Am 19. Mai wird über eine Revision des Schweizer Waffenrechts abgestimmt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter fordert, dass die Waffenrichtlinien an das verschärfte EU-Recht angepasst werden. Aus ihrer Sicht gibt es nur geringfügige Änderungen: «Niemand wird entwaffnet.»
Anders sieht das die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS). Ihr Präsident Luca Filippini spricht bei einem Ja vom «Ende des Schiessens als Volkssport». Dann wäre der Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe nur mit einer Ausnahmebewilligung gestattet. Wer nicht in einem Schützenverein angemeldet ist, muss zudem nach fünf und zehn Jahren nachweisen, dass die Waffe regelmässig zum Einsatz kommt.
Laut einem Bericht vom «Blick» gibt es aber ein gesetzliches Schlupfloch. Für Sammler sind die Hürden nämlich deutlich tiefer angesetzt. Weder müssten diese eine Mitgliedschaft noch den regelmässigen Gebrauch der Waffe nachweisen. Die neue Rechtsprechung sieht lediglich vor, dass auf Verlangen eine aktuelle Auflistung des Waffenarsenals vorgelegt werden muss.
Beim Erwerb einer halbautomatischen Waffe kann der Käufer selber entscheiden, ob er Sammler oder sportlicher Schiesser ist. Das geht aus dem von der Bundespolizei Fedpol vorgelegten Probeformular hervor. In anderen Worten: Eine Ausnahmebewilligung kann ganz einfach umgangen werden, indem man sich als Sammler ausgibt.
Bei den Kantonen ist man besorgt. So auch Paul Winiker, Sicherheitsdirektor des Kanton Luzern: «Es besteht die Gefahr, dass der Begriff ‹Sammler› vermehrt als Erwerbsgrund angegeben wird, um den für Sportschützen erforderlichen Nachweis regelmässigen sportlichen Schiessens oder einer aktiven Mitgliedschaft in einem Schiessverein umgehen zu können.»
Für Werner Salzmann würde die Lücke nur zeigen, wie «unüberdacht und nutzlos das ganze Gesetz» sei. Er hat das Referendum gegen das neue Waffenrecht massgebend vorangetrieben.
Kritisiert wird aber auch von den Befürwortern der Gesetzesanpassung. SP-Nationalrätin und Sicherheitspolitikerin Priska Seiler Graf bezeichnet das ganze als «Witz». Dies zeige, «dass die Bürgerlichen eine möglichst lasche Umsetzung der EU-Waffen-Richtlinie wollten», wie der «Blick» berichtet.
Auch wenn durch die neue Regelung keine Amokläufe verhindert werden können, fordert der Präsident der ständerätlichen Sicherheitskommission Josef Dittli, dass das Schweizer Waffenrecht an die neuen Richtlinien des Schengen-Dublin-Vertrags angepasst werden. Somit könne die «Zusammenarbeit mit der EU im Polizei- und Asylbereich» gewährleistet werden.
Bei der Definition von «Sammler» könne der Bundesrat nach der Abstimmung nachbessern, sagt Dittli weiter. Allerdings könnte der Bundesrat die Kontrolle von und die Anforderungen an Sammler auch den Kantonen überlassen. Das wäre bei einem Nein bei der bevorstehenden Abstimmung für aktive Schützen die beste Option. Dann gäbe es in liberalen Kantonen vermutlich viele Sammler von bewilligungspflichtigen Waffen. (vom)
Also bitte, die Richtlinien werden angepasst weil man Terrorismus verhindern möchte (was nicht möglich ist mit diesem Gesetz) und auch das Risiko für Amokläufe kann nicht verringert werden wie der gute selbst zugibt.
Das ganze ist reiner Aktionismus der französischen Regierung.