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Illegal weggesperrt und plötzlich frei: «Ich hab' gedacht, die fünf Tage Knast schlaf' ich schnell durch. Daraus wurden dreieinhalb Jahre»

Marco Meier* ist frei. Glauben will er das selber noch nicht ganz. 
Marco Meier* ist frei. Glauben will er das selber noch nicht ganz. Bild: watson/rafaela roth

Illegal weggesperrt und plötzlich frei: «Ich hab' gedacht, die fünf Tage Knast schlaf' ich schnell durch. Daraus wurden dreieinhalb Jahre»

Drei Jahre lang wird der Aargauer Marco Meier zu Unrecht weggesperrt. Als er im April dieses Jahres schliesslich aus der psychiatrischen Klinik ausbricht, weiss er nicht, dass ihn das Bundesgericht einen Monat darauf freisprechen würde. Jetzt erzählt Meier seine Geschichte.
10.08.2015, 11:3010.08.2015, 18:12
Rafaela Roth
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Marco Meier weiss seit rund 24 Stunden, dass er ein freier Mann und seine Flucht vorbei ist. Am Donnerstag kurz nach 20 Uhr steht er auf dem Parkplatz des McDonald's einer Schweizer Kleinstadt. Meiers Haut ist knastbleich, sein Blick musternd, aber freundlich. Er wirkt älter, als er mit 26 sollte. Er erzählt seine Geschichte so unaufgeregt wie einer, der gelernt hat, dass sich aufregen sowieso nichts bringt. Nur manchmal entwischt ihm ein bitteres Lachen. 

«Seit ich auf der Flucht bin, muss ich die ganze Zeit kotzen. Ich kann nichts mehr essen. Es ist wahrscheinlich die Anspannung. Ich glaube noch nicht ganz, dass ich frei bin. Ich muss das Bundesgerichtsurteil noch schwarz auf weiss sehen.

Diese letzten Jahre haben aus leeren Versprechungen bestanden. Das ist das Übelste. Sie lügen einen an. Dauernd. Irgendwann glaubst du gar nichts mehr. Sie stellen dir ständig Dinge in Aussicht, die du nie kriegst. Egal, ob du dir Mühe gibst oder die Regeln brichst. Jetzt werde ich sofort misstrauisch, wenn sich etwas gut anhört. Das ganze letzte Jahr habe ich vergebens auf den Entscheid des Bundesgerichts gewartet. Ich habe nicht mehr daran geglaubt.

Ich wollte mich jetzt eigentlich ins Ausland absetzen. Die letzten Monate habe ich praktisch nur drinnen verbracht, in Wohnungen von Freunden. Aber ich bin schon froh, jetzt, das wäre mir alles zu schräg geworden.» 

Die Tat

Marco Meier ist 21, als sich seine Freundin von ihm trennen will. Erst seit gut einem Jahr hat er ein Heim für verhaltensauffällige Jugendliche in Gränichen verlassen. Dort hat er eine Lehre als Gärtner abgeschlossen. 

Im Alter von 18 Jahren hatte Meier bereits 32 Heime hinter sich. Mit neun kam er von zu Hause weg. Alleinerziehend und berufstätig war Marcos Mutter mit dem Jungen und seiner Schwester überfordert. 

«‹Ich bring' dich um, wenn du gehst›, hab' ich zu ihr gesagt.»
Marco Meier

«Na ja, es hat halt Streit gegeben. Meine Ex-Freundin wollte Schluss machen. ‹Ich bring' dich um, wenn du gehst›, hab' ich zu ihr gesagt. Ich habe sie geohrfeigt und sieben Stunden lang eingesperrt. Das war nicht gut. Ich war betrunken. Ich habe danach aufgehört, Alkohol zu trinken. Es tut mir leid, dass das passiert ist. 

