Die Genfer Staatsanwaltschaft hat bislang keine Beweise für Wahlbetrug und Korruption im Abstimmungs- und Wahlbüro des Kantons gefunden. Die Untersuchung ist jedoch weiter im Gange.
Anhand der ihm in diesem Stadium der Ermittlungen vorliegenden Beweise gebe es keine Nachweise dafür, dass Resultate früherer Abstimmungen durch betrügerische Manöver gefälscht worden seien, sagte Staatsanwalt Olivier Jornot am Montag vor den Medien. Ebenso wenig gebe es Anzeichen dafür, dass die Abstimmungen vom 19. Mai durch einen Betrug beeinträchtigt werden könnten.
«Die Untersuchung läuft jedoch weiter, viele Personen sind noch nicht befragt worden», sagte Jornot. Der des Wahlbetrugs verdächtigte Mitarbeiter des Abstimmungs- und Wahlbüros wurde neun Stunden lang mit seinem Hauptankläger konfrontiert, ebenfalls ein Mitarbeiter dieser Behörde. Dieser hatte den Verdächtigen des Betrugs bezichtigt.
Der Verdächtige befindet sich auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in ihrer jetzigen Form unzureichend für eine Untersuchungshaft sind. Der Verdächtige darf aber weder die Räumlichkeiten des Abstimmungs- und Wahlbüro nicht betreten noch seine Arbeitskollegen kontaktieren.
Wegen Verdachts auf Wahlbetrug hatte die Polizei am vergangenen Donnerstag den Wahlbüro-Mitarbeiter festgenommen. Die Staatsanwaltschaft war im Februar vom Rechnungshof informiert worden, dass zwei Mitarbeiter des Abstimmung- und Wahlbüros auf ihre Bitte hin angehört worden seien.
Die beiden Angestellten beschuldigten einen Arbeitskollegen, bei mehreren Wahlen Stimmzettel vernichtet oder hinzugefügt zu haben. Bei einer Anhörung durch die Polizei bestätigten die beiden Mitarbeiter ihre Vorwürfe. (sda)