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Student (40) twittert gegen Glarner ... und wird verurteilt

SVP-Nationalrat Andreas Glarner, AG, aeussert sich ueber die bevorstehende Initiative zur erleichterten Einbuergerung, am Mittwoch, 18. Januar 2016, in Bern. Die Einbuergerungspraxis ist aus Sicht der ...
Behielt vor Gericht recht: SVP-Nationalrat Andreas Glarner.Bild: KEYSTONE

Student (40) twittert gegen Glarner ... und wird verurteilt

Weil er auf Twitter Andreas Glarner als pädophil bezeichnet hat, musste ein 40-jähriger Student vor Gericht.
09.03.2017, 05:2209.03.2017, 06:12
Manuel Bühlmann / az Aargauer Zeitung
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SVP-Hardliner Andreas Glarner strahlt ein Baby an, das er mit beiden Händen hochhebt. Das Foto, aufgenommen in einem griechischen Flüchtlingslager und mit der Schlagzeile «Wir müssen mehr helfen», auf der «Blick»-Titelseite erschienen, löste im letzten Sommer eine Welle empörter Reaktionen aus. SP-Nationalrat Cédric Wermuth etwa verlieh Glarner auf Twitter den Titel «Heuchler des Jahrhunderts».

Geärgert hat sich auch Paul (Name geändert). Der 40-jährige Zürcher Student ist ein eifriger Twitterer. Tausende Tweets hat er bereits abgesetzt. Tag für Tag meldet er sich zu Wort, kommentiert das politische Geschehen. Doch der Beitrag, den er an einem Samstagnachmittag im vergangenen Juli verfasste, brachte ihm eine Strafanzeige des SVP-Nationalrats ein. «Andreas Glarner zeigt in den Medien ungehemmt seine Pädophilie: Wo bleibt die Empörung von Natalie Rickli?», schrieb Paul zu einem Bild der besagten Titelseite.

Das brachte ihm einen Strafbefehl wegen übler Nachrede, eine bedingte Geldstrafe über 1800 Franken sowie eine Busse von 400 Franken ein. Akzeptieren will Paul dieses Urteil allerdings nicht – und wehrt sich mit einer Einsprache dagegen. Deshalb musste sich das Bezirksgericht Bremgarten mit dem Tweet beschäftigen.

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Tweet aus Empörung

Paul – dunkelgrüne Hose, hellgrüner Rollkragenpulli – erscheint ohne Verteidiger am Prozess. Bevor es in den Gerichtssaal geht, schaut er auf der Bank im Vorzimmer nochmals seine handgeschriebenen Notizen durch. Drinnen beantwortet er langsam und leise die Fragen von Gerichtspräsident Raimond Corboz. Auf die Frage, ob er das Gefühl habe, dass Andreas Glarner pädophil sei, antwortet der Gefragte mit Nein.

«Das Verhalten von Herrn Glarner hat mich empört.»
Paul

Wer der üblen Nachrede beschuldigt wird, hat dann die Chance auf einen Freispruch, wenn er beweisen kann, dass seine Äusserung der Wahrheit entspricht. Das erklärt der Richter dem Beschuldigten, der daraufhin entgegnet: «Ich habe nie eine wahre Behauptung aufgestellt.» Er habe den SVP-Nationalrat nie als Pädophilen erscheinen lassen wollen, bereue es, falls dies so verstanden worden sein. «Das Verhalten von Herrn Glarner hat mich empört», begründet er seinen Tweet. Er habe damit die beiden SVP-Politiker Rickli und Glarner ins Lächerliche ziehen wollen – «nicht mehr», sagt Paul. «Es war ein Witz, ein schlechter Witz.» Für den er sich bei Glarner entschuldigt habe.

Glarner: «Froh über das Urteil»

Der Urteilsverkündung lauscht Paul stehend mit hinter dem Rücken verschränkten Händen. Das Bezirksgericht bestätigt Schuldspruch und Strafmass der Staatsanwaltschaft. Bei übler Nachrede sieht das Strafgesetzbuch vor, dass der Täter milder oder gar nicht bestraft werden kann, wenn er seine Äusserung als unwahr zurücknimmt. Darauf könne sich der Beschuldigte aber nicht berufen, sagt Richter Corboz. «Sie haben nie konkret geschrieben, dass Sie Ihre Aussage zurücknehmen.»

Andreas Glarner, der wegen der Session in Bern nicht am Prozess in Bremgarten teilnehmen konnte, ist froh über das Urteil. «Dass der Mann verurteilt worden ist, halte ich für absolut richtig. Mit dieser Aussage hat er eine Grenze überschritten.» 20-mal, schätzt Glarner, habe er schon Anzeige erstattet. «Bisher sind alle verurteilt worden. Verloren habe ich vor Gericht noch nie.» Seit er gegen die übelsten Beschimpfungen vorgehe, habe deren Zahl massiv abgenommen. (aargauerzeitung.ch)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Calvin Whatison
09.03.2017 06:19registriert Juli 2015
Auch ein Glarner muss sich nicht alles gefallen lassen, oder sehen das Zürcher anderst? 😂😂😂
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Dewar
09.03.2017 08:01registriert Januar 2015
Ohne Frage, der Tweet war dumm, unwahr und ging zu weit. Die Strafe finde ich daher ok. Was ich aber schon etwas heichlerisch finde, ist, wie der Glarner damit umgeht. So wie der Leute beleidigt und diffamiert, sollte man meinen, er sollte auch mal einstecken können/müssen.
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Lord_Mort
09.03.2017 07:25registriert Oktober 2015
"...verloren habe ich vor Gericht noch nie." Gabs da nicht mal mas mit einer Verurteilung oder betrachtet das Glarner einfach als alternativen Freispruch?
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