Schweiz
Sex

«Ein Nein reicht nicht» – Frauen, prügelt euch!

«Ein ‹Nein› reicht nicht» – Frauen, prügelt euch!

Schweden führt die Einwilligungspflicht beim Sex ein. In der Schweiz reicht nicht mal ein «Nein», um sich vor einer Vergewaltigung zu schützen.
21.12.2017, 05:1221.12.2017, 15:26
rebecca wyss / Aargauer Zeitung
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«Ich schäme und ärgere mich bis heute. Über mich selbst vor allem», sagt Claudia, die ihren Nachnamen für sich behalten möchte. «Ich hätte Nein sagen sollen. Aber ich hab's nicht geschafft, ich war wie erstarrt.» Die zierliche, aber grosse Frau hatte sich noch nie übertölpeln lassen. Von keinem. Bis auf jenen Abend, an dem sie an der Geburtstagsparty einer Freundin diesen einen Mann kennen lernte. Die beiden unterhielten sich stundenlang. Irgendwann nahm er sie an der Hand und führte sie ins Badezimmer. Wortlos. Er küsste sie, sie küsste ihn zurück. «Ich fand es reizvoll, wie Teenager auf dem Klo herumzuknutschen.» Die Küsse wurden heftiger. Und plötzlich ging alles ganz schnell.

Augenblicke später zog er seine Hose hoch und verliess das Badezimmer. Sie blieb unten ohne am Boden liegen. «Ich war aufgewühlt. Es kam mir vor, als würde er sich über mich hermachen. Mich benutzen. Sein Geschäft verrichten. Und was machte ich?» Sie liess es über sich ergehen. Und er? «Er machte einfach. Es interessierte ihn nicht, wie es mir ging.»

Heute steht in Vergewaltigungsfällen oft Aussage gegen Aussage.
Heute steht in Vergewaltigungsfällen oft Aussage gegen Aussage.bild: shutterstock

Solche Fälle hat die schwedische Regierung mit einem weltweit einmaligen Gesetz im Visier. Ab dem 1. Januar 2018 soll ein Mann, wie Claudia ihm begegnete, vor dem Akt das Einverständnis der Sexualpartnerin einholen müssen. Sie kann ihre Einwilligung mündlich geben. Oder diffuser: durch Handlungen, die eine Einwilligung signalisieren.

«Viele wissen nicht, dass ein einfaches ‹Nein› vor Gericht nicht reicht.»

Ein für beide Seiten deutliches Ja reicht also, damit der Sexualpartner später nicht wegen Vergewaltigung belangt werden kann. Heute gilt in Schweden, dass eine Frau «Nein» sagen oder den Mann nonverbal zurückweisen muss, wenn sie später eine Straftat geltend machen will.

Das «Einverständnis-Gesetz» soll nicht nur Frauen zugutekommen. Es gilt für alle Formen von Sexualität, bei der zwei Menschen zusammenkommen: Ehepaare, One-Night-Stands, Gruppensex oder gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Breite Skepsis in der Schweiz

In der Schweiz ist man davon weit entfernt. Per Gesetz gilt nur als Vergewaltigung, wenn das Opfer weiblich ist. Zudem muss der Täter mit dem Penis in die Vagina eingedrungen sein. Dafür muss er Gewalt angewendet, die Frau unter psychischen Druck gesetzt oder sie zum Widerstand unfähig gemacht haben.

In der Praxis haben Frauen oft einen schweren Stand, wie die Rechtsanwältin Birgit Rösli, die Betroffene vor Gericht vertritt, sagt. «Oft kommen Täter davon, weil das Opfer nicht körperlich Widerstand geleistet hat.» Zwar sagten die Frauen deutlich «Nein», gingen dann aber nicht weiter. «Viele wissen nicht, dass ein einfaches ‹Nein› vor Gericht oft nicht reicht.»

