Ein Buchhalter aus dem Kanton Schwyz soll ins Gefängnis, weil er als Vereinskassier rund 1.4 Millionen Franken in die eigene Tasche abgezweigt hatte. Das Strafgericht verurteilte den 54-Jährigen wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung.
Der Mann wurde zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. 18 Monate davon muss er im Gefängnis absitzen, wie die zuständige Strafgerichtsvizepräsidentin Sandra Rieder auf Anfrage sagte. Sie bestätigte entsprechende Medienberichte vom Freitag.
Zudem muss der Beschuldigte für 80 Prozent der Verfahrenskosten von rund 35'000 Franken aufkommen. Vom Vorwurf der Geldwäscherei wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
TCS und weitere Vereine als Opfer
Der Mann griff laut Anklage zwischen 2005 und 2012 insgesamt 58 Mal in die Vereinskassen der TCS-Sektion Schwyz, der Behindertenorganisation Insieme Innerschwyz sowie des Gewerbevereins Arth-Oberarth-Goldau. Insgesamt erleichterte er die Vereine um rund 1.4 Millionen Franken.
Mit dem Geld wollte der Mann laut eigenen Angaben Verluste bei privaten Spekulationsgeschäften wettmachen. Um die Bezüge aus den Vereinskassen zu verschleiern, fälschte er Kontoauszüge. Schliesslich zeigte sich der Kassier selber an.
Für das Gericht liegt das Verschulden des Mannes mittelschwer, wie Richterin Sandra Rieder erklärte. Der Strafrahmen für die Delikte lag bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Strafmildernd habe sich unter anderem das Geständnis und die lange Verfahrensdauer ausgewirkt, sagte Rieder.
Das Gericht folgte damit bei der Freiheitsstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verzichtete aber auf die von dieser ebenfalls geforderte Geldstrafe. Der Verteidiger plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
(sda)