Ihr Vater hat sie dann gedrängt, mich anzuzeigen. Ihre Eltern mochten mich nie. Ich komme aus der Unterschicht. Sie haben Geld. Meine Ex wollte die Anzeige noch zurückziehen. Aber da lief das Ganze schon unter häuslicher Gewalt, und das ist ein Offizialdelikt, das damals schon von Amts wegen verfolgt wurde. Meine Ex kam mich in all den Jahren immer besuchen. Wir haben noch heute Kontakt.

Dann hab' ich noch dem Hauswart eine reingehauen. Der hat sie immer so blöd angefasst. Er hat nachher ausgesagt, ich hätte ihn schlimm verprügelt. Ich war da nicht dabei, ich war bei dem Termin im Ausland.»

«Es tuet mehr Leid» – Marco Meier für seine Ex-Freundin

Staatsanwaltschaft, Kanton Aargau

Am 9. September 2010 und am 17. März 2011 wird Marco von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen Drohung, Nötigung und leichter Körperverletzung mit zwei Strafbefehlen zu Geldstrafen von 30 und 150 Tagessätzen verurteilt. Am 3. Januar 2012 wurden die Geldstrafen gemäss Bundesgerichtsurteil in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Marco widerspricht.

«Einen Teil der Geldstrafe vom ersten Strafbefehl hab' ich bezahlt. Dann ging ich nach Deutschland. Ich wollte nicht fliehen. Ich ging einfach nach Deutschland, weil ich nach Deutschland wollte. Meine Mutter hat mich dann angerufen und gesagt, dass die Polizei mich sucht. Ich kam zurück.

«Ich hab' gedacht, die fünf Tage schlaf' ich schnell durch. Daraus wurden dreieinhalb Jahre.»
Marco Meier

Ich hab' dann gedacht, ich spar' mir die restlichen 350 Franken und geh' die schnell absitzen. Ich war für fünf Tage vorgeladen. Wir feierten noch Weihnachten und Silvester, am 5. Januar ging ich dann rein. Ich hab' gedacht, die fünf Tage schlaf' ich schnell durch. Daraus wurden dreieinhalb Jahre.»

Gefängnis in Aarau

Am 5. Januar 2012 wird Marco im Amtshaus Aarau inhaftiert. Die 14 Haftplätze sind für vorläufige Festnahmen und Untersuchungs- und Sicherheitshaft vorgesehen. 

Erste Station: Amtshaus Aarau, zwei Monate Ersatzhaft.
Erste Station: Amtshaus Aarau, zwei Monate Ersatzhaft.bild: wikipedia

«Dann ging es los. Bereits nach zwei Tagen kamen sie und meinten – ja – hier noch eine Drohung, hier noch die Nötigung – ich müsse nochmals 30 Tage absitzen, für den ersten Strafbefehl. Dann kam die Körperverletzung vom Hauswart dazu. Es kam immer mehr dazu. Sie haben mich immer länger behalten. 

Im Amtshaus kam ich in ein Viererzimmer. Die Leute kamen und gingen, nur ich blieb. Da wird man depressiv, auch wenn es nur 30 Tage sind. Nach zwei Monaten kam ich dann nach Lenzburg, ins ZG, ins Zentralgefängnis.»

Zentralgefängnis Lenzburg

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg besteht aus der Strafanstalt sowie dem Zentralgefängnis und umfasst 300 Vollzugsplätze. Davon sind 216 Plätze im geschlossenen Vollzug für Männer; 84 Plätze stehen zur Verfügung für Untersuchungshaft, Halbgefangenschaft sowie Kurzstrafen für Jugendliche, Frauen und Männer.   

Zweite Station: Zentralgefängnis Lenzburg, vier Monate Ersatzhaft, dann FFE.
Zweite Station: Zentralgefängnis Lenzburg, vier Monate Ersatzhaft, dann FFE.Bild: KEYSTONE

«Im ZG hab' ich dann die Strafe gemacht. Sie wäre bis etwa Juli 2012 gegangen. Aber dann liessen sie mich nicht raus, sondern gaben mir Sicherheitshaft, FFE, Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Es gebe dann einen Gerichtstermin, da sehe man, wie es weitergehe. Ich wartete.  

