Was ist die bürgerliche Ehre eines Menschen wert? Und: Darf man mit einer Persönlichkeitsverletzung Geld verdienen? Das wird nun am 10. April gerichtlich geklärt. Vor den Schranken des Zuger Kantonsgerichts: Jolanda Spiess-Hegglin, ehemalige grüne Kantonsrätin aus dem Kanton Zug. Und der Zürcher Medienkonzern Ringier.
Ausgangspunkt der Verhandlung sind die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Dezember 2014, als es zwischen Spiess-Hegglin und dem Zuger SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll. Was genau vorgefallen ist, konnte juristisch nie geklärt werden.
Ein Strafverfahren gegen Hürlimann wegen Sexualdelikten ist rechtskräftig eingestellt. Umgekehrt hat die Zuger Justiz Spiess-Hegglin entlastet, Hürlimann falsch beschuldigt zu haben.
Man wird also nie wirklich wissen, was in jener Nacht geschah. Was aber jedermann in der Schweiz beobachten konnte, ist, was sich ein paar Tage später zutrug.
Heiligabend war es, als der «Blick» die Geschichte zu Spiess-Hegglin und Hürlimann gross auf die Titelseite rückte. Die Zeitung nannte die beteiligten Personen beim Namen, zeigte sie im Bild, ohne ihr Einverständnis.
Ab diesem 24. Dezember 2014 gab es kein Halten mehr, es galten weder Opferschutz noch Unschuldsvermutung: Es folgte eine Medienlawine, die Spiess-Hegglin und Hürlimann förmlich unter sich begrub und ihr Leben radikal veränderte.
In der anstehenden Gerichtsverhandlung vom 10. April geht es zunächst nur um diesen ersten «Blick»-Artikel vom 24. Dezember 2014: Durfte der zum Ringier-Konzern gehörige «Blick» Jolanda Spiess-Hegglin mit einer derart persönlichen Geschichte ungewollt und ungefragt in die Medienarena zerren? Durfte er ihre Intimsphäre – dazu gehören sexuelle Kontakte generell – verletzen und sie einem medialen Trommelfeuer aussetzen, das ihr Ansehen derart herabsetzen und ihre bürgerliche Existenz potenziell vernichten könnte?
Nein, er durfte nicht, urteilte bereits der Schweizer Presserat, der über die Einhaltung der guten Sitten im Mediensektor wacht. Zwar entspreche es «der Natur des Menschen, sich für den Intimbereich anderer zu interessieren», schrieb das Gremium in seinem Urteil: «Das Interesse einer grossen Öffentlichkeit ist aber nicht zu verwechseln mit einem öffentlichen Interesse.» Der «Blick», so das Verdikt, habe das Gebot des Schutzes der Privat- und Intimsphäre verletzt.
Der Presserat ist der Presserat. Seine Urteile sind in der Branche zwar Richtschnur. Doch Sanktionen kann der Presserat nicht ausfällen. Und für Gerichte bindend sind seine Beschlüsse ohnehin nicht.
Vereinfacht gesagt: Die Urteile des Presserats haben moralische Kraft, aber selten faktische – und einer breiten Öffentlichkeit sind sie zumeist nicht bekannt.
Wirkungsvoll sind sie nur dann, wenn die Medien Einsicht zeigen. Beim Ringier-Verlag, zu dem der «Blick» gehört, war das nicht der Fall. Eine Entschuldigung ist bisher ausgeblieben, die Leserschaft des «Blicks» wurde auch nicht über den Presseratsentscheid informiert.
Mehr noch: Ringier nutzte die Information aus Spiess-Hegglins Presseratsbeschwerde zur damals gefundenen DNA, um wiederum Schlagzeilen zu produzieren und ihre Intimsphäre gleich nochmals zu verletzen.
Deshalb hat Spiess-Hegglin den zivilrechtlichen Weg gegen Ringier gewählt. Sie wolle, sagt sie, dass Unrecht als Unrecht anerkannt werde. Dass «auch Menschen, welche sich ausschliesslich aus dem ‹Blick› informieren, erfahren, dass ich damals nichts falsch gemacht habe».
