An einem Donnerstagmorgen um 5.30 Uhr bricht in einem St. Galler Dorf Hektik aus. Ein Dutzend Polizisten bezieht vor einem Haus an der Hauptstrasse Stellung. Ein Polizist klingelt und weckt einen 29-jährigen Schweizer aus dem Schlaf. Als er sich ausweist, teilt der Polizist seinen Kollegen per Funk mit: «Wir haben ihn.» Stundenlang durchsuchen die Beamten das Haus. Geleitet wird der Einsatz von Anti-Terror-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei. Sie beschlagnahmen das Corpus Delicti: das Handy des 29-Jährigen. Darauf finden die Ermittler vier illegale Videos.
Bei Video 1 handelt es sich um Propagandamaterial der Terrororganisation IS. Es dauert 44 Sekunden und zeigt, wie ein gefesselter Gefangener von einem gepanzerten Raupenfahrzeug überfahren wird. Dazu jubeln IS-Kämpfer. Oben rechts im Bild ist die schwarze Flagge des IS eingeblendet.
Der St. Galler schickte das Video mit dem Kommentar «brutal» an zehn gleichaltrige Kollegen einer Whatsapp-Gruppe. Die anderen drei Videos haben keine Bezüge zum IS. Eines enthält verbotene Gewaltdarstellungen: Es zeigt, wie acht Gefangene in einem südamerikanischen Gefängnis massakriert werden. Bei den zwei anderen Clips handelt es sich um illegale Pornografie: Sie dokumentieren, wie nackte und spärlich bekleidete Frauen gefesselte Männer im Intimbereich misshandeln.
Die Bundesanwaltschaft hat den Mann nun per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem halben Jahr und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 5500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen. Insgesamt werden 12'000 Franken fällig. Der Strafbefehl wegen Verstosses gegen das IS-Verbot, Gewaltdarstellungen und Pornografie ist rechtskräftig und liegt dieser Zeitung vor.
Bundesanwältin Juliette Noto wirft dem Verurteilten vor, er habe die Wahrnehmung des IS und dessen gewaltextremistische Ideologie bei den Teilnehmern seiner Chatgruppe verstärkt. Sie schreibt: «In subjektiver Hinsicht muss davon ausgegangen werden, dass zum fraglichen Tatzeitpunkt jede erwachsene, urteilsfähige Person im europäischen Raum um den gewaltextremistischen Charakter des IS wusste und dessen Logo sowie dessen typische Aufmachung von Propaganda kannte.» Durch die Verbreitung des Videos habe er zumindest in Kauf genommen, die IS-Propaganda zu fördern.
Die Bundesanwaltschaft wurde durch Zufall auf das IS-Video des Ostschweizers aufmerksam. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte es entdeckt, als sie wegen eines Strassenverkehrsdelikts das Handy eines anderen Mitglieds der Whatsapp-Gruppe auswertete.
Die Stimme des St. Gallers zittert, als er seine Geschichte erzählt. Er beginnt mit der Hausdurchsuchung: «Ich hatte einen Schock. Das Polizeiaufgebot sah danach aus, als wäre etwas Schlimmes passiert. Als hätte ich jemanden umgebracht.» Dabei habe er nur ein Video verschickt. Rückblickend sei das eine Dummheit von ihm gewesen. Doch der Polizeieinsatz sei völlig übertrieben: «Das gesamte Dorf hat davon erfahren und man hat negativ über mich gesprochen.» Er sei selbstständiger Gewerbetreibender und habe danach mehrere Aufträge verloren.
Der Mann erklärt sich: «Ich habe die Videos nicht verschickt, um zu sagen, wie cool das sei, sondern wie unmenschlich. Viele junge Leute verschicken solche Videos. Auch ich habe sie über Whatsapp erhalten.» Er habe damit keine Propaganda betreiben wollen, im Gegenteil: «Ich wollte zeigen, wie krass es ist.» Inzwischen hat er seine Lehren daraus gezogen: «Ich verschicke keine Videos mehr und wenn ich welche erhalte, teile ich der Person mit, dass sie damit aufhören solle.»
Sein Anwalt Marcel Aebischer kritisiert das Vorgehen der Bundesanwaltschaft: «Sie hätten nicht mit einem Dutzend Polizisten einfahren müssen.» Eine Vorladung zu einer Befragung hätte gereicht. Das Video sei schliesslich bereits auf einem anderen Gerät sichergestellt und der Absender sei bekannt gewesen. Er hinterfragt, wie die Bundesanwaltschaft das IS-Verbot auslegt: «Wenn man ein Video nicht auf einer öffentlich zugänglichen Seite mit tausend Besuchern veröffentlich, sondern nur an eine geschlossene Whatsapp-Gruppe mit zehn Teilnehmern schickt, macht man sich aus meiner Sicht nicht der Förderung des IS strafbar.»
Mit dieser Frage wird sich das Bundesstrafgericht nicht beschäftigen, da der St. Galler auf eine Beschwerde verzichtet hat. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis hätte nicht gestimmt: «Im besten Fall hätten wir die Strafe mit grossem Aufwand leicht reduzieren können.» Da es sich unbestrittenermassen um illegale Gewaltdarstellungen handle, wäre ein Freispruch aber nicht möglich gewesen.
Die Bundesanwaltschaft führte 70 Verfahren wegen dschihadistisch motiviertem Terrorismus im Jahr 2016. Da der IS langsam untergeht, können auch die Schweizer Ermittler ihre Aktenberge langsam abarbeiten. 2017 waren noch 60 Verfahren hängig. Abgeschlossen werden sie unter anderem mit Strafbefehlen wie nun in St. Gallen. Dieser Fall zeigt aber auch, dass nicht hinter jedem IS-Verfahren ein gefährlicher Islamist oder gar ein potenzieller Terrorist steht. In mehreren Fällen sind die Täter schlicht junge Schweizer, die von Gewaltvideos fasziniert sind und ihre Kollegen schockieren wollen.
Ein Betroffener aus Glarus, ebenfalls ein junger Schweizer, erzählt: «Am Nachmittag um 16 Uhr teilte ich ein IS-Video auf Facebook. Am nächsten Morgen um 11 Uhr stand die Polizei vor der Türe.» Wahrscheinlich geriet er ins Dschihad-Monitoring des Nachrichtendienstes des Bundes. Er habe mit dem Video nur zeigen wollen, wie der IS mit Menschen umgehe, sagt er. Vor ihm hätten schon tausend User das Video geteilt. Sein Handy und Laptop seien ein halbes Jahr beschlagnahmt worden.
Der Mann kritisiert den Polizeieinsatz: «Als wäre ich schwerstkriminell. Dabei kennt man mich im Glarnerland.» Der harte Kurs der Behörden war aber auch ihm eine Lehre: Er postet nun nur noch Bilder der Glarner Bergwelt statt Szenen aus Syrien. (aargauerzeitung.ch)