Bevor ich ins Gefängnis kam, habe ich viel gekifft. Drin hab' ich dann acht Monate nicht geraucht. Die haben mir versprochen, dass ich dann einen PC, Playstation oder irgendwas kriege, zur Beschäftigung. Dann war ich trotzdem positiv bei der UP, der Urinprobe. Das konnte überhaupt nicht sein. Aber in Lenzburg ist jeder positiv. Dann hab' ich wieder begonnen zu kiffen.  

«Lenzburg ist ein einziges Drogenloch. Dort kommt alles rein, Gras, Koks, Heroin – egal was. Auch wenn es in der Schweiz nicht erhältlich ist, in Lenzburg kriegst du es.»
Marco Meier

Lenzburg ist ein einziges Drogenloch. Dort kommt alles rein, Gras, Koks, Heroin – egal was. Auch wenn es in der Schweiz nicht erhältlich ist, in Lenzburg kriegst du es – alles, egal was. Es ist einfach teuer.

Wenn deine UP positiv auf Cannabis getestet wird, kriegst du drei Tage Bunker. Wenn die voll sind, kriegst du eine rote Karte. Dann darfst du ein paar Tage nicht raus, nur zum Duschen. Die sechs Bunker sind praktisch immer voll. Was soll ich sagen, jeder zweite Schweizer kifft. Für mich ist das irgendwie kein Delikt. Es hat mich beruhigt. 

Dann haben sie das Gutachten gemacht. Das war mein Untergang. Da schätzten sie mich als gemeingefährlich ein. Da stand drin, dass ich ein Psychopath bin, alles. Dissoziale Störung, Persönlichkeitsstörung. Die prognostizierten mir Verkehrsdelikte, Morddelikte, schwere Gewaltdelikte, Vermögensdelikte, die ganze Palette. Das hat mich dann gestresst. Ich konnte es akzeptieren, die Ersatzhaftstrafe abzusitzen, aber dass sie mich als krank hinstellten, nicht.»

Bezirksgericht Bremgarten

Während Marco noch seine Geldstrafe absitzt, ordnet das Bezirksgericht Bremgarten am 5. Juli 2012 auf Antrag des Amts für Justizvollzug Aargau eine therapeutische Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches an, eine sogenannte kleine Verwahrung. Marco wehrte sich nicht. «Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft», konstatiert das Bundesgericht drei Jahre später. 

«Das nennt sich dann kleine Verwahrung. Da wusste ich, dass es gelaufen war.»
Marco Meier
Kleine Verwahrung, Verwahrung, lebenslängliche Verwahrung

Die stationäre therapeutische Massnahme, auch genannt «kleine Verwahrung» nach Artikel 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) wird angeordnet, «wenn der Täter ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, das mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang
steht und zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang
stehender Taten begegnen». Stationäre therapeutische Massnahmen sind Therapien mit Freiheitsentzug, über deren Fortführung kantonale Fachkommissionen oder solche der Strafvollzugskonkordate alle fünf Jahre entscheiden müssen.  

Die ordentliche Verwahrung nach Artikel 64 StGB wird auf Grund von Persönlichkeitsstörungen oder psychischen Störungen des Täters vom Gericht ausgesprochen und wird nach der abgesessenen Haftstrafe vollzogen, um die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Die Verwahrung muss wie die stationäre therapeutische Massnahme periodisch überprüft werden. 

Die lebenslängliche Verwahrung nach Artikel 64 Abs. 1 StGB wird bei extrem gefährlichen Straftätern angeordnet, die als untherapierbar gelten. Die Verwahrung soll bis ans Lebensende dauern, es sei denn, neue medizinische Erkenntnisse oder Entwicklungen änderten etwas an der Diagnose der Untherapierbarkeit der Verwahrten. Die lebenslängliche Verwahrung wurde mittels Volksabstimmung 2004 eingeführt und 2010 erstmals angewandt. 