Würde ein Gesetz wie in Schweden Abhilfe schaffen? «Bei mir wäre der Abend vielleicht anders ausgegangen», sagt Claudia, die Betroffene. Sie sei überrumpelt worden. «Hätte er sich Zeit genommen, um mich zu fragen, hätte ich sehr wahrscheinlich ‹Nein› gesagt.» Für ihn wäre dann die Schwelle, weiterzumachen, höher gewesen, glaubt sie.

Bei Experten, die in ihrer täglichen Arbeit mit Opfern von sexueller Gewalt zu tun haben, stösst die Regelung auf Skepsis. Es gebe Situationen, in denen Frauen sich nicht trauten, sich zu verweigern, sagt die Rechtsanwältin Brigit Rösli. «Wenn sie Angst haben, dass der Mann ihnen danach noch mehr Schaden zufüge.»

Wie in Schweden: Braucht es eine Einwilligungspflicht für Sex?

Für Mirjam Della Betta, Psychologin von der Frauenberatung Sexuelle Gewalt, steht fest: «Die Knackpunkte bei Vergewaltigungsfällen vor Gericht würden bestehen bleiben.» Heute muss eine Frau eine Vergewaltigung beweisen können. Bei der Einvernahme würde nach wie vor Aussage gegen Aussage stehen. «Ein mündliches ‹Ja› lässt sich genauso wenig beweisen wie ein ‹Nein›», sagt sie.

Sich wehren lernen

Für Männer könnte ein solches Gesetz aber auch Vorteile haben. Mit einem routinemässigen Abfragen könnten sie sich absichern. Eigentlich. Bei der Organisation Männer.ch winkt man aber ab: «Damit steht jeder Mensch, der den Partner vergisst zu fragen, gleich unter Verdacht», sagt der Medienverantwortliche Nicolas Zogg. Generell sei das ein «Misstrauensvotum» den Männern gegenüber. «Sinnvoller ist es, wenn an den Schulen die Sensibilität für solche Themen gefördert wird. Und Jungs nicht eine als männlich geltende Durchsetzungsfähigkeit antrainiert wird.»

Der Umgang mit Sexualität müsse offen thematisiert werden. Claudia hat den Mann nie angezeigt. «Ich dachte immer, ich sei selbst schuld. Ich habe ihm nicht deutlich genug signalisiert, dass ich nicht will.»

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98 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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who cares?
21.12.2017 06:42registriert November 2014
Bevor hier alle kommen und sich angegriffen fühlen: So schwer ist es nicht, herauszufinden ob eine Frau einverstanden ist. Bei allen meinen bisherigen Partnern, sei es Freund, lockeres Daten oder ONS, hat er immer nachgefragt, wenn ich irgendwo gezögert oder nicht so enthusiatisch war, noch bevor ich etwas sagen konnte. Ein einfaches "alles okay?" hat mir bereits die Gewissheit gegeben, dass ich wenn immer ich wollte, nein sagen konnte. Das geschieht ganz automatisch, wenn ein Mann weiss, das der Körper der Frau nicht einfach ein Selbstbedingungladen ist, sondern das man Sex zu zweit hat
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bcZcity
21.12.2017 06:56registriert November 2016
Ja ja, Männer die Schweine und Frauen die wie erstarrt alles über sich ergehen lassen (Story zu Beginn), wie immer. Ich kann es nicht mehr hören! Zumindest in Gesellschaften/Ländern wo die Frau nicht gezielt unterdrückt und von Geburt an weniger wert ist, erwarte ich selbsbewusste Frauen, welche nach einem Nein auch eine Ohrfeige nicht scheuen!! Wehrt Euch! Was bei dummen Sprüchen oder ungewollten Annäherungen, von Erwachsenen Menschen, durchaus erwartet werden darf. Oder schadet es sonst der Karriere?! Stichwort, Hollywood etc.
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pamayer
21.12.2017 06:35registriert Januar 2016
Sie hat ja gesagt.
Habe ich nicht.

Aussage gegen Aussage. Wer gewinnt? Jeder kann behaupten, sie habe ja gesagt, jede kann geltend machen, sie habe nein gesagt.

Oder verstehe ich das nicht richtig?
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