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Fall Walker

Fall Ignaz Walker: Die Komplott-Theorie nimmt Formen an

Ignaz Walker auf dem Weg zum Rathaus in Altdorf, wo am Montag der Prozess begann
Ignaz Walker auf dem Weg zum Rathaus in Altdorf, wo am Montag der Prozess begann
Bild: KEYSTONE

Fall Ignaz Walker: Die Komplott-Theorie nimmt Formen an

Das Schussbild ist fraglich, das Opfer verstrickt sich in Widersprüche und eine Staatsanwältin aus dem Nachbarkanton bringt einen möglichen Verdächtigen ins Spiel: Das war der erste Prozesstag im Berufungsverfahren gegen Ignaz Walker.
19.10.2015, 20:5928.10.2015, 09:16
carmen epp
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Die Autorin
*Carmen Epp verfolgt den Fall Ignaz Walker seit 2012, zunächst als Journalistin beim «Urner Wochenblatt», seit Februar diesen Jahres als Freischaffende. Sie wird für watson über den Berufungsprozess berichten.

Hat Ignaz Walker tatsächlich am 4. Januar 2010 auf Johannes P. geschossen und am 12. November den Mordanschlag auf Nataliya K. in Auftrag gegeben? Recherchen der «Rundschau» hatten bereits Zweifel an der Schuld des ehemaligen Cabaretbetreibers gesät. Diese wurden nun am ersten Prozesstag der Berufungsverhandlung bestätigt.

Sindelic bestätigt Komplott-Theorie

Noch bevor das Bundesgericht das Urteil gegen Ignaz Walker aufhob und zur Neubeurteilung ans Urner Obergericht zurückgewiesen hatte, meldete sich der verurteilte mutmassliche Auftragsschütze Sasa Sindelic mit einer neuen Version bei der «Rundschau»: Es habe sich beim Mordanschlag auf Nataliya K. um ein Komplott gehandelt, um Ignaz Walker hinter Gitter zu bringen. Im Mai diesen Jahres präzisierte Sindelic die Version gegenüber der «Rundschau»: Nicht er habe auf Nataliya K. geschossen, sondern ein Dritter, dessen Namen er der «Rundschau» nannte, aber nicht öffentlich preisgeben möchte.

Nachdem Stimmen laut geworden waren, Sindelic sei von der «Rundschau» zu dieser Aussage gedrängt worden, wurde er als Auskunftsperson vor das Urner Obergericht geladen. Er stehe zu den Aussagen, die er gegenüber der «Rundschau» gemacht habe, sagte Sindelic vor Obergericht. Weitere Ausführungen dazu wolle er nicht machen. «Schauen Sie die Rundschau», sagte Sindelic. «Dort habe ich schon alles gesagt.» Den Namen des angeblich wahren Schützen wollte er trotz mehrfachem Nachfragen vonseiten der Richter nicht nennen.

Oberstaatsanwältin bringt Verdächtigen ins Spiel

Wer dieser wahre Schütze sein könnte, stand zu diesem Zeitpunkt bereits im Raum. Esther Omlin, die als Oberstaatsanwältin aus Obwalden zu Beginn für das Verfahren gegen Sindelic zuständig war, äusserte die Vermutung, dass es sich beim wahren Schützen um Sindelics Bruder handle. Dies habe sie bereits in einem ihrer Gespräche mit dem «Rundschau»-Journalisten geäussert. Daraufhin habe ihr der Journalist am Telefon geantwortet: «Das haben Sie jetzt gesagt.»

Schüsse vor der Taverne.
Schüsse vor der Taverne.
Bild: keystone

Weiter bestätigte Omlin ihre bereits gegenüber der «Rundschau» gemachten Aussagen, dass ihr im Laufe ihrer damaligen Ermittlungen «mehr Zweifel und grössere Skepsis» aufgekommen seien, «ob der später deswegen verurteilte Sasa Sindelic in jener Novembernacht 2010 wirklich im Auftrag von Ignaz Walker» auf Nataliya K. geschossen hatte. Diese Aussagen habe sie im Rahmen eines normalen Gespräches mit dem «Rundschau»-Journalisten gemacht und später auch autorisiert.

