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Vergewaltigung in Emmen – Fall wird eingestellt

Vergewaltigung in Emmen – Fall wird eingestellt

15.01.2018, 13:4115.01.2018, 14:45
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Zweieinhalb Jahre nachdem ein Unbekannter in Emmen LU eine 26-jährige Frau vergewaltigt hatte, schliesst die Staatsanwaltschaft die Untersuchung vorläufig ab – ohne den Täter gefasst zu haben. Es lägen keine neuen Ermittlungsansätze mehr vor.

Spurenabgleiche würden aber weiterhin laufend stattfinden, teilte die Staatsanwaltschaft Luzern am Montag mit. Sobald neue Erkenntnisse oder Hinweise zum Fall vorliegen, würden weiterführende Ermittlungen getätigt.

Das Opfer konnte aufgrund seines Gesundheitszustandes über eine längere Zeit nicht zum Vorfall befragt werden. Der Unbekannte hatte die Frau bei Emmen an der Reuss vom Velo gerissen und in einem nahen Waldstück vergewaltigt. Die Frau erlitt bei dem Überfall schwerste Verletzungen. Ihre Arme und Beine waren laut den Behörden nach der Tat gelähmt.

Männer zum DNS-Test

Nach der Vergewaltigung hatte die Luzerner Polizei umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. So wurden während mehrerer Wochen im Umfeld des Tatorts Personenkontrollen durchgeführt. Die Behörden setzten eine Belohnung von 20'000 Franken aus für Hinweise, welche zum Täter führen könnten.

Weiter wurden in Zwischenzeit laut der Staatsanwaltschaft drei Personen vorübergehend festgenommen und knapp 10'000 Personendaten im Zusammenhang mit der Tat überprüft. Insgesamt wurden 371 Männer zu einem Massen-DNS-Test aufgeboten.

Mehrere tausend Handynummern wurden erhoben, welche zur Tatzeit im Gebiet des Tatorts aktiv waren, davon wurden 1863 Handydaten detailliert ausgewertet. Bei 32 Personen, welche über ihr Handy zur Tatzeit im Umfeld vom Tatort registriert wurden, führte die Staatsanwaltschaft DNS-Tests durch. Aktuell sei noch eine DNS-Auswertung im Ausland hängig, geht aus der Medienmitteilung hervor.

Als weiteres Ermittlungselement wurde eine Fallberatung in Anspruch genommen. Experten rollten den Fall – losgelöst von den bisherigen Ermittlungen – nochmals auf. Ebenfalls erfolglos.

Schliesslich überprüfte die Staatsanwaltschaft rund 300 Hinweise zum möglichen Täternamen «Aaron» und führte wiederum fünf DNS-Analysen durch, die ebenfalls nicht zum Erfolg führten.

(nfr/sda)

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Video: srf

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mietzekatze
15.01.2018 13:59registriert Dezember 2015
Einfach fürs Protokoll... Das nennt sich Sistierung, nicht Einstellung! Eingestellt wird, wenn kein Straftatbestand gegeben ist. Sistiert wenn keine weiteren Ermittlungsansätze bestehen und man den Täter nicht ermitteln konnte... Just sayin... *Besserwissermodusaus*
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Hierundjetzt
15.01.2018 17:40registriert Mai 2015
Was ja besonders tragisch ist, ist die Tatsache, das die Polizei nicht das *gesamte* Genom (DNA) untersuchen durfte (wegen dem Datenschutzgesetz) sondern nur 3, 4 Kriterien.

Auch darum konnte man den Täter nicht finden.

Ich persönlich empfinde diese Einschränkung gemäss Datenschutzgesetz absolut daneben.
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