Das ist die private Seite. Die öffentlich relevantere ist diese: Spiess-Hegglin könnte einen Präzedenzfall schaffen. Ringier könnte in einem späteren Verfahren dazu verpflichtet werden, das Geld abzuliefern, das der Konzern verdient hat, indem er ihre Haut zu Markte trug.
«Gewinnabschöpfung» nennt sich das im Juristendeutsch. Dass das möglich ist, hat das Bundesgericht erstmals 2006 entschieden. Damals ging es um den «SonntagsBlick». Kläger war der Vater der Tennisspielerin Patty Schnyder. Dass das Blatt seine Persönlichkeit verletzt hatte, indem es ihn als «Taliban» bezeichnet und windiger Geschäftspraktiken verdächtigt hatte, stand fest. Doch Ringier weigerte sich anzuerkennen, dass der «Sonntags-Blick» mit seiner Berichterstattung gegen Schnyder Geld verdient hatte.
Das Bundesgericht sah das anders und wies die Zürcher Justiz an, diesen Gewinn zu definieren. Schnyder und Ringier einigten sich in der Folge aussergerichtlich.
Der aktuelle Fall könnte alle Dimensionen sprengen. Im Gegensatz zum Fall Schnyder oder auch zum Fall des Zürcher Milliardärssohnes Carl Hirschmann geht es heute nicht mehr nur um verkaufte Zeitungen. Es geht vor allem um Klicks im Internet, und die sind messbar.
Allein 2015 gehörten auf «Blick.ch» gemäss Schweizer Mediendatenbank knapp 40 Artikel über Jolanda Spiess-Hegglin zu den Top 5 der meistgeklickten Artikel. Spiess-Hegglin hat Hansi Voigt für eine Expertise angefragt. Der ehemalige Chefredaktor von «watson» und «20 Minuten Online» ist ein profunder Kenner der Online-Welt. Voigt kann abschätzen, was so ein Klick auf der Webpage von «Blick.ch» an Werbeerträgen einbringt.
Dabei geht es nicht nur um den Artikel vom 24. Dezember 2014, sondern um all jene, die in der gesamten Kampagne noch folgten. Insgesamt erschienen allein in der «Blick»-Gruppe weit über 200 Artikel – ohne dass Spiess-Hegglin ein einziges Mal bewusst mit einem «Blick»-Redaktor gesprochen hatte.
Viele der Storys trugen perfide Titel («Jolanda ‹Heggli› zeigt ihr ‹Weggli›», «Spiess-Hegglin lügt»), sehr viele waren absolute Renner im Publikumsinteresse. 2015 war Spiess-Hegglin die drittmeist gegoogelte Prominente in der Schweiz, nach Stan Wawrinka und Sepp Blatter. Ringier surfte ganz oben auf einer Welle des Interesses.
Rechnet man das alles zusammen, kommt Hansi Voigt auf weit mehr als eine Million Franken, die Ringier mit der publizistischen Ausbeutung von Spiess-Hegglin verdient habe. Voigts digitale Herleitung könnte neue Wege eröffnen, zumal die digitalen Leserzahlen eine vergleichsweise solide Basis zur Berechnung der Gewinnerwirtschaftung bieten.
Falls der Fall Spiess-Hegglin dereinst zu einem Abschluss gebracht wird, könnte er durchaus auch eine disziplinierende Wirkung auf den Online-Journalismus entfalten.
Jolanda Spiess-Hegglin ist gewillt, dafür nötigenfalls durch alle Instanzen zu gehen. Bald fünf Jahre nach den Ereignissen jener Landammannfeier in Zug erhält der «Fall Spiess-Hegglin» damit eine medienpolitische Bedeutung. Er ist zu Ringiers Fall geworden. (bzbasel.ch)
Die Medien (dazu gehört auch Watson) müssen endlich wieder lernen, über das zu berichten, was wirklich relevant ist. Die Aufgabe der Medien ist es nicht allein, Geld zu verdienen. Denn ginge es nur noch um den schnöden Mammon, darf die Presse ihren Status als vierte Gewalt per sofort abgeben.