Die Ausgaben für Sozialleistungen in der Schweiz sind 2016 um gut 5 Milliarden Franken angestiegen und haben mit 170 Milliarden einen neuen Höchststand erreicht. Grösste Kostentreiber bleiben die Bereiche Alter und Gesundheit.
Entsprechend dem langjährigen Trend wuchsen die Sozialausgaben gegenüber dem Vorjahr real um 3,3 Prozent, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Donnerstag mitteilte. 2016 machten sie 26 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus. 1976 hatte dieser Anteil noch bei 14 Prozent gelegen, 1996 bei 21 Prozent.
Vom Kostenwachstum von 5,4 Milliarden Franken im Jahr 2016 gingen 1,3 Milliarden auf das Konto der beruflichen Vorsorge und 0,9 Milliarden auf jenes der AHV. Insgesamt wurden für das Alter fast 72 Milliarden Franken aufgewendet, was rund 42 Prozent der Gesamtausgaben entspricht.
Zweitgrösster Posten ist mit 53 Milliarden Franken (31 Prozent) der Bereich Krankheit und Gesundheitsversorgung. Hier trug namentlich die Krankenversicherungen mit 1,3 Milliarden zum Anstieg bei. Von den Mehrausgaben im Jahr 2016 sind weitere 0,5 Milliarden auf die Arbeitslosenversicherung und 0,4 Milliarden auf den Asylbereich zurückzuführen.
Die Leistung im Asylbereich machten 1,1 Prozent der Kosten in der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit für das Jahr 2016 aus. Nur unwesentlich mehr entfiel auf die eigentliche Sozialhilfe, nämlich 1,6 Prozent. Insgesamt verbuchte das BFS unter dem Kapitel «soziale Ausgrenzung» Aufwendungen von 5 Milliarden Franken oder 3 Prozent der Kosten.
Pro Kopf der Bevölkerung stiegen die Sozialausgaben 2016 gegenüber dem Vorjahr um 430 auf 20'300 Franken. Das entspricht umgerechnet 11'200 Kaufkraftstandards (KKS). Damit liegt die Schweiz über dem europäischen Durchschnitt (8100 KKS pro Kopf). Gemessen am BIP sind die Sozialleistungen in der Schweiz aber weiterhin niedriger als in der EU (28 Prozent).
Wichtigste Finanzierungsquelle der Sozialausgaben sind die Sozialversicherungsbeiträge. Von den Einnahmen in Höhe von 214 Milliarden Franken (2016) stammten 30 Prozent von den Arbeitgebern und 36 Prozent von den geschützten Personen, also Arbeitnehmern, Selbständigerwerbenden und Rentnern. Die Staatsbeiträge beliefen sich auf 24 Prozent. Der Rest wurde aus Vermögenserträgen generiert. (sda)