Schweiz
Selbstbestimmungsinitiative

Fiktion und Fakten zur Selbstbestimmungs-Initiative

Personen demonstrieren mit Plakaten und einem Trojanischen Pferd gegen die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP, am Montag, 22. Oktober 2018, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Ob die Initiative der SVP ein trojanisches Pferd für die Demokratie ist, wie die Gegner meinen, ist eine Frage der Perspektive.Bild: KEYSTONE

Was stimmt wirklich? Die wilden Behauptungen zur SBI im Faktencheck

Landesrecht vor Völkerrecht: Darum geht's übernächsten Sonntag. Die vermeintlich trockene Materie verleitet zu Behauptungen – wir unterziehen sie einem Faktencheck.
13.11.2018, 03:5113.11.2018, 12:14
sven ALTERMATT, roger braun, yann schlegel / az
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Zumindest dieser Punkt dürfte unstrittig sein: Im Internet-Zeitalter findet sich zu jedem Thema ein Überfluss an Information, auch und erst recht zu Abstimmungsvorlagen. Es ist schier unmöglich, alle Argumente zu sammeln, zu gewichten und auszuwerten. Deshalb gewinnen Faktenchecks an Bedeutung: Anhand objektiver und belegbarer Fakten werden die Aussagen von Politikern überprüft.

Längst setzen politische Akteure auf eigene Faktenchecks – sie machen sich diesen Begriff zunutze und das Ideal der Reinheit, das von ihm ausgeht. Ihr offenkundiges Ziel: die Argumente der Gegenseite zerpflücken.

Gut beobachten lässt sich das im Abstimmungskampf um die Selbstbestimmungs-Initiative. «Die Top-6-Falschbehauptungen der SVP», nennen die in der «Allianz der Zivilgesellschaft» vereinten Gegner ihren Faktencheck. «Richtigstellung der gegnerischen Argumente», heisst das gleiche Format beim Ja-Komitee.

Im Abstimmungskampf wird mit Zuspitzungen operiert, die teils an die Grenzen des Zulässigen stossen oder teils schlicht falsch sind. Fakten entpuppen sich bisweilen als Behauptungen. Zeit für einen Faktencheck zur SVP-Initiative: acht Aussagen, acht Annäherungen an die Wahrheit.

Dieses Video soll die Selbstbestimmungs-Initiative stoppen:

Video: Allianz der Zivilgesellschaft

Die Befürworter behaupten: Das Schweizer Recht ist zusehends fremdbestimmt

Politiker und Beamte stellten die Selbstbestimmung «unter Berufung auf fremdes internationales Recht immer mehr infrage oder demontieren sie aktiv», kritisieren die Initianten in ihrem Argumentarium. Klar ist: Rund 5000 internationale Verträge ergänzen derzeit das Schweizer Recht, davon sind 4000 bilaterale und 1000 multilaterale Abkommen. Neben der oft angeführten Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zählt dazu etwa die Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO).

Völkerrecht einfach als «fremdes Recht» zu betiteln, greift in dieser Absolutheit jedoch zu kurz. Schliesslich wird jedes Abkommen unter den beteiligten Parteien ausgehandelt. Die Globalisierung erfordere internationale Spielregeln, argumentieren denn auch die Gegner. Gerade bei Konfliktfällen könne sich die Schweiz im Schutz des Völkerrechts besser behaupten als ohne. Und ohnehin schliesse das Land nur Verträge ab, die in seinem Interesse seien.

Die Gegner behaupten: Die Initiative setzt 600 internationale Verträge aufs Spiel

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse sieht bei einem Ja 600 wichtige Wirtschaftsabkommen gefährdet. Als Beispiel nennt Präsident Heinz Karrer das Freihandelsabkommen mit China, das neben dem freien Warenhandel auch die freie Einreise für chinesische Erbringer bestimmter Dienstleistungen vorsieht. Er sagt: Stünde künftig der Zuwanderungsartikel in der Verfassung mit der Forderung nach Kontingenten für die Einwanderung über den internationalen Verträgen, wäre das Freihandelsabkommen mit China futsch.

Heinz Karrer, president dÕEconomiesuisse, s'exprime, lors de la Journee de lÕeconomie dÕEconomiesuisse sur le theme des perspectives dÕavenir du numerique en Suisse, ce vendredi 25 aout 2017 a Ge ...
Heinz Karrer.Bild: KEYSTONE

Gefährdet sieht die Schweizer Wirtschaft viele Handelsabkommen auch darum, weil Volksinitiativen wie jene der Grünen zu Fair Food neue Produktvorschriften im Inland brächten und damit gegen Freihandelsvereinbarungen verstiessen.

