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Warum Radar-Warnungs-WhatsApp-Gruppe illegal war

Un policier de la gendarmerie genevoise effectue un controle de vitesse aux abords d'une ecole, lors de la rentree scolaire, ce lundi 28 aout 2006 a Geneve. La police genevoise effectue un renfor ...
Ein kniffliger Fall: Warum diese Whatsapp-Gruppe eben doch illegal ist.Bild: KEYSTONE

Gericht spricht Thurgauer Whatsapp-Radar-Warner schuldig

 Ein 44-jähriger Thurgauer gehörte zu einer Gruppe, die sich gegenseitig vor Radarmessungen gewarnt hatte. Jetzt soll er 500 Franken Busse zahlen. So entschied das Bezirksgericht Arbon.
05.10.2018, 12:5205.10.2018, 13:02
Ida Sandl / CH Media
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Auf dem Rasen spielte gerade der FC Basel, als ihn ein Freund beiseite nahm. Ob er mitmachen wolle bei einer neuen WhatsApp-Gruppe, die sich gegenseitig vor Radarkontrollen warnt. Wer noch dabei sei, wollte der 44-Jährige Geschäftsmann aus dem Thurgau wissen. Der Freund nannte ein paar Kollegen. So willigte er ein.

Ganz am Anfang habe die Gruppe aus knapp 30 Mitgliedern bestanden, ein grosser Teil davon kommt aus dem Nachbarkanton St. Gallen. Letzten Dienstag stand der Thurgauer vor dem Bezirksgericht Arbon. Der Staatsanwalt klagt ihn wegen «öffentlicher Warnung vor Verkehrskontrollen» an.

Was wird ihm vorgeworfen?

Im Strafbefehl steht, der Beschuldigte habe im Juni 2017 innerhalb der WhatsApp-Gruppe «Polizei / Radarwarnung» die Meldung «Blitzer Niederwil/Gossau» weitergeleitet. Als jemand nachfragte, wo genau das Radargerät steht, doppelte er nach: «Wald oder unter der Autobahnbrücke».

Zu dieser Zeit bestand die WhatsApp-Gruppe gemäss Staatsanwalt aus etwa 180 Mitgliedern. Das brachte dem Geschäftsmann einen Strafbefehl über 500 Franken Busse ein. Hätte er bezahlt, wäre alles erledigt gewesen. Doch es geht ihm ums Prinzip, sagt er zu den Richtern in Arbon. Er fühlt sich zu unrecht angeklagt.

Facebook-Radarwarner machen weiter – trotz Urteil
Facebook-Radarwarner machen weiter – trotz Urteil Anfang Februar hat das Bezirksgericht Münchwilen einen 31-Jährigen aus dem Kanton St. Gallen zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Der Mann hat in der geschlossenen Facebook-Gruppe «Rennleitung TG» die anderen Mitglieder vor einem Blitzer auf der Autobahn A1 bei Wängi gewarnt.

Die Gruppe umfasste 5600 Mitglieder. Auch bei diesem Prozess ging es um die Frage, ob eine Facebook-Gruppe mit 5600 Mitgliedern öffentlich ist. Die Radarwarner liessen sich vom Schuldspruch nicht stoppen. Es gibt jetzt die Facebook-Gruppe «Polizeikontrollen Kanton Thurgau», die von Deutschland aus betrieben wird. Hinweise, die dort eingereicht werden, landen dann anonym auf Facebook.

Selbstverständlich sei auch diese Radarwarnung verboten, sagt Matthias Graf, Sprecher der Kantonspolizei Thurgau. «Diese Personen versuchen, das Gesetz zu umgehen, indem sie aus dem Ausland die Warnungen absetzen.» Das erschwere die Strafverfolgung. (san)

Worum geht es genau?

Die entscheidende Frage, um die sich dieser Fall dreht, lautet: Ist eine WhatsApp-Gruppe mit zuletzt rund 180 Mitgliedern öffentlich. Nein, sagen der Beschuldigten und sein Verteidiger. Die Gruppe sei nicht jedermann zugänglich. Beitreten habe nur können, wer von einem der beiden Administratoren dazu eingeladen worden sei. Das sei ein Unterschied zu einer Facebook-Gruppe, wo mehr oder weniger unkontrolliert jeder mitmachen könne. «Facebook ist eine Plattform», betont der Verteidiger, «WhatsApp ist ein Messenger-Dienst».

Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass in der WhatsApp-Gruppe «Polizei/Radarmeldung» lediglich seine Freunde und deren Freunde seien. Der Gesetzes-Artikel sei «schludrig formuliert», kritisiert der Verteidiger. Wenn der Präsident des Turnvereins am Schluss der Jahresversammlung vor dem Blitzer am Ortsausgang warnt, soll dies erlaubt sein. Obwohl auch er oft nicht jeden im Saal kenne.

Was sagt das Gericht dazu?

Das Bezirksgericht Arbon ist anderer Meinung. Es spricht den Geschäftsmann schuldig. Zu den 500 Franken Busse soll er 1600 Franken Verfahrens- und Gerichtskosten zahlen. Bei 180 Mitgliedern sei die persönliche Beziehung nicht mehr gegeben, begründet Gerichts-Vizepräsidentin Mirjam Trinkler das Urteil. Der WhatsApp-Gruppe habe beitreten können, wer zumindest ein Mitglied kannte.

Wie beim Schneeball-Effekt seien neue Mitglieder dazu gekommen, die wieder andere angeworben hätten. Der Einzelne habe keine Ahnung und keinen Einfluss mehr gehabt, wer dabei sei und wer nicht. Sie frage sich auch, ob die Warnung eines fiktiven Turnerpräsidenten vor vollem Mitglieder-Saal rechtens sei, erklärt die Richterin.

Wie ist die Sache eigentlich aufgeflogen?

Ein Mitglied der WhatsApp-Gruppe habe kalte Füsse bekommen und sich selber angezeigt. Das sagt der Verteidiger des Beschuldigten. Inzwischen sollen um die 20 Strafbefehle allein im Kanton St. Gallen ausgestellt worden sein. Nach Kenntnis des Verteidigers ist der Beschuldigte aber der Einzige, der einen Strafbefehl angefochten habe.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte und sein Verteidiger erklärten nach der Verhandlung, sie wollen erst das begründete Urteil verlangen, gründlich studieren und dann entscheiden, ob sie weiter gehen ans Obergericht. Interessant wäre auch, wie das Bundesgericht den Fall beurteilen würde.

Nach Aussage des Beschuldigten soll die WhatsApp-Gruppe «Polizei/Radaranmeldung» mittlerweile nicht mehr aktiv sein.

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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c-bra
05.10.2018 13:03registriert April 2016
"Ein Mitglied der WhatsApp-Gruppe habe kalte Füsse bekommen und sich selber angezeigt."

bestimmt ein Typ Mensch, der schon in der Schule dauernd zum Lehrer gerannt ist um zu petzen. Das war eine WhatsApp Gruppe und kein Bankraub, meine Güte..
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saukaibli
05.10.2018 13:37registriert Februar 2014
Schreibt doch einfach "zwischen soundso und detundted vorsichtig Fahren". In so einer Gruppe versteht das jeder und ich glaube nicht, dass das Gericht da eine Verurteilung aussprechen kann, wenn die Leute nur angehalten werden, vorsichtig zu fahren.
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ybfreak
05.10.2018 14:00registriert Dezember 2015
Meiner Meinung nach ist es nicht in Ordnung, wie die Schweiz mit Geschwindigkeitskontrollen umgeht. Fixe Blitzer, welche ja sinngemäss an kritischen Stellen montiert sind, sollten angekündigt sein. Somit würden sich 99% an die Geschwindigkeit halten, was ja der eigentliche Zweck des Blitzers ist. Mobile Kontrollen kann und soll es dort geben, wo gefährliche Situationen entstehen können. Und niemals dort, wo vorwiegend mit hohen Einnahmen gerechnet wird. Aber wen wunderts, bei uns werden die Einnahmen durch Blitzer fix im Budget geführt 🤔
Die Begründung dieser Verurteilung ist ein Witz...
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