Was bis jetzt nur als Gerücht im Raum stand, sieht ein Gericht als erwiesen an: Flixbus hat gegen das sogenannte Kabotageverbot verstossen. Die Folgen: 3000 Franken Busse und ein Imageschaden.
Das Kabotageverbot soll verhindern, dass ausländische Transportfirmen ohne entsprechende Konzession Passagiere innerhalb der Schweiz von A nach B bringen. Mit dem Verbot will der Staat subventionierte öV-Angebote schützen.
Der konkrete Fall passierte im August 2016. Die Eidgenössische Zollverwaltung liess einen Flixbus kontrollieren, der von Zürich zur französischen Seite des Euro-Airports fuhr. Ein Zu- und Ausstieg innerhalb der Schweiz ist verboten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass eine Passagierin bereits am Basler Bahnhof den Bus verliess. Was dem Kabotageverbot zuwiderläuft. Die Ermittlungen haben zudem ergeben, dass der Chauffeur des Busses auf Anfrage der Passagierin gar mitgeteilt habe, dass sie schon in der Stadt aussteigen dürfe.
Der Vorfall wurde nun vor dem Basler Strafgericht verhandelt. Dies, weil Flixbus gegen einen Strafbescheid Beschwerde erhob. Dem deutschen Unternehmen ging es um viel mehr, als nur eine Busse zu verhindern. Die Flixbus-Anwältin sagte vor Gericht: «Eine Verurteilung hätte einen massiven Reputationsschaden zur Folge.»
Noch gab es nur Gerüchte, dass Passagiere zwar internationale Billette kauften, um von den günstigen Tarifen zu profitieren, aber vor der Grenze wieder ausstiegen. Erwischt wurde aber bis zum August 2016 niemand. Die Schuld liegt in einem solchen Fall bei Flixbus und nicht bei den Passagieren, weil die nicht gegen die Konzession verstossen können. Erst nach dem Vorfall in Basel hat Flixbus Massnahmen ergriffen, seine Passagiere auf das Kabotageverbot hinzuweisen – vorher war dies nicht mal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Heute macht dies Flixbus.
Auch wenn der Fernbusanbieter bis jetzt nur in einem Fall erwischt wurde, geht das Bundesamt für Verkehr (BAV) von einer hohen Dunkelziffer aus, wie der Rechtsvertreter des BAV vor Gericht sagte. Das Bundesamt erteilte die Konzession an Flixbus und trat deshalb vor Gericht als Partei auf.
Klar ist: Flixbus kann die Passagiere nicht daran hindern, früher den Bus zu verlassen. Die fehlenden Hinweise führten dazu, dass viele gar nichts von diesem Verbot wüssten. Dieser Argumentation folgte nun auch das Gericht. Und verurteilte den Fernbusanbieter zweitinstanzlich. Ob Flixbus das Urteil weiterzieht, dazu wollte sich die Anwältin von Flixbus gestern nicht äussern. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.