Die SVP kontert, dass nur Verträge, die klar der Bundesverfassung widersprechen, gekündigt werden müssten. Bei den genannten Beispielen sieht sie dafür keine Grundlage. Am Ende müsste das Parlament entscheiden, ob der Normenkonflikt zwischen Verfassungsrecht und der internationalen Verpflichtung so gross ist, dass ein Abkommen gekündigt werden muss. Die Ausgangslage wäre damit nicht grundlegend anders als heute.

Das sagen Andrea Huber und Lea Schreier zur Selbstbestimmungs-Initiative:

Befürworter: Die Initiative stellt sicher, dass Volksinitiativen korrekt umgesetzt werden

Die SVP bringt immer wieder zwei ihrer Initiativen vor, die sie aufgrund internationaler Verpflichtungen ungenügend umgesetzt sieht. Bei der Ausschaffungs-Initiative fügte das Parlament eine Härtefallklausel für in der Schweiz verankerte Ausländer ein, um nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstossen.

Nationalrat Hans-Ueli Vogt, SVP-ZH, spricht waehrend einer Medienkonferenz des Komitees "Ja zur Selbstbestimmung", am Dienstag, 2. Oktober 2018 in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Bild: KEYSTONE
«Das Gericht könnte in einem Einzelfall zum Beispiel die Ausschaffung eines kriminellen Ausländers beschliessen, obwohl dies der EMRK widerspricht.»
Hans-Ueli Vogt, Nationalrat SVP/ZH, stimmt Ja.

Bei der Masseneinwanderungs-Initiative verzichtete das Parlament auf Kontingente für EU-Staaten, um das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht zu verletzen. Mit dem klar definierten Vorrang des Landesrechts über das Völkerrecht will die SVP den Initiativtext künftig wortgetreu umsetzen – ohne Rücksicht auf internationale Verträge.

Die Gegner betonen hingegen die Notwendigkeit, auch in Zukunft einen Mittelweg zwischen Initiativtext und internationalen Verpflichtungen suchen zu können. Sie sagen auch: Die Selbstbestimmungs-Initiative schaffe keine Klarheit, weil weiterhin das Parlament entscheiden müsse, ob der Normenkonflikt gross genug ist, um einen Vertrag zu kündigen.

Gegner: Mit der Initiative würde die Schweiz zur Vertragsbrecherin und wäre kein verlässlicher Verhandlungspartner

Glaubt man Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer, verliert die Schweiz bei einem Ja an Rechtssicherheit. Internationale Verträge würden mit der Selbstbestimmungs-Initiative unter einen Dauervorbehalt gestellt. So sei die Schweiz keine attraktive Partnerin mehr für andere Staaten, was insbesondere die Exportindustrie träfe, die auf den freien Handel angewiesen sei.

Die SVP bezeichnet diese Angst als übertrieben. Im Gegenteil sei es gerade die direkte Demokratie, welche die Schweiz erfolgreich gemacht habe. Es sei nicht einsehbar, weshalb die Schweiz bei internationalen Abkommen weiterhin mit dabei sein soll, wenn sich der Souverän in der Abwägung der Fakten in einer demokratischen Abstimmung dagegen ausgesprochen hat. Im Übrigen habe die Stimmbevölkerung in der Vergangenheit meist sehr wirtschaftsfreundlich abgestimmt.

«Niveaulosigkeit vom Feinsten»: Die SVP provoziert an ihrer Party mit K.-o.-Tropfen-Shots:

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«Niveaulosigkeit vom Feinsten»: Die SVP provoziert an ihrer Party mit K.-o.-Tropfen-Shots
Diese Shots wurden am vergangenen Samstag an einer offiziellen SVP-Wahlkampfveranstaltung in der AFG Arena St.Gallen angeboten.
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Gegner: Die Bevölkerung der Schweiz hat heute schon das letzte Wort und kann über Verträge befinden

«Wir haben jederzeit die Möglichkeit, einen Vertrag, den wir eingegangen sind, zu kündigen», sagte CVP-Ständerat Pirmin Bischof während der parlamentarischen Debatte. So sei die EMRK schon morgen kündbar, wenn die Fristen eingehalten würden, sagte Bischof. Die Schweiz könne dies jederzeit und für jeden Vertrag.

Pirmin Bischof, Staenderat CVP/SO, vom ueberparteilichen Komitee "Vollgeld-Initiative Nein", waehrend der Medienkonferenz, am Donnerstag, 26. April 2018, in Bern. (KEYSTONE/Marcel Bieri)
Bild: KEYSTONE
«Wir haben jederzeit die Möglichkeit, einen Vertrag, den wir eingegangen sind, zu kündigen.»
Pirmin Bischof, Ständerat CVP/SO, stimmt Nein.

