Schweiz
Sozialhilfe

Gymi-Verbot – weil die Eltern Sozialhilfe beziehen

Generell sind Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen am Gymnasium deutlich untervertreten.
Generell sind Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen am Gymnasium deutlich untervertreten.bild: shutterstock.com

Gymi-Verbot für Jugendliche – weil die Eltern Sozialhilfe beziehen

Im Kanton Obwalden wollte das Sozialamt einer jungen Frau den Besuch der Fachmittelschule verbieten, weil ihre Eltern von der Sozialhilfe leben. Das ist laut der Sozialhilfe-Konferenz rechtens: Gemeinden können selber entscheiden, wem sie eine höhere Schulbildung finanzieren.
26.07.2018, 06:5926.07.2018, 23:05
Mehr «Schweiz»

Reicht es oder reicht es nicht? Für viele Jugendliche ist der Weg ins Gymnasium eine Nervenprobe. Vornoten, Aufnahmeprüfung, das bange Warten auf den Entscheid. Für Rahel* (16) kam jedoch noch eine ganz andere Hürde dazu: Die Sozialbehörde in ihrer Wohngemeinde Kerns OW wollte ihr den Besuch der Mittelschule verbieten, wie der Beobachter schreibt. Grund: Rahels Familie bezieht Sozialhilfe.

Ein Kind von Sozialhilfebezügern müsse «mit der Ausbildung baldmöglichst ein existenzsicherndes Existenzminimum erzielen», teilte die Behörde der eritreischen Familie in einer schriftlichen Verfügung mit. Und legte Rahel nahe, eine Lehre als Kauffrau oder Fachfrau Gesundheit zu absolvieren. Für den Fall, dass sich das Mädchen widersetzt, sollten der Familie die monatlichen Gelder um 400 Franken gekürzt werden.

Erst nach der Intervention eines Anwalts und einem monatelangen juristischen Hickhack krebste die Behörde zurück und hob das Schulverbot auf, wie der «Beobachter» weiter schreibt. Rahel geht nun in die Kantonsschule in Sarnen. Denn ihre schulischen Leistungen reichten nicht nur für den Besuch der Fachmittelschule, sondern gar für den Übertritt ins anspruchsvollere Gymnasium.

Die Gemeinden entscheiden

Der Fall sorgt für Aufsehen, allerdings war das Vorgehen des Kernser Sozialamts wohl rechtens. Corinne Hutmacher-Perret, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), bestätigt auf Anfrage: «Es liegt im Ermessen der Gemeinde zu entscheiden, ob die Sozialhilfe eine höhere Schulausbildung einer jungen Sozialhilfebezügerin finanzieren soll oder nicht.» Eine nationale Gesetzgebung existiert nicht. Und die – nicht bindenden – SKOS-Richtlinien lassen diesen Punkt offen.

Zwar ist in den Richtlinien nachzulesen, die «nachhaltige berufliche Integration» junger Erwachsener habe höchste Priorität. Die Betroffenen sollen eine Erstausbildung abschliessen, die «ihren Fähigkeiten entspricht». Welche Voraussetzungen Jugendliche mitbringen müssen, damit ihnen eine Ausbildung am Gymnasium und ein anschliessendes Studium finanziert wird, kann jedoch jede Gemeinde selber festlegen.

So steht es den Sozialämtern offen, die Leistungen während der Ausbildung an Auflagen zu knüpfen – «etwa an einen genügenden Notenschnitt», wie die SKOS-Expertin weiter ausführt. Auf diese Weise lasse sich von Semester zu Semester neu evaluieren, ob sich die Investition lohnt. Auch gelte es abzuklären, ob ein Jugendlicher neben dem Gymnasium arbeiten und so etwas zur Finanzierung beitragen kann.

Grundsätzlich stelle sich SKOS auf den Standpunkt, dass die höhere Schulbildung im Sinne der Chancengleichheit auch für Sozialhilfebeziehende offen sein muss, hält Hutmacher-Perret fest.

«Ich sehe keinen Grund, warum das Sozialamt Jugendlichen Steine in den Weg legen sollte.»
Gaby Reber, Sozialamt Bern

Eine Umfrage von watson bei den Sozialämtern verschiedener Städte zeigt, dass dieses Prinzip weitgehend unbestritten ist. Auf Schulverbote angesprochen, winken sämtliche Gesprächspartner ab: «Wer die Aufnahmekriterien erfüllt, kann das öffentliche Gymnasium besuchen, auch wenn die Familie Sozialhilfe bezieht», sagt Gaby Reber, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes der Stadt Bern. «Ich sehe keinen Grund, warum das Sozialamt Jugendlichen Steine in den Weg legen sollte.» Im Gegenteil habe die Sozialhilfe ein Interesse an einer möglichst guten Ausbildung der Kinder von armutsbetroffenen Familien.