Sämtliche Arten der Verwahrung sind keine Strafen, sondern Massnahmen, die nach einer Freiheitsstrafe vollzogen werden. 

«Nach dem Gerichtstermin haben mich die anderen Häftlinge gefragt, ob ich den 59er gekriegt habe. Da kommst du nie mehr raus, sagten sie. Ich wusste gar nicht, was das ist. Dann hab' ich mal gegoogelt, Artikel 59 im Strafgesetzbuch. Da steht, dass eine stationäre Behandlung angeordnet werden kann, wenn der Täter psychisch schwer gestört ist und die Tat damit in Zusammenhang steht. Das nennt sich dann kleine Verwahrung. Da wusste ich, dass es gelaufen war. 

Ich hätte dieses Urteil weiterziehen müssen. Das wusste ich doch nicht und mein Pflichtverteidiger meinte, das wäre schon okay. Weil ich das damals nicht angefochten habe, hat mich dann auch das Obergericht nicht mehr rausgelassen. 

Sie argumentierten vor Gericht, dass ich aggressiv werde, wenn ich kiffe. Das stimmt aber nicht. Meine Ex-Freundin sollte dies vor Gericht bestätigen. Ich habe sie als Zeugin eingeladen. Ihre Vormundin hat ihr dann eingeredet, dass ich gefährlich bin und unbedingt drin bleiben müsse. Dann hat sie vor Gericht gegen mich ausgesagt.»

Strafanstalt Lenzburg

Marco erhält einen Platz im geschlossenen Vollzug in der Strafanstalt Lenzburg. Seine Haft dauert nun schon mehr als eineinhalb Jahre.

«Ich habe dann in der Gärtnerei gearbeitet in Lenzburg und gewartet, bis es weiter geht. Dann wollten sie mich in den Schachen stecken. Die anderen Häftlinge haben mir geraten, da nicht hinzugehen. Ich wollte nicht. Dann haben sie mir gedroht, dass ich jetzt entweder zur Therapie in den Schachen gehe oder sie würden mich in Untersuchungshaft stecken. Da kann man nur eine Stunde pro Tag raus. 

Sie sagten, ich solle doch in den Schachen, da gebe es einen Swimmingpool, da könne ich trainieren. Ich solle ein Jahr lang mitmachen, nach einem halben Jahr bekäme ich Lockerungen und dann käme ich raus.»

Therapiezentrum im Schachen, Solothurn

Im Therapiezentrum im Schachen stehen rund 60 Plätze für Straftäter in der kleinen oder grossen Verwahrung zur Verfügung. Hier werden mit einer richterlichen Massnahme belegte Straftäter, die ihr Delikt wegen einer psychischen Krankheit begangen haben, therapiert. Die Massnahme dauert unbestimmt an, bis der Insasse nicht mehr als gefährlich erachtet wird.

«Das Härteste war, dass die Pfleger im Schachen von Anfang an sagten, dass sie nicht wüssten, was ich hier mache.»
Marco Meier
Dritte Station: Schachen, Solothurn.
Dritte Station: Schachen, Solothurn.Bild: KEYSTONE

«Das Härteste war, dass die Pfleger im Schachen von Anfang an sagten, dass sie nicht wüssten, was ich hier mache, obwohl ein Richter entschieden hatte, dass man mich wegsperren muss. Die haben selber zu mir gesagt, dass ich gucken soll, so schnell wie möglich rauszukommen, damit ich nicht echt noch verrückt werde. Die Pfleger selber haben mir auch meinen neuen Anwalt Konrad Jeker empfohlen. 