Variante der Staatsanwaltschaft geht nicht auf

Mordauftrag oder Komplott? Mit dieser Frage beschäftigte sich auch das Forensische Institut (FOR) in Zürich. Um herauszufinden, welche der Varianten mit dem Spurenbild am Tatort am ehesten übereinstimmt, hatte das FOR Ende September eine Schussrekonstruktion vor Ort durchgeführt.

Vor dem Obergericht führte nun FOR-Schusswaffenexperte Martin Lory die Ergebnisse aus. Die sich anhand einer Frage von Walkers Verteidiger Jaeggi folgendermassen zusammenfassen lassen: Geht man davon aus, dass sich die Tat so abgespielt hat, wie das die Staatsanwaltschaft anhand der Aussagen des Opfers behauptet, lassen sich die Hülsenfunde von damals nicht erklären. «Sehr wohl erklärbar» ist die Lage der gefundenen Hülse, wenn man von der Komplott-Theorie ausgeht, also davon dass Nataliya K. stillstand, auf sich schiessen und den Täter immer näher kommen liess.

Nataliya K. verstrickt sich in Widersprüche

Nataliya K. selber hatte bis zum ersten Prozesstag mehrere Varianten des Tatherganges geschildert: Der Polizei gab sie zu Protokoll, zwischen dem ersten und dem dritten Schuss gerade mal 80 Zentimeter gelaufen zu sein. Ein Tag nach der Tat hielt sie gegenüber dem «Blick» fest, sie sei um ihr Leben gerannt. Anlässlich der Schussrekonstruktion folgte dann eine weitere Variante: Nun wollte sie plötzlich hinter eine Hausecke gerannt sein.

Vor dem Obergericht auf diese verschiedenen Versionen angesprochen, verstrickte sich Nataliya K. in Widersprüche. So konnte sie nicht plausibel erklären, wieso sie dann wieder zurück in Richtung des Schützen gerannt ist, statt in Deckung des Hauses zu ihrer Wohnung zu gehen. Stattdessen zog Nataliya K. die Akten in Zweifel und war sich nun doch nicht mehr ganz sicher, wie es damals genau war. Auch an weitere Aussagen, die sie in der Vergangenheit zu Protokoll gegeben hatte – beispielsweise zu einem Vorfall, bei dem ihr Ignaz Walker schon einmal nach dem Leben getrachtet haben soll – konnte sich Nataliya K. trotz mehrfachem Nachfragen des Verteidigers nicht mehr erinnern.

Sasa Sindelic, verurteilter Auftragsschütze, wird von der Polizei zum Rathaus in Altdorf gebracht
Sasa Sindelic, verurteilter Auftragsschütze, wird von der Polizei zum Rathaus in Altdorf gebracht
Bild: KEYSTONE

Eines aber sagte sie mit Bestimmtheit: Dass sie Sasa Sindelic erst seit dem Verfahren kenne und er nur deshalb nun mit der Komplott-Theorie komme, weil Walker ihn dazu überredet habe.

Über Entschädigung wird separat verhandelt

1692 Tage sass Ignaz Walker in Untersuchungshaft, seit 22. September ist er frei. Sollte das Obergericht zu einem Freispruch kommen, muss er für diese Haft entschädigt werden. Auf Antrag von Linus Jaeggi wird über die Höhe der Entschädigung im Falle eines Freispruchs in einem separaten Verfahren befunden.

Die vier Laienrichter stellten den befragten Personen kaum Fragen. Oberstaatsanwalt Thomas Imholz meldete sich während des Beweisverfahrens am ersten Prozesstag gar kein einziges Mal zu Wort und stimmte den Anträgen der Verteidigung restlos zu. Am Mittwoch geht der Berufungsprozess im Fall Ignaz Walker weiter. Dann werden Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers halten.

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