Die letzten Nationalratswahlen fanden am 18. Oktober 2015 statt. Am 20. Oktober 2019 ist es wieder so weit. Bild: KEYSTONE
Es ist wieder so weit: Alle vier Jahre wählen wir unser Parlament, die Bundesversammlung, die aus National- und Ständerat besteht. Wenn du zum ersten Mal wählen gehst oder einfach wissen möchtest, welche Möglichkeiten du bei der Wahl eigentlich hast, bist du hier richtig. Kumulieren, Panaschieren – das alles ist gar nicht schwierig, wenn man weiss wie.
Nationalrat und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Der Nationalrat, auch «grosse Kammer» genannt, umfasst 200 Mitglieder, die das wahlberechtigte Volk vertreten. In der «kleinen Kammer», dem Ständerat, sitzen 46 Mitglieder. Sie vertreten die 26 Kantone und Halbkantone.
Blick in den Nationalratssaal. Bild: KEYSTONE
Die 200 Mitglieder der grossen Kammer werden in den meisten Kantonen mittels Proporzwahl (Verhältniswahl) gewählt. Jeder Kanton und Halbkanton bildet einen Wahlkreis. Die Anzahl der Sitze, die jedem Kanton zustehen, hängt von der ständigen Wohnbevölkerung ab, wobei jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat.
Quelle: Vimentis.ch
Für die Nationalratswahlen stellen die Parteien in den Kantonen Listen mit ihren Kandidaten auf. Deren Zahl darf die Anzahl der Sitze, die dem jeweiligen Kanton zustehen, nicht überschreiten. In den Wahlunterlagen, die jedem Wahlberechtigten per Post zugestellt werden, findest du die vorgedruckten Listen der Parteien und eine Blankoliste, die keine vorgedruckten Angaben enthält. Wichtig: Du darfst nur diese amtlichen Wahlzettel verwenden. Und du solltest nur einen davon einreichen – mehr als ein Wahlzettel im amtlichen Wahlcouvert macht deine Wahl nämlich ungültig.
Für jede Partei, die zu den Wahlen antritt, ist ein Wahlzettel in den Unterlagen vorhanden. Diese vorgedruckten Wahlzettel enthalten die Listenbezeichnung und die Namen der Kandidaten. Auch allfällige Listenverbindungen sind angegeben.
In diesem fiktiven Beispiel stehen dem Kanton 5 Sitze im Nationalrat zu. Die Parteien können deshalb maximal 5 Kandidaten auf den Wahlzettel setzen. Falls eine Partei nur 2 Kandidaten jeweils einmal auf die Liste setzt, zählen die 3 leeren Zeilen dennoch als Parteistimmen. Bild: watson
Hier sind 2 der 5 Kandidaten durchgestrichen. Partei X erhält dennoch alle 5 Stimmen. Bild: watson
Hier wurde ein Kandidat gestrichen und dafür ein anderer kumuliert. Die Anzahl der Parteistimmen für Partei X bleibt gleich. Bild: watson
Hier erhält Partei X nur 4 Stimmen, weil Kandidat 6 für Partei Y kandidiert. Partei Y erhält damit 1 Stimme. Bild: watson
Falls du keinen vorgedruckten Wahlzettel einer bestimmten Partei verwenden willst, kannst du die Blankoliste benutzen, die im Wahlcouvert liegt. Du hast dann zwei Möglichkeiten:
Auf der leeren Liste kannst du oben die Bezeichnung und/oder die Nummer deiner bevorzugten Partei hinschreiben. Diese findest du auf den vorgedruckten Wahlzetteln. Unten kannst du beliebige Kandidaten aufführen, aber immer mit der Nummer (auch die findest du auf den vorgedruckten Listen). Du musst mindestens einen Kandidaten auf den Wahlzettel schreiben, sonst ist er ungültig! Leere Listenplätze werden der Partei angerechnet, die du oben vermerkt hast.
Partei X erhält in diesem Beispiel 4 Parteistimmen (je 1 für Kandidat 1 und 2 sowie 2 für die leeren Listenplätze). 1 Parteistimme geht an Partei Y. Kumulieren und panaschieren ist auch auf Blanko-Wahlzetteln erlaubt. Bild: watson
Wenn du oben keine Parteibezeichnung oder -nummer hinschreibst, gehen nicht ausgefüllte Listenplätze verloren; sie werden keiner Partei angerechnet und verfallen. Jede Partei erhält so viele Parteistimmen, wie du Kandidaten von ihr auf die Liste setzt. Wenn du keine Kandidaten aufführst, sondern den Wahlzettel leer einlegst, beeinflusst er das Wahlergebnis nicht, wird aber bei der Berechnung der Wahlbeteiligung berücksichtigt.
Listenplätze, die du leer lässt, gehen verloren. Es muss mindestens ein Kandidat aufgeführt werden. Bild: watson
Quelle: ch.ch
Es wird zwar nur ein kleiner Teil der Wahlzettel für ungültig erklärt, aber wenn du schon wählst, lohnt es sich, die folgenden Fehler zu vermeiden – damit deine Stimme auch wirklich zählt:
Seit 1994 ist die voraussetzungslose briefliche Stimmabgabe gesetzlich zugelassen. Bei dieser bequemen Art der Stimmabgabe gilt es, folgende Punkte zu beachten:
Ausgefüllten Stimmzettel ins Stimmcouvert stecken und dieses danach zukleben. Bild: abstimmungskuvert.ch
Stimmrechtsausweis auf dem dafür vorgesehenen Feld unterschreiben. Bild: abstimmungskuvert.ch
Stimmrechtsausweis und Stimmcouvert in das Zustellcouvert legen und dieses verschliessen. Bild: abstimmungskuvert.ch
Wenn du lieber an die Urne gehst, hast du an mindestens zweien der letzten vier Tage vor dem Wahlsonntag Gelegenheit, deine Stimme im Wahllokal deiner Gemeinde abzugeben. In deinen Wahlunterlagen findest du Adressen und Öffnungszeiten. Du benötigst folgende Unterlagen:
Online: Für die Wahlen am 20. Oktober 2019 gibt es keine elektronische Stimmabgabe.
Die Ständeratswahlen werden von den Kantonen organisiert – die Bestimmungen können sich deshalb je nach Kanton unterscheiden.
Blick in den Ständeratssaal. Bild: EQ Images
Wichtig: Bei den Wahlen in die kleine Kammer darf kein Name mehr als einmal auf dem Wahlzettel stehen. Kumulieren ist daher nicht möglich. Bei vorgedruckten Wahlzetteln darf man aber Kandidatennamen streichen und durch die Namen von anderen wählbaren Kandidaten ersetzen. In den meisten Kantonen liegen jedoch nur leere Wahlzettel in den Wahlunterlagen; hier müssen die Namen handschriftlich eingetragen werden. In einigen Kantonen dürfen nur Kandidaten gewählt werden, die in den amtlichen Unterlagen aufgeführt sind; in den übrigen ist grundsätzlich jeder dort Stimmberechtigte wählbar.
45 der 46 Mitglieder des Ständerats werden gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt. Die Ausnahme ist Appenzell Innerrhoden, wo die die Landsgemeinde den einzigen Ständerat jeweils im April vor den Nationalratswahlen wählt. Die Ständeräte von Ob- und Nidwalden sind bereits in stiller Wahl bestätigt worden – das heisst, sie müssen sich keiner Wahl stellen, weil keine Gegenkandidaten antraten.