Die Schulpflege der Primarschule in Sisseln (AG) hat eine Lehrerin, die seit vier Jahren im Amt ist, per sofort freigestellt. Dies kam für einige der Eltern der betroffenen Klasse so überraschend, dass die Schule einen ausserordentlichen Elternabend einberufen hat. «Wir haben die Eltern der betroffenen Klassenstufe aktiv informieren müssen. Wenn eine Lehrerin freigestellt ist, wirft das natürlich Fragen auf», sagt Markus Rüegsegger, Präsident der Schulpflege.
Gemäss Rüegsegger ging der Trennung ein längerer Prozess voraus. Man habe der Lehrerin immer wieder Chancen gegeben. «An ihrer fachlichen Qualifikation und ihren Kompetenzen lag es nicht.» Weiter will sich Rüegsegger nicht zu den Gründen für die Freistellung äussern. Auch Schulleiter Markus Obrist verweigert hierzu eine Stellungnahme.
Die freigestellte Lehrerin ist gemäss der «Neuen Fricktaler Zeitung» mit der Kündigung nicht einverstanden und stellt ein Schlichtungsbegehren. Für eine Stellungnahme war die betroffene Lehrerin am Freitag nicht erreichbar.
Laut Rüegsegger waren an dem ausserordentlichen Elternabend 20 bis 25 Eltern der betroffenen Schüler anwesend. Weil sich die Schulpflege aus rechtlichen Gründen nicht zu den konkreten Gründen der Freistellung der Lehrerin äussern konnte, gab es auch einige Fragen besorgter Eltern, ob es zu Übergriffen der betroffenen Lehrerin an den Schülern gekommen sei. «Alle Fragen, die in diese Richtung gegangen sind, haben wir klar verneinen können», sagt Rüegsegger.
Schulleiter Markus Obrist bezeichnet den Elternabend als konstruktiv. «Viele der Anwesenden waren nach den Informationen, die sie zur Kündigung der Lehrerin erhalten haben beruhigt.» Eine Mutter, die namentlich nicht genannt werden will und am ausserordentlichen Elternabend anwesend war, sagt, dass es wichtig ist, dass in die Klasse der betroffenen Lehrerin wieder Ruhe einkehrt. «Vor allem, dass sich die Kinder wieder auf den Unterricht konzentrieren können.» Gemäss Rüegsegger konnte für die freigestellte Lehrerin bereits Ersatz gefunden werden, sodass der Unterricht nach den Herbstferien ohne den Ausfall von Lektionen stattfinden kann.
Ob es zu einem Schlichtungsverfahren zwischen der Schulpflege und der freigestellten Lehrerin kommt, entscheidet die Schlichtungskommission des Kantons aufgrund des eingereichten Gesuchs. Einigen sich die Parteien, wird dies schriftlich festgehalten und das Verfahren infolge eines Vergleichs abgeschlossen. Damit kann es auch nicht weitergezogen werden. Wenn es nicht gelingt, eine Einigung herbeizuführen, gibt die Schlichtungskommission eine schriftlich begründete Empfehlung ab. Danach steht der Rechtsweg ans Verwaltungsgericht offen. (aargauerzeitung.ch)