Der aus Lettland stammende Lehrling hatte am 22. Oktober in Flums mehrere Personen mit einem Beil angegriffen und sechs Opfer zum Teil schwer verletzt. Die Polizei nahm den Täter nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz fest. Er wurde ebenfalls verletzt.
Der Beschuldigte leide gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten an einer schweren psychischen Störung. Die Jugendanwaltschaft klagt den Beschuldigten beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz an. Sie beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.
Die Tat ereignete sich am 22. Oktober 2017 in Flums. Der Beschuldigte griff dabei unter anderem ein Ehepaar mit Kind an. Der damals 35-jährige Mann und die damals 30-jährige Frau wurden dabei schwer verletzt und mussten im Spital operiert werden.
Nach der blutigen Beil-Attacke in Flums untersuchte die St.Galler Staatsanwaltschaft, ob der Schusswaffeneinsatz der Polizei gegen den damals 17-jährigen Täter rechtmässig war. Die Anklagekammer hatte der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung dazu erteilt.
Die Untersuchung gegen die beiden Polizisten wurde eingestellt, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag weiter. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die beiden Polizisten auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff beziehungsweise auf einen Angriff des Beschuldigten hin auf dessen Beine schossen. Damit waren die Schussabgaben wie auch der Einsatz der Destabilisierungsgeräte (Taser) gerechtfertigt und verhältnismässig. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig. (sda)