In den meisten Fällen haben Personen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien Anspruch auf Stipendien. Die Sozialhilfe kommt nur ergänzend zum Zug, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind – dazu zählen auch Darlehen, Beiträge aus Fonds und Unterhaltsbeiträge der Eltern.

Das Geld sei auf jeden Fall gut investiert, meint Johannes Enkelmann von den Sozialen Diensten in Aarau: «Wenn die öffentliche Hand einer Sozialhilfebezügerin die Mittelschule finanziert und danach allenfalls noch ein Studium, dann sind die Chancen intakt, dass sie einen lukrativen Job findet und zu einer guten Steuerzahlerin wird. Dann zahlt sich das doppelt und dreifach aus.»

«Wenn jemand 20 Semester Kunstgeschichte studieren will, sind wir darüber nicht sehr glücklich. Sinnvoller ist ein Studiengang wie Informatik oder Jus mit besseren Verdienstchancen.»
Johannes Enkelmann, Soziale Dienste Aarau

Der Grundgedanke sei, dass unterstützte Personen weder besser noch schlechter leben sollen als andere Menschen in finanziell bescheidenen Verhältnissen. «Das heisst zum Beispiel, dass Studierende keine eigenen Luxusgeschichten wie eigene Wohnungen erhalten, sondern bei ihren Eltern leben – hier sind wir streng.» Auch dürfe erwartet werden, dass die Studenten neben der Uni einer Arbeit nachgehen.

Bei der Wahl des Studienfachs könne das Sozialamt ein Wörtchen mitreden, so Enkelmann weiter. «Wenn jemand 20 Semester Kunstgeschichte studieren will, sind wir darüber nicht sehr glücklich. Sinnvoller ist ein Studiengang wie Informatik oder Jus mit besseren Verdienstchancen.» 

In Zürich kann das Studium ebenfalls mit Auflagen verbunden sein, wie Muriel Wolf, Sprecherin der Sozialen Dienste, sagt. In jedem Fall sei die Ausbildung «zügig» zu absolvieren. Klar ist laut Wolf jedoch, dass die Erstausbildung – dazu gehört auch der Abschluss einer Hochschule – die wichtigste Grundlage ist, damit junge Erwachsene nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Fast nur privilegierte Kinder im Gymnasium

Fakt ist, dass Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen an Gymnasien und Universitäten heute deutlich untervertreten sind – unabhängig davon, ob ihre Eltern Sozialhilfe beziehen oder nicht.

So kam eine Studie im Auftrag der Zürcher Bildungsdirektion 2013 zum Schluss, dass im Langzeitgymnasium 92 Prozent der Schüler aus «privilegierten» oder «eher privilegierten» Familien stammen. Aus «eher benachteiligten» Verhältnissen kommen 8 Prozent, Schüler aus «benachteiligten» Familien werden keine ausgewiesen. In der Sek B ist das Verhältnis beinahe umgekehrt:

Infografik Soziale Herkunft Eltern Gymi Sek
Forscher der Universität Zürich haben die soziale Herkunft der Schüler in verschiedenen Schultypen untersucht.Bild: grafik: watson / daten: institut für bildungsevaluation zürich, 2013

Welche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstehen, wenn Schüler statt einer Lehre das Gymi machen und dadurch länger kein eigenes Einkommen erwirtschaften, lässt sich nicht beziffern. Denn die Sozialhilfeleistungen für junge Erwachsene unterscheiden sich von Kanton zu Kanton stark, genauso wie die Stipendienregelungen.

Die SKOS veranschlagt den Grundbedarf für eine unter 25-jährige Person, die allein lebt, auf 789 Franken. Manche Kantone unterschreiten diesen Wert allerdings deutlich. So gibt es im Wallis für junge Erwachsene nur 500 Franken monatlich und in Genf gar nur 457 Franken. Leben die Auszubildenden noch bei den Eltern – was von jungen Sozialhilfe-Empfängern grundsätzlich erwartet wird – gibt es eine Pauschale für die ganze Familie. In dem Fall fallen die Ansätze deutlich tiefer aus.

Kerns: Recht auf Berufswahl berechtigt nicht zu jeder Ausbildung

Der Sozialdienst in Kerns will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Detail zum Fall Rahel äussern.

