Darum geht es vor Obergericht
Heute Donnerstag befasst sich das Aargauer Obergericht als zweite Instanz mit dem Fall Rupperswil. Die Gerichtsverhandlung beginnt um 8 Uhr und ist auf vier Stunden angesetzt.

Zum Prozess vor der zweiten Instanz kommt es, weil Renate Senn, die Verteidigerin des Vierfachmörders, gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung eingelegt hat. Zwar hat Thomas N. die lebenslängliche Freiheitsstrafe akzeptiert, aber die Verwahrung ficht er an.

Die Staatsanwaltschaft hat zunächst keine Berufung eingelegt, nutzte aber die Möglichkeit der Anschlussberufung. Staatsanwältin Barbara Loppacher verlangt, wie bereits vor dem Bezirksgericht, eine lebenslängliche Verwahrung. Ausserdem fordert sie, dass die ambulante Massnahme aufgehoben wird. Sie hält sie für unzulässig, weil sie nur angeordnet werden kann, wenn ein Therapieerfolg innert fünf Jahren zu erwarten ist. Die beiden Gutachter rechnen jedoch mit mehr Zeit.
Das Urteil der ersten Instanz
Im März 2018 wurde Thomas N. vor dem Bezirksgericht Lenzburg der Prozess gemacht. Er wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vierfachmörder eine lebenslängliche Verwahrung. Im Unterschied zur ordentlichen Verwahrung wird bei einer lebenslänglichen Verwahrung nicht regelmässig geprüft, ob der Täter noch eine Gefahr darstellt. Nur falls neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, kommt eine Entlassung infrage. Eine Minderheit des Bezirksgerichts verlangte eine lebenslängliche Verwahrung.

Staatsanwältin Loppacher zum Urteil von Rupperswil

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106 Kommentare
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Influenzer
13.12.2018 09:37registriert Januar 2018
Hunderte und tausende von Therapiestunden in einen solchen Täter investieren, macht das wirklich Sinn? Wenn man das Strafrecht anpassen würde, wären solche Diskussionen müssig. Einfach lebenslänglich = bis zum Ende des Lebens definieren und gut ist.
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Yogi Bär
13.12.2018 11:26registriert August 2018
Jeder spricht von pädophil oder Persöhnlichkeitsstörung niemand von soziopathie! Ein Täter der zuerst einen Knaben vergewaltigt, danach eine ganze Familie ausschaltet ist für mich ein untherapierbarer Sozioparh und gehört für immer weggesperrt!
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Butschina
13.12.2018 10:08registriert August 2015
Ich frage mich sowieso warum sich ein aussenstehender Psychiater dazu hinreissen lässt, zwei Gutachten als falsch zu betiteln wenn er nicht selbst ein Gutachten erstellt hat. Dieses kann nur mit dem Täter im selben Raum erstellt werden. Ich finde das unprofessionell und hoffe dass dies nicht mehr vorkommt. Persönliche Einstellungen haben in einem solchen Prozess nichts zu suchen. Mein Gefühl sagt zwar auch ihn lebenslänglich zu Verwahren, es ist aber in einem Rechtsstaat nicht ein Gefühl das entscheidet, sondern geltendes Recht.
10638
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