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St.Galler Vergewaltiger wird nicht verwahrt – trotz hoher Rückfallgefahr

St.Galler Vergewaltiger wird nicht verwahrt – trotz hoher Rückfallgefahr

13.11.2018, 15:0513.11.2018, 18:24
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Ein 31-jähriger Mann, der eine Frau brutal vergewaltigt hatte und dafür zu 7,5 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wird nicht verwahrt. Dies hat das Kreisgericht St. Gallen am Dienstag entschieden.

Der in der Schweiz aufgewachsene kroatische Staatsangehörige hatte vor rund sieben Jahren im Westen der Stadt St.Gallen eine Frau brutal vergewaltigt. Er schlich sich im Dunkeln von hinten an, als sie mit einem Hund einen kurzen Spaziergang machte. Der Mann würgte sein Opfer fast bis zur Bewusstlosigkeit und missbrauchte die Frau mehrmals. Dabei stiess er immer wieder Todesdrohungen aus.

Nach Kroatien abschieben

Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte ihn 2013 wegen qualifizierter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Gefährdung des Lebens zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren. Gleichzeitig ordnete es eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 – die sogenannte «kleine Verwahrung» – an.

Inzwischen befindet sich der Mann seit rund sechs Jahren zuerst im vorzeitigen Strafvollzug und später im Massnahmenvollzug. Im März 2020 wird er seine Strafe abgesessen haben und in seine Heimat Kroatien abgeschoben. Im vergangenen Juni beantragte das Sicherheits- und Justizdepartement beim Kreisgericht St. Gallen eine Verwahrung des Vergewaltigers.

Deutliches Rückfallrisiko

Der Beschuldigte habe die gerichtlich angeordnete therapeutische Massnahme immer wieder unterbrochen, sagte der Staatsanwalt am Dienstag vor Gericht. Auch ein psychiatrisches Gutachten vom Mai dieses Jahres gehe von einem hohen Risiko erneuter Gewalt- und Vergewaltigungsdelikte aus.

Zurzeit zeige sich der Beschuldigte nicht motiviert zu einer weiteren stationären Behandlung. Es sei aber nicht auszuschliessen, dass er später dazu bereit sei.

Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst Zürichs spreche zwar von Fortschritten in der Therapie, halte aber auch fest, dass das Rückfallrisiko für Sexualdelikte als moderat bis deutlich einzuschätzen sei.

Die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung seien damit nicht gegeben, betonte der Staatsanwalt. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung habe Vorrang, weitere Opfer schwerer Sexualdelikte müssten verhindert werden.

Keine richtige Chance bekommen

Der Verteidiger bezeichnete die Anordnung einer Verwahrung als unverhältnismässig. Faktisch bedeute dies für seinen Mandanten, dass er mit sechs Jahrzehnten im Strafvollzug rechnen müsse. Das gehe nicht an, zudem er ein einziges Mal eine schwere Straftat verübt habe.

Diese sei auf keinen Fall zu bagatellisieren, doch habe der Beschuldigte in der Therapie durchaus Fortschritte gemacht und auch die sechs Jahre im Strafvollzug seien nicht spurlos an ihm vorbeigegangen.

Der Beschuldigte erklärte, ihm sei bewusst, dass er eine schwere Straftat begangen habe, könne aber nicht über sie reden, weil es ihn zu sehr belaste. Er werde mit Sicherheit nie wieder gewalttätig werden. Die Therapie habe er zeitweise verweigert, weil man ihm keine richtige Chance gebe, sondern immer nur von Rückfallgefahr rede.

Nach einer allfälligen Entlassung werde er von seinem Vater unterstützt, da er selber die Sprache seines Heimatlandes kaum spreche. In Kroatien werde er zuerst Ferien machen und sich danach eine Arbeit suchen.

Schwerer Entscheid

Das Kreisgericht St. Gallen lehnte den Antrag auf Verwahrung ab. Das Richtergremium erachte sie als unverhältnismässig, betonte der vorsitzende Richter. Die Fachleute attestierten dem Beschuldigten trotz Krisen Fortschritte während der Therapie.

Dem Gericht sei der Entscheid allerdings nicht leicht gefallen, da in den Gutachten und Berichten doch von deutlicher oder sogar hoher Rückfallgefahr gesprochen werde. Nichtsdestotrotz könne keine Verwahrung ausgesprochen werden, wenn Therapiefortschritte ersichtlich seien. (whr/sda)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Medizinerli
13.11.2018 15:28registriert September 2018
1. Sorry, kein Mitleid. Soll es ihn belasten. Therapie ist die einzige Lösung und wenn er nicht sprechen will, soll es ihn halt belasten.
2. Sagt dies fast jeder er werde nicht rückfällig, besonders häufig die Therapieverweigerer.
3. Wenn nach Therapiesitzungen von Rückfallgefahr gesprochen wird, hat er in der Sitzung den Eindruck erscheinen lassen.
Bei solchen brutalen Übergriffen sehe ich Opferschutz und kein Täterschutz.
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DieFeuerlilie
13.11.2018 15:48registriert März 2017
Da bin ich ehrlichgesagt dankbar, dass er sich nie hat einbürgern lassen..
So kann er dann wenigstens abgeschoben werden und gefährdet hier niemanden mehr.

Aber ich hoffe, dass die kroatischen Behörden entsprechend über ihn informiert werden.
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Garp
13.11.2018 15:40registriert August 2018
Na ja, abschieben 2020 ist billiger als verwahren. Man schiebt dann das Problem aber einfach weiter.
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