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Kantonsgericht St. Gallen korrigiert Mord-Urteil nach unten

Kantonsgericht St.Gallen korrigiert Mord-Urteil von Lichtensteig nach unten

20.01.2022, 15:2820.01.2022, 15:52
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Das St.Galler Kantonsgericht hat am Donnerstag einen 44-jährigen Niederländer wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Das Strafmass aus der Vorinstanz wird damit nach unten korrigiert.

In der Nacht auf den 3. Mai 2016 ist in Lichtensteig ein 62-jähriger Schweizer in seinem Haus getötet worden. Einen Monat später wurde der heute 44-jährige Niederländer in Thailand festgenommen. Im Juni 2020 verurteilte ihn das Kreisgericht Toggenburg wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Diesen Entscheid akzeptierte der Niederländer nicht. An der Verhandlung am Dienstag vor dem Kantonsgericht ging es vor allem um die Qualifikation der Tat: War es Mord oder Totschlag? Die Geschehnisse selber waren unbestritten. Die Anklage verlangte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Mordes, die Verteidigung eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von maximal 36 Monaten.

Neues Gutachten mit Folgen

Das Kantonsgericht hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Verurteilung wegen Mordes bestätigt. Vor allem die Ausführung der Tötung sei als «besonders verwerflich» zu qualifizieren, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Kurzbegründung. Das Gericht attestiert dem Beschuldigten allerdings «eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit».

Das Urteil stützt sich auf ein neues psychiatrisches Gutachten ab, das zu diesem Schluss kommt. Diese Beurteilung sei für die Strafkammer bindend, schreibt das Kantonsgericht. Wegen der verminderten Schuldfähigkeit wird die Freiheitsstrafe auf 10 Jahre verkürzt.

Nach Lichtensteig eingeladen

Täter und Opfer hatten sich in Thailand getroffen und waren eine sexuelle Beziehung eingegangen. Auf Einladung des Schweizers reiste der Niederländer später in die Schweiz. Dort sollte er bei ihm wohnen und ihn später versorgen.

In Lichtensteig habe dann aber der Schweizer alles bestimmt, schilderte der Niederländer vor Gericht. Er hätte der Ladyboy des älteren Mannes sein sollen. Zur Tat sei es gekommen, weil er die von ihm verlangten sexuellen Praktiken nicht mehr ausgehalten habe.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei bei der Tat «unter einer sehr schweren seelischen Belastung» gestanden. Drogen hätten ihn in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Einzig der Straftatbestand des Totschlags mache hier Sinn.

Die Staatsanwältin zeichnete ein anderes Bild. Zwischen Täter und Opfer habe es einen Deal gegeben: Gesellschaft und Sex gegen Unterkunft und Verpflegung. Beide Parteien hätten gewusst, auf was sie sich einliessen. Der Beschuldigte sei vom körperlich unterlegenen Opfer zu nichts gezwungen worden. «Er hätte einfach gehen können», sagte sie. (sda)

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