Der Staatsanwalt hat im Prozess gegen den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann für beide eine bedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Deren Entscheid habe beim Polizeieinsatz in Malters LU direkt zum Suizid der Frau geführt, argumentierte er.
Es gebe einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Suizid der Frau und dem gewaltsamen Öffnen der Haustüre, hinter der sich die 65-jährige Frau verschanzt hatte, sagte der Aargauer Staatsanwalt Christoph Rüedi am Montag vor dem Bezirksgericht Kriens in Luzern.
Die Polizei plante gemäss Rüedi, die Frau durch ein Telefongespräch in den hinteren Teil der Wohnung in die Nähe der Eingangstüre zu locken. Währenddessen sollte beim Wald ein Feuerwerk gezündet werden. Damit wollten die Beamten vom Aufbrechen der Türe ablenken. Danach sollte ein Hund ins Haus geschickt werden und die Frau überwältigen.
Doch als die Polizei eine hydraulische Presse bei der Türe installierte, wurde der Rahmen auseinander gedrückt und die Türe sprang auf, wie Rüedi ausführte. Die Frau habe sich ins Bad begeben, nachdem sie die Geräusche wahrgenommen habe. Dort habe sie zuerst ihre Katze und dann sich selber umgebracht.
Dass es bei bei einem derart vielschichtigen Plan Risiken gebe, sei klar. Die vorzeitige Türöffnung sei ein «Malheur» gewesen. Doch die Polizei hätte die Risiken bei ihrem Entscheid zur Intervention berücksichtigen müssen.
Trotz ihrer Drohungen sei von der Frau keine akute Gefahr ausgegangen. Es sei klar gewesen, dass die Frau von der Schusswaffe nur dann Gebrauch machen würde, wenn die Polizei Druck machte, sagte Rüedi.
Um die geringe Gefährdung durch die Frau zu unterstreichen, las der Anwalt des Privatklägers Abschriften der Gespräche mit der Frau vor: Sie beteuerte darin immer wieder, dass sie niemanden verletzen wolle und nicht gezielt auf Polizisten schiessen würde, ausser wenn sie bedrängt werde.
Gemäss Rüedi verliefen die Verhandlungen auch sonst «erfolgversprechend». Die Verhandlungsgruppe habe am Morgen vor dem Einsatz eineinhalb Stunden lang mit der Frau gesprochen. Dabei habe sie ein Gespräch mit ihrem Anwalt verlangt und um einen Aufschub von einem Tag gebeten.
Sowohl die Verhandler als auch der Polizeipsychologe hätten den Eingriffsplan für kontraproduktiv gehalten. Der Psychologe habe sogar davor gewarnt und stattdessen für ein Abwarten plädiert. «Doch die Beschuldigten sahen das anders», sagte Rüedi. Sie wollten der Sache ein Ende setzen. Achermann habe betont, man müsse handeln und Verantwortung übernehmen.
Laut Aussagen von Rüedi befand sich die Frau aber in einem Ausnahmezustand, «in akuter Psychose». Sie sei stark suizidgefährdet gewesen, habe Wahnvorstellungen gehabt und nicht vernünftig über ihr Handeln entscheiden können. In dieser Situation hätte jegliche Konfrontation unterlassen werden müssen.
Dass sie sich umbringen würde, sei deshalb vorhersehbar und vermeidbar gewesen. «Wäre nicht gewaltsam interveniert, sondern weiterhin versucht worden, durch Gespräche die Situation zu lösen, hätte sie sich nicht umgebracht», zeigte sich Rüedi überzeugt.
Bussmann habe als Einsatzleiter den Eingriff angeordnet und Achermann habe freiwillig die Verantwortung übernommen, obwohl er weniger gut informiert gewesen sei. Die beiden Offiziere seien damit ihrer Pflicht, das Leben der Frau zu schützen, nicht nachgekommen und hätten den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt.
Deswegen beantragte der Staatsanwalt, die Angeklagten zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen und einer Busse von jeweils 1000 Franken schuldig zu sprechen. Der Anwalt des Privatklägers verlangt für seinen Mandanten, den Sohn der Frau, eine Entschädigung von 54'000 Franken. (sda)