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Türkei

Drei mutmassliche IS-Kämpfer sind in die Schweiz zurückgeführt worden

Drei IS-Sympathisanten zurück in der Schweiz – und auf freiem Fuss

03.01.2020, 11:29
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Der Flughafen Zürich erhält neue Aktionäre. (Archivbild)
Per Flugzeug zurückgebracht.Bild: KEYSTONE

Eine aus drei Personen bestehende Schweizer Familie ist am Donnerstag von der Türkei in die Schweiz zurückgebracht worden. Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz eröffnet.

Die Ausweisung aus der Türkei sei auf Grund von fremdenpolizeilichen Massnahmen erfolgt, präzisierte die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag. Die Familie hatte sich in der Türkei niedergelassen. Die drei Personen trafen am Donnerstagabend in der Schweiz ein.

Nach ihrer Ankunft seien sie von Vertretern der Schweizer Sicherheitsbehörden befragt worden, teilte die BA weiter mit. In Haft genommen wurden die Personen nicht. Die BA führt aber ein Strafverfahren wegen mutmasslichen Verstosses gegen das IS-Gesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung. Weitere Angaben machte die BA nicht. Sie will im Verlauf der nächsten Woche allenfalls erneut informieren.

Die BA legte noch einmal Wert auf die Feststellung, dass sich die drei Personen nicht im Kriegsgebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) aufgehalten haben, also weder in Syrien noch im Irak. Es handle sich damit nicht um IS-Rückkehrer.

In der Schweiz laufen rund 60 bis 70 Strafverfahren gegen Terror-Sympathisanten, die etwa im Internet Propaganda für Terrororganisationen betrieben haben. Das verstösst gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Parallel dazu sind die Namen einiger IS-Kämpfer mit Schweizer Pass bekannt, die in Syrien in Haft sind. In die Schweiz zurückgebracht wurde von ihnen bisher niemand. Justizministerin Karin Keller-Sutter hat sich gegen eine aktive Rücknahme von mutmasslichen IS-Reisenden ausgesprochen. Sie und der Gesamtbundesrat wollen, dass diese Kämpfer vor Ort vor Gericht gestellt werden, weil dort die Beweisführung einfacher sei. (aeg/sda)

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113 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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The_mike
02.01.2020 17:54registriert Juli 2015
Warum? Bevor eine Zurückführung stattfindet sollte abgeklärt werden, ob das "mutmasslich" gestrichen werden kann. Falls sie keine IS-Kämpfer waren, Situation abklären und dann zurückholen. Falls sie IS-Kämpfer waren, haben sie das Recht auf irgendeine Favorisierung durch den Schweizer Staat verwirkt.

Hier bekommen sie vermutlich 12 Monate (bedingt) und könnten ihre Hassbotschaften danach wieder uneingeschränkt weiterverbreiten.
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Xerxes60
03.01.2020 00:25registriert Dezember 2018
Nennt diese kranken Typen doch nicht „Kämpfer“, das sind einfach feige Mörder💩
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Randalf
02.01.2020 22:25registriert Dezember 2018
Die Teilnahme und/oder Unterstützung einer terroristischer Gruppierung sollte strenger bestraft werden.
Darauf warten wir leider noch.
Einfach so wird das leider nichts. Das haben wir bei anderen Fällen schon gesehen.
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