Grundsätzlich solle eine Ausbildung dem Kind erlauben, «seine vollen Fähigkeiten zum Erlangen der finanziellen Unabhängigkeit zu nutzen», hält Gemeindeschreiber Roland Bösch fest. Das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf freie Berufswahl statuiere jedoch «weder gegenüber den Eltern noch gegenüber dem Staat ein Recht auf Finanzierung jeglicher Ausbildung, frei nach den Wünschen des Kindes».

Bei der Wahl des Ausbildungswegs gelte es «die Angemessenheit staatlicher Unterstützung im Auge zu behalten», so Bösch. «Kann beispielsweise ein Berufsziel durch eine Berufslehre mit Berufsmaturität ebenso erzielt werden wie durch den Besuch einer Fachmittelschule, ist in der Regel die erste Option vorzuziehen.»

Um diesen Entscheid ging es laut dem Gemeindeschreiber auch im aktuellen Fall: Der Sozialdienst stellte sich auf den Standpunkt, dass Rahel ihren Wunschberuf im Gesundheitsbereich mit einer Lehre erreichen kann und dafür keinen Abschluss an einer Fachmittelschule benötigt. Den Wunsch, ins Gymnasium zu gehen, habe das Mädchen erst im Laufe des Verfahrens konkret geäussert.

*Name geändert

Apropos:

Video: watson/Renato Kaiser

So geht die Welt zur Schule: 47 Klassenzimmer

1 / 49
So geht die Welt zur Schule: 47 Klassenzimmer
«Bildung ist kein Privileg, Bildung ist ein Grundrecht, Bildung ist Frieden», sagte die 18-jährige Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai aus Pakistan vor der UNO-Vollversammlung. Wir zeigen euch 47 Klassenzimmer aus der ganzen Welt. Den Auftakt macht diese Freiluftschule in Jalalabad in Afghanistan.
quelle: x02750 / parwiz
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
170 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Wilhelm Dingo
26.07.2018 07:44registriert Dezember 2014
Eine Schweinerei dem Mädchen gegenüber, es sollte die Möglichkeit haben eine Ausbildung nach seinen Fähigkeiten zu machen.
76552
Melden
Zum Kommentar
avatar
meerblau
26.07.2018 07:49registriert Mai 2014
Ich als Kunsthistorikerin finde Enkelmanns Statement gelinde gesagt besch***. Man kann Kunstgeschichte, richtig durchgeplant, auch zügig studieren und relativ rasch mittels Praktika eine Stelle finden.
Zumal es die bürgerlichen Kreise sind, welche nur allzu gern beim kulturellen Bereich sparen. Konsequenz: nur befristete Stellen und bescheidene Löhne. Gleichzeitig berufen sich dann alle auf Traditionen, Geschichte und Kultur. Ja was meint ihr denn, woher die Kenntnisse dazu kommen? Wer euch die Artefakte erhält? Etwa das Christkind??
Aber ja, Anwälte und Ökonomen kanns nie genug geben.
836202
Melden
Zum Kommentar
avatar
ElasticBean
26.07.2018 08:16registriert März 2018
Ich gehörte zu den genannten 8%, welche nicht aus einer privilegierten Familie stammen und schlussendlich wegen der fehlenden finanziellen Mitteln auf ein Uni-Studium verzichten musste.
"In der Schweiz kann jeder studieren wenn er will" stimmt nun mal nicht. Es entscheidet auch heute noch zum grössten Teil die soziale Herkunft, welche Wege einem offen stehen. Wer in verschiedenen sozialen Schichten unterwegs ist, wird dies schnell bewusst. Diese Statistik ist kein Zufall.

Schön wird mal darüber berichtet. Bravo Watson
19317
Melden
Zum Kommentar
170
Netflix erhöht die Preise in der Schweiz – und zwar nicht nur «es bitzli»
Netflix feiert in der Schweiz sein 10-jähriges Bestehen. Um diesen Erfolg zu feiern, hat der Streaming-Gigant beschlossen, die Preise für seine drei Abonnements massiv zu erhöhen: bis zu 12 Prozent, und um 8 Prozent für das billigste.

Das teuerste Netflix-Abo ist nicht teuer genug: Der Marktführer und bereits teuerste Streaming-Anbieter der Schweiz erhöht erneut seine Preise – um bis zu 12 Prozent, wie der Online-Vergleichsdienst Moneyland.ch am Mittwoch berichtete.

Zur Story