Am Anfang war es eigentlich ganz okay im Schachen. Dank meiner Ausbildung konnte ich gleich als Gärtner zu arbeiten beginnen. Ich habe versucht, alles perfekt zu machen. Ich habe nicht gekifft, keinen Alkohol getrunken, bin nie aufgefallen. Therapiert haben sie mich nie. Medikamente musste ich auch nicht nehmen – obwohl ich ja gemäss Gutachten ein Psychopath war. Nach einem halben Jahr hab' ich die vom Amt für Justizvollzug angerufen und gefragt, was jetzt sei, mit den Lockerungen. Sie sagten nur, dass sie nichts mehr für mich tun können.

Dann ging es mir immer schlechter. Die Leute im Schachen sind schwere Gewalttäter, Vergewaltiger oder Pädophile. Das sind Monster. Die erzählen ihre Geschichten. Irgendwann bin ich dann ausgerastet. Die Securitys wollten mich in den Bunker stecken. Ich habe mich gewehrt. Am Ende hatte ich eine Platzwunde am Kopf, Verletzungen am Bein und Schnitte an den Handgelenken von den Handschellen. Ich habe dann meinen Anwalt angerufen. Der kam noch am selben Tag. Am nächsten Tag war ich draussen.»

Strafanstalt Lenzburg

«Dann sind plötzlich zwei Typen vor mir gestanden, der Oberarzt der Forensik Königsfelden und der Chef der Spezialabteilung. Ich dachte nur: ‹Shit, Königsfelden›.»
Marco Meier

«Dann kam ich kurz zurück ins ZG. Ich musste etwa dreieinhalb Monate auf einen neuen Therapieplatz warten. Dann sind plötzlich zwei Typen vor mir gestanden, der Oberarzt der Forensik Königsfelden und der Chef der Spezialabteilung. Ich dachte nur: ‹Shit, Königsfelden›.»

Psychiatrische Klinik Königsfelden

Die psychiatrische Klinik Königsfelden in Windisch (AG) verfügt über eine gesicherte forensische Abteilung, in der insgesamt 48 Betten für psychisch schwer gestörte Straftäter stehen, die in einer kleinen Verwahrung oder im Rahmen einer anderen Massnahme eingesperrt sind. Die Abteilung heisst Zentrum für stationäre forensische Therapie.

Vierte Station: psychiatrische Klinik Königsfelden
Vierte Station: psychiatrische Klinik Königsfeldenbild: wikimedia

«Auch hier war es am Anfang wirklich gut. Ich hatte ein Einzelzimmer, meine Musik, PSP, alles war erlaubt. Ein Freund kam auch nach Königsfelden und ich hatte jemand normalen zum Reden. 

Dann nach drei Monaten sind wir umgezogen und alles wurde plötzlich anders. Alles wurde verboten, die haben uns richtig schikaniert. Alles haben sie gestrichen. Gebrannte CDs waren nicht mehr erlaubt, MP3 war nicht mehr erlaubt. Die Küche ging früher zu, einfach so.  

Sie wollten, dass ich zugebe, dass ich krank bin. Das Erste, was du in der Therapie tun solltest, ist zugeben, dass du krank bist. Das wollte ich nicht. Ich bin ja nicht krank. Dann stand im Protokoll jedes Mal, dass ich nicht therapiewillig bin. 

Das Schlimmste ist, dass man alles verpasst. Meine Grossmutter hatte zwei Herzoperationen, in der Familie sind zwei Leute gestorben, Freunde sind gestorben, meine Schwester hat ein Kind gekriegt, nirgends war ich dabei.

«Jetzt muss ich den Staat verklagen. Ich habe gelesen, dass ich Anrecht auf 150 Franken Entschädigung pro Tag habe.»
Marco Meier

Ich habe immer geschrieben, Raptexte. Ich habe alles aufgeschrieben. Drei Alben habe ich in diesen Jahren gemacht. Ich habe mehrere Anfragen von Studios, die mich rausbringen wollen.»

Die Flucht

«Die Therapie wurde immer länger und irgendwann wurde mir klar, dass sie mich nicht mehr rauslassen würden. Also planten ich und mein Freund die Flucht. Es klappte beim zweiten Versuch.  

