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Eine Attacke mit Ansage: Solothurner Richter gebissen, Gerichtsschreiber verprügelt 

Eine Attacke mit Ansage: Solothurner Richter gebissen, Gerichtsschreiber verprügelt 

Der Ausraster von Kuno W. war ein Ausbruch mit Ansage. Im Vorfeld der Verhandlung am Obergericht Solothurn hatte er mehreren Richtern einen Brief geschrieben und unterschwellig gedroht.
28.06.2016, 16:2328.06.2016, 16:34
Jürg Krebs / az
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Kuno W. wird nach der Attacke auf den Richter abgeführt. © Screenshot / TeleM1
Kuno W. wird nach der Attacke auf den Richter abgeführt. © Screenshot / TeleM1© Screenshot / TeleM1

Die Verhandlung an der Solothurner Beschwerdekammer sollte gerade beginnen, da kam es zum Eklat. Kuno W., Freund des Angeklagten St.Ursen-Brandstifters, Andres Z., schlug den Gerichtsschreiber zusammen und biss den Oberrichter Frank-Urs Müller in den Arm. Beide mussten ins Spital gebracht werden. Die Polizei schritt ein und führte Kuno W. ab.

Wie sich nun zeigt, war dies ein Ausraster mit Ansage von Kuno W. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte er Frank-Urs Müller geschrieben. Im Brief, der uns vorliegt, forderte Kuno W. «eine umgehende bedingungslose Freilassung von Andres Z.». Auch die Oberrichterin Marianne Jeger und der Oberrichter Beat Frey haben einen ähnlichen Brief erhalten.

«Ich werde genau beobachten, was nächsten Dienstag geschieht. Falls nötig, werde ich meine kreativen vorbehaltenen Entschlüsse umsetzen.»
Brief von Kuno W. ans Obergericht Solothurn

Obergerichtspräsidentin Franziska Weber bestätigt, dass das Gefahrenpotenzial, das von Kuno W. ausgeht, im Vorfeld des Termins besprochen worden sei. Trotz Polizeipräsenz im Gerichtsgebäude kam es aber zum Gewaltausbruch, als der Gerichtsschreiber Kuno W. ein Dokument des Zivilgerichts überreichen wollte. Er erhielt einen Faustschlag ins Gesicht.

Brief von Kuno W. ans Obergericht Solothurn. 
Brief von Kuno W. ans Obergericht Solothurn. 

Kuno W. hält Andres Z. für ein Justizopfer, einen «vom Staat gefolterten Menschen». Dass die Verhandlung stattfindet, hat Kuno W. verärgert. «Ich kann es nicht verhehlen, (...) ich bin wütend.»

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern sieht dies anders. Es hielt im April 2016 fest, dass Andres Z., der 2011 die St.Ursen-Kathedrale in Solothurn in Brand gesteckt hatte, untherapierbar ist und deshalb verwahrt werden müsse.

«So geht es, wenn man sich einsetzt für die Gerechtigkeit»: Die Polizei führt Kuno W. ab.

Video: © Tele M1

Der Brief schliesst mit: «Mein Glaube in die solothurnische Rechtsstaatlichkeit ist tief erschüttert.» Und weiter: «Ich werde genau beobachten, was nächsten Dienstag geschieht. Falls nötig, werde ich meine kreativen vorbehaltenen Entschlüsse umsetzen.» Was er damit meinte, wurde vor Verhandlungsbeginn klar.

Trägt gerne die Uniform der Schweizer Armee

Kuno W. lebt in der Region Solothurn. Seit seine Wohnung zwangsgeräumt wurde, gibt er als Wohnsitz «im Felde» an, ist passionierter Schütze, trägt gerne die Uniform der Schweizer Armee. Er solidarisierte sich mit dem Brandstifter der St.Ursen-Kathedrale und dessen Anliegen, auf Missstände aufmerksam machen zu wollen.

Kuno W. kämpft nach eigenen Angeben seit langem gegen «mafiöse» Zustände in der Solothurner Regierung und ganz besonders in der Solothurner Justiz, von der er sich ungerecht behandelt fühlt. Entsprechend ist er unter Beobachtung der Behörden.

Jetzt auf

Das Solothurner Obergericht will über die Verwahrung des St.Ursen-Brandstifters urteilen.

St.Ursen-Brandstifter wird verwahrt

Andres Z. rechnete mit einem Freispruch, während das Solothurner Amtsgericht den 66-Jährigen weiterhin in Haft behalten will. Video: © TeleM1

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