Emanzipator
Übers schwimmen kann man sich meinetwegen streiten aber in eine Kirche oder eine religiöse Feier mit zu machen sollte niemand gezwungen werden!
Nachdem ein Vater 2016 seine drei Buben unentschuldigt nicht in den Schulunterricht geschickt hatte, musste er am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Dietikon antraben (die Limmattaler Zeitung berichtete). Das Gericht hat nun den Entscheid des Dietiker Statthalteramts bestätigt und den Mann zu 500 Franken Busse verurteilt, wie der zuständige Dietiker Bezirksgerichtsvizepräsident Bruno Amacker Ende Woche telefonisch mitteilte.
Ausserdem werden dem Mann die Verfahrenskosten des Statthalteramts von 530 Franken sowie die Entscheidgebühr des Bezirksgerichts von 600 Franken auferlegt. Macht total 1630 Franken.
Der Mann hatte seine Buben nicht in den Unterricht geschickt, weil dieser ausnahmsweise in der Kirche stattfand. Konkret ging es um eine Probe für das Weihnachtssingen der Schule. Die drei Buben hätten bei der Singprobe anwesend sein müssen, da es sich nicht um zusätzliche, sondern um die reguläre Unterrichtszeit handelte. Bei den Proben fehlte ein Sohn am 19. Dezember 2016 von 10 bis 12 Uhr, zwei weitere Söhne fehlten am 20. Dezember 2016 zwischen 13.30 und 15.10 Uhr. Im Übrigen wurden die Buben für die Aufführung des Weihnachtssingens wie gewünscht dispensiert.
Vieles deutet darauf hin, dass der Vater Beziehungen zu einer Organisation pflegt, die liberalen Muslimen zuwider ist: Nachdem das Gericht schriftlich geurteilt hatte, kritisierte der sogenannte «Islamische Zentralrat der Schweiz» (IZRS) den Entscheid am Samstag in einem Communiqué. Die Medien hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht über das Urteil berichtet.
Das Bezirksgericht Dietikon habe muslimische Knaben zum Weihnachtssingen in der Kirche «gezwungen» und betreibe so eine «religiöse Zwangsassimilierung», liess der IZRS in seinem Communiqué verlauten. Aus Sicht des IZRS stelle das Singen von Weihnachtsliedern einen der islamischen Überzeugung diametral widersprechenden, bekenntnishaften Akt dar, teilte die Organisation mit.
Allerdings versäumte es der Vater selber, sich mit allen Mitteln gegen die Teilnahme seiner Kinder an der Weihnachtssingen-Probe in der Dietiker Kirche zu wehren. Das zeigt der Blick auf die Vorgeschichte: Nachdem der Vater zuerst bei der Schule Dietikon um eine Dispensation seiner Buben vom Unterricht in der Kirche ersuchte, lehnte die Schule Dietikon dies ab. Der Vater zog den Entscheid daher weiter. Doch auch das Ressort Schülerbelange der Dietiker Schulpflege lehnte es ab, die Buben vom Unterricht in der Kirche zu dispensieren. Nach diesem ablehnenden Entscheid hätte der Vater die Sache noch weiterziehen können an den Bezirksrat Dietikon – doch das tat er nicht. Damit wurde der Entscheid des Ressorts Schülerbelange der Dietiker Schulpflege rechtskräftig, schliesslich hatte sich der Vater nicht dagegen gewehrt.
Als er sich nun beim Bezirksgericht Dietikon gegen den Strafbefehl des Statthalteramts vom 21. März 2017 wehrte, ging es gar nicht mehr um die Frage, ob die Buben hätten dispensiert werden können, sondern einzig um die Frage, ob der Vater gegen den rechtskräftigen Entscheid des Ressorts Schülerbelange der Dietiker Schulpflege verstossen hatte.
«Das Gericht hatte nur zu überprüfen, ob der Mann den negativen Dispensentscheid missachtet hatte», sagte Richter Amacker. Da der Mann gegen den negativen Dispensentscheid nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft hatte, konnte er sich nun vor dem Bezirksgericht Dietikon nicht darauf berufen, dass er versucht habe, gerechtfertigte Interessen zu wahren, als er seine Buben von der Schule fernhielt.
Wie der IZRS verkündete, will der Vater nun zusammen mit dem IZRS den Entscheid weiterziehen, sodass sich auch noch das Zürcher Obergericht mit der Absenz der drei Buben beschäftigen muss.
Gegenüber TeleZüri warf der Dietiker SVP-Präsident Rochus Burtscher dem IZRS «Effekthascherei» vor. «Es ist ein Schlag ins Gesicht der gut integrierten Muslime, was der Vater hier produziert», so Burtscher weiter. IZRS-Sprecherin Janina Rashidi meinte hingegen, dass das Verhalten des Vaters kein schlechtes Bild auf die Muslime, sondern auf die Rechtssprechung in Dietikon werfe.
Der Vater und gläubige Muslim ist 31 Jahre alt und in der Schweiz aufgewachsen. Wie seinem Namen und seinen Facebook-Profil zu entnehmen ist, stammt er ursprünglich aus dem mehrheitlich albanischsprachigen Teil Mazedoniens.
Der Dietiker Bezirksgerichtsfall hat inzwischen auch international für Schlagzeilen gesorgt, so berichtete unter anderem auch die österreichische Zeitung «Heute» darüber.