Mit Hilfe von draussen organisierten wir uns eine Eisenzange. Die ging durch diese Drähte wie durch Butter. Die Pfleger hatten eine halbe Stunde Rapport. Dann seilten wir uns ab. Vom Aufprall hat es mir die Kniescheibe rausgehauen.  

Die nächsten Tage haben wir Tele M1 geguckt, TeleBärn, doch nirgends wurde unsere Flucht vermeldet.

Ich hab' mir dann mein Bein selber wieder zugenäht, weil ich in kein Spital gehen konnte. Einen Monat lang konnte ich kaum laufen. Aus der Wohnung habe ich mich nicht getraut. Ich spielte Playstation, machte den Haushalt und wartete, bis ich ins Ausland abhauen konnte. Ich hatte ständig Angst, sie würden mich finden. Zu meinen Verwandten habe ich den Kontakt abgebrochen, auch zu meinem Anwalt. Ich dachte, es sei besser so.»

Leben

«Es ist es ein komisches Gefühl, jetzt plötzlich frei zu sein, mich frei zu bewegen und einfach zu tun und zu lassen, was ich will. Ich kann aufstehen, einen Kaffee trinken, irgendwo hinsitzen. 

Ich will einfach ein hübsches Leben, jetzt. Ich will Ruhe. Ein Haus am See oder so. Es müsste am Wasser sein. Damit ich aufstehen und gleich ins Wasser springen kann.  

Ich weiss noch nicht so genau, was ich jetzt tun soll. Ich könnte IV beantragen, aber ich will lieber arbeiten. Ich möchte eine Wohnung, ich muss einen Job haben, vielleicht ein Auto. Ich weiss nur nicht, wo und wie ich beginnen soll. Ich hab' ja noch nicht mal einen Ausweis oder eine Adresse. 

Aber die Frage ist, ob ich überhaupt in der Schweiz bleiben will. Ich kenne jetzt Menschen mit den verschiedensten Delikten, aber ich verstehe es einfach nicht. Einer, der ein neunjähriges Kind vier Jahre lang missbraucht, kriegt fünf Jahre. Mein Freund mit bewaffnetem Raubüberfall, der niemand verletzte, kriegt sechs Jahre. Ich könnte heute drei Kollegen organisieren, die mit mir morgen einen beschuldigen, dann wird der sitzen. Verrückt, nicht wahr? 

Jetzt muss ich den Staat verklagen. Ich habe gelesen, dass ich Anrecht auf 150 Franken Entschädigung pro Tag habe.» 

*Name von der Redaktion geändert

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Max Heiri
10.08.2015 11:59registriert Februar 2015
Ich fände es spannend die Gründe für die kleine Verwahrung aufzutischen. Wieso haben die jeweiligen Stellen entschieden? Wieso hat seine Ex-Freundin (die anscheinend einen Vormund hat!) nochmals gegen ihn ausgesagt?
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's all good, man!
10.08.2015 12:55registriert September 2014
So, wie ich watson kenne, wird die «Gegenseite» sicherlich auch noch zu Wort kommen. Denn bis jetzt kennen wir in diesem Fall ja eigentlich nur die Sicht vom Betroffenen selbst und mich würde schon noch interessieren, wie und warum es bei den Gutachtern zu diesen Beurteilungen gekommen ist. Da dünkt mich die Darstellung jetzt schon etwas einseitig.

Wenn das aber alles so zutrifft, dann ist das ein sehr krasser Fall. Es dürfte nicht grad System haben, dennoch gibt diese «Law & Order»-Politik schon sehr zu denken. Hauptsache einfach alles wegsperren, was irgendwie nicht genehm ist. :-(
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Joshzi
10.08.2015 13:07registriert September 2014
Jeder Mensch - insbesondere, wenn er zu Massnahmen verurteilt ist - soll das Recht haben, dass sein Fall in regelmässigen Abständen überprüft wird. Menschen wegzusperren, ohne jede Chance auf Anhörung, das ist reine Vergeltungsjustiz.
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