Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat einen 35-jährigen Mann der mehrfachen Brandstiftung und des Betrugsversuchs schuldig gesprochen, wie es am Montag bekanntgab. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Zudem wird der Deutsche, der in der Schweiz verheiratet ist, für sieben Jahre des Landes verwiesen. Mit dem Strafmass blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zehn Jahre Freiheitsentzug und zehn Jahre Landesverweisung gefordert. Das Gericht musste sich für sein Urteil einzig auf Indizien stützen. Für die Brandstiftungen gab es weder Augenzeugen noch Geständnis.
Der Beschuldigte hatte stets seine Unschuld beteuert: Er habe nichts mit den Bränden zu tun, sagte er auch mehrmals an der Hauptverhandlung vom vergangenen Donnerstag. Der Verteidiger betonte vor Gericht das Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten».
Die Richterinnen und Richter hatten nun aber keine Zweifel an der Schuld des Mannes. Unmittelbar nach dem letzten Brand Ende November wurde er festgenommen. Die Polizei hatte ihn beim Brandort beobachtet.
Im Juli, im August und im November 2016 hatte der junge Mann in Sargans siebenmal Feuer gelegt. Fünfmal brannte es auf dem Gelände mit verschiedenen Lokalitäten von Kleinunternehmen, unter anderen hatte er selbst dort seine Schreinerwerkstatt. Zwei weitere Brände gab es in einem Unterstand und in einem Schuppen in der Umgebung. Personen oder Tiere wurde weder gefährdet noch verletzt.
Nach den zwei ersten Bränden – in seiner Werkstatt – legte der Schreiner seiner Versicherung eine Schadensmeldung vor. Dies wurde ihm als Betrugsversuch angelastet. Gezahlt hat die Versicherung nicht.
Der 35-Jährige, der ohnehin chronisch pleite war, steht nun auch noch vor einem schier unüberwindlichen Schuldenberg. Zu den Schulden, die er vor seiner Festnahme schon hatte, kommen immense weitere Beträge, die er wohl kaum je wird abzahlen können.
Das Gericht überband dem Beschuldigten die Verfahrenskosten. Die Staatsanwaltschaft machte Kosten von 51'000 Franken geltend, und die Gebäudeversicherung forderte 131'000 Franken für die verursachten Brandschäden. Und auch der private Verteidiger muss bezahlt werden – ein Bekannter hatte dem Schreiner dafür ein Darlehen gewährt. (sda)