Dies ist in dieser absoluten Form nicht korrekt – allerdings sind unkündbare Verträge selten. Als solche gelten beispielsweise Grenzverträge, weil die Vertragsparteien davon ausgehen, dass die vereinbarten Grenzen unverrückbar sind. Die Schweiz kennt bei Vertragsabschlüssen prinzipiell eine starke demokratische Mitsprachemöglichkeit. Bedeutende völkerrechtliche Verträge wie die EU-Waffenrichtlinie unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses ist bei völkerrechtlichen Verträgen gegeben, wenn sie «wichtige rechtsetzende Bestimmungen» enthalten. Ein Beitritt zur EU müsste gar zwangsläufig vors Volk, da er dem obligatorischen Referendum untersteht.

Steht ein Vertrag aufgrund seiner Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung, untersteht er dem obligatorischen Referendum. Keine direktdemokratische Mitsprache gibt es bei Verträgen, die rechtlich unverbindlich, aber politisch bindend sind und dem sogenannten «Soft law» angehören. In diese Kategorie fällt der derzeit umstrittene UNO-Migrationspakt, der nicht dem Referendum untersteht, aber auch keine direkte Rechtswirkung hat.

Befürworter: Kein anderes Land stellt internationales über sein eigenes Recht

Es ist eines der Hauptargumente der SVP: Ihre Initiative verwirkliche lediglich das, was anderswo bereits üblich sei. «Kein anderer Staat auf der Welt» gehe davon aus, dass das internationale Recht der eigenen Verfassung vorgehe, sagte SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt schon während der parlamentarischen Beratungen. Das Bundesamt für Justiz hat diese Frage in einem Gutachten beleuchten lassen. Und tatsächlich: Keines der untersuchten Länder kennt pauschal ein «mechanisch anzuwendendes Primat des Völkerrechts». Vogts Aussage stimmt also.

Auch wenn niemand internationales Recht ausdrücklich vor nationales Recht stellt, lassen sich die Staaten jedoch nicht eins zu eins vergleichen. In seiner Botschaft zur SVP-Initiative verweist der Bundesrat auf ein Gutachten aus dem Jahr 2010. Tenor darin: Die Schweiz pflege einen ähnlichen Umgang mit dem Völkerrecht wie in den untersuchten Staaten, darunter Deutschland und Frankreich.

Der Unterschied ist aber, dass in diesen Ländern ein Verfassungsgericht sicherstellt, dass das Parlament kein Gesetz beschliesst, das Menschenrechte verletzt. In der Schweiz gibt es keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Bundesgericht kann deshalb bei menschenrechtsverletzenden Gesetzen im Grunde nicht eingreifen. Nur wenn es Bezug nimmt auf die EMRK, die mit den Grundrechten der Bundesverfassung fast identisch ist, kann es intervenieren. Damit wird es in diesem Bereich zum Quasi-Verfassungsgericht. Die EMRK hat in der Schweiz eine grössere Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte als anderswo.

SVP-Abstimmungsplakate:

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SVP-Abstimmungsplakate
Mit Zangen-Plakaten gelang es Christoph Blocher und der SVP, am 6. Dezember 1992 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu bodigen.
quelle: keystone / str
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Befürworter: Das Bundesgericht fällte 2012 ein folgenschweres Urteil und stellte damit bisher geltende Grundsätze infrage

Die Selbstbestimmungs-Initiative hat einen konkreten Auslöser. Im Jahr 2012 hob das Bundesgericht die Ausschaffung eines kriminellen Mazedoniers auf, trotz der bereits angenommenen Ausschaffungs-Initiative. Diese will im Kern, dass kriminelle Ausländer bei gewissen Delikten automatisch ausgeschafft werden. Die Lausanner Richter verwiesen auf übergeordnetes Recht.

Die EMRK gehe im Konfliktfall auch der Bundesverfassung vor. Bei der SVP war der Ärger darüber gross. Zuvor sei man sich einig gewesen, dass eine Bestimmung der Bundesverfassung einem internationalen Vertrag vorgehe, schreibt sie im Argumentarium zu ihrer Initiative. «Erst mit einem folgenschweren Urteil des Bundesgerichts 2012 wird dies infrage gestellt und das internationale Recht vor das Schweizer Recht gestellt.» Bei Bundesgesetzen jedoch hat das Bundesgericht schon zuvor das Völkerrecht höher gewichtet.

