Der heute 18-Jährige, der im Herbst 2017 in Flums SG sieben Menschen mit einem Beil zum Teil schwer verletzt hat, wird die kommenden Jahre in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verbringen. Das Jugendgericht Werdenberg-Sarganserland hat am Donnerstagabend sein Urteil publiziert.
Der damalige Amokläufer stand am Mittwoch vor dem Jugendgericht in Mels SG. Der Tatablauf vom Abend des 22. Oktober 2017 war nicht umstritten. Der junge Mann hatte alles schon nach seiner Festnahme und auch vor Gericht bestätigt. Zudem gab es Zeugen.
Es steht also fest, dass er am Abend des 22. Oktober 2017 in Flums im Elternhaus einen Brand legte. Danach ging er ins Dorf und verletzte dort vier zufällig anwesende Menschen mit einem Beil teils schwer. Er entwendete ein Auto, fuhr damit in einen Gartenzaun, lief zu Fuss weiter und attackierte bei einer Tankstelle drei Frauen. Dann stoppte ihn die Polizei.
Der Beschuldigte war jedoch laut Gericht zum Zeitpunkt seines Amoklaufs schuldunfähig. Aus diesem Grund musste es ihn freisprechen. Es ordnete die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik an. Schon heute befindet sich der junge Mann in einer solchen Einrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht begründete in einer Medienmitteilung seinen Entscheid mit der schweren psychischen Krankheit des jungen Mannes. Gemäss dem psychiatrischen Gutachten leidet er an einer «schweren, langwierigen und schwierig zu heilenden schizophrenen Krankheit», schreibt das Gericht. Im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung vom Mittwoch habe die Gutachterin ihre Befunde schlüssig erläutert.
Der Jugendanwalt hatte einen Schuldspruch wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, mehrfacher teilweise versuchter einfacher Körperverletzung und weiterer Delikte verlangt und eine dreijährige Freiheitsstrafe gefordert. Auch er anerkannte allerdings die Krankheit des Beschuldigten. Der Verteidiger hatte Schuldunfähigkeit geltend gemacht.
Weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage war, vernunftgemäss zu handeln, er also nicht urteilsfähig war, kann er zudem nicht zur Zahlung von Schadenersatz- und Genugtuungsleistungen verpflichtet werden. Ob dies ausnahmsweise «aus Billigkeit» getan werden könne, muss nun ein Zivilgericht klären, schreibt das Jugendgericht.
Die Rechtsvertreter der Geschädigten forderten am Mittwoch insgesamt rund 390'000 Franken Schadenersatz- und Genugtuungsleistungen. Das Gericht verwies diese Forderungen nun auf den Zivilweg. Die Verfahrenskosten trägt der Staat.
Der junge Mann war im Alter von 13 Jahren aus Lettland zu Mutter und Stiefvater in die Schweiz gezogen. Einen Landesverweis sehe das Jugendstrafrecht nicht vor, schreibt das Gericht. Es habe einen solchen deshalb nicht zu prüfen gehabt. (tam/sda)