Gegner: Bei einem Ja kann die Schweiz die Menschenrechte nicht mehr schützen

Zivilgesellschaftliche Gruppen wie Amnesty International oder Caritas sind überzeugt: Ein Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative gefährde den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz. Von ungefähr kommt diese Befürchtung nicht. Mit der Initiative könnten Schweizer Gerichte die Europäische Menschenrechtskonvention nicht mehr heranziehen, wenn sie einem Schweizer Gesetz widerspricht. Hinzu kommt: Widerspricht eine angenommene Volksinitiative einer Bestimmung der Menschenrechtskonvention, müsste die Schweiz die EMRK «nötigenfalls» künden.

SVP-Nationalrat und Initiativvater Hans-Ueli Vogt relativiert: Einzelne abweichende Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtfertigten eine Kündigung nicht. «Das Gericht könnte in einem Einzelfall zum Beispiel die Ausschaffung eines kriminellen Ausländers beschliessen, obwohl dies der EMRK widerspricht», sagt er. Damit ruft Vogt indirekt zum Vertragsbruch auf – etwas, das schlecht zur vertragstreuen Schweiz passt. Zudem stiege die Gefahr, dass eine Mehrheit in der Schweiz Gesetze schafft, die eine religiöse, ethnische oder sexuelle Minderheit diskriminieren. (aargauerzeitung.ch)

Wer ist dafür? Wer dagegen? Was sagen die Umfragen?
Die Parteien haben ihre Parolen zur Frage, ob die Bundesverfassung dem Völkerrecht übergeordnet werden soll, schon früh gefasst. Parteiintern fanden auch keine namhaften Diskussionen statt. Denn ausser den Initianten, der SVP, welche die Souveränität der Schweiz zunehmend gefährdet sieht, stimmt der Vorlage keine andere Partei zu. FDP, CVP, GLP, BDP, EVP, SP und Grüne sagen alle Nein. Prominente Abweichler sind die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich.

Der Initiative messen Befürworter und Gegner grosses Gewicht bei: Die SVP warnt vor dem Ende der direkten Demokratie, falls es zu einem Nein kommt. Die Gegner warnen vor einer Beschneidung individueller Rechte und einer Schwächung der Demokratie, falls sie angenommen wird. Als Grundsatz wollte die SVP klären, wer im Konfliktfall zwischen Völkerrecht und Verfassung entscheidet. Doch weil die Umsetzung viel Ermessensspielraum offenlässt, ist die Wirkung der Initiative (siehe Haupttext) umstritten.

Die letzten Umfragen zur Abstimmung vom 25. November rüttelten vor allem die Gegner der Selbstbestimmungs-Initiative wach. Die Tamedia-Umfrage, die vor zwei Wochen erschien, zeigte einen Vorsprung der Gegner: 53 Prozent der Befragten gaben an, die Initiative abzulehnen, 44 Prozent zählten sich zu den Befürwortern, nur 3 Prozent waren noch unentschieden. Was die Beobachter erstaunt: Die Zahl der Befürworter nimmt im Laufe der Abstimmungskampagne jeweils ab. Im Fall dieser Initiative stagnierte sie. Dem SVP-Begehren werden deshalb immer noch gewisse Chancen ausgerechnet. Morgen erscheint die mit Spannung erwartete Umfrage des Instituts GFS Bern.

Franziska Barmettler und Laura Zimmermann zur Selbstbestimmungs-Initiative:

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139 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tom T.
13.11.2018 06:33registriert November 2018
Was nicht erwähnt ist: Die SBI liegt wie ein Fels bei künftigen internationalen Verhandlungen im Weg : Jedesmal endlose Diskussionen, ob und wie sie zur Anwendung kommt oder nicht. Das Ende der dynamischen Schweizer Diplomatie.

Was die SVP vergisst : Ist die SBI einmal angenommen können alle isolationistischen, linken, rechten & libertären oder anarchistischen Kräfte die SBI mit eigenen Initiativen bewirtschaften, um mit Chaos und Frust die Politik lahmzulegen.

Und klar, die EMRK ist auf der Abschussliste. Wer bezahlt dann das neue Verfassungsgericht ?
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Bynaus
13.11.2018 09:49registriert März 2016
Alle internationalen Verträge wurden von demokratisch gewählten Vertretern der Schweizer Bevölkerung abgeschlossen. Einige dieser Verträge unterstehen dem Referendum, und praktisch alle lassen sich wieder künden. Die internationalen Verträge sind damit kein "fremdes Recht", sondern demokratisch legitimierte Abkommen. Es gibt keinen Grund, dies zu ändern. Wer einen Vertrag künden will, soll das offen tun! Und nicht über eine heimlifeisse Hintertür-Regel, in der wir uns vorbehalten, Vereinbarungen jederzeit wieder zu brechen...
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Laut_bis_10
13.11.2018 08:00registriert März 2017
Egal ob SBI Ja oder Nein: Dies ist das hässlichste Trojanische Pferd, welches je gebaut wurde.
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