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Roger Studer (Name von der Redaktion geändert) hatte genug von den fragwürdigen Preisaktionen bei seiner Arbeitgeberin Interdiscount: Eine Küchenmaschine, die 69.90 statt 89.90 und dann plötzlich 69.90 statt 129 Franken kostet oder iPhone-Hüllen, die mal 29.95 und dann 29.95 statt 69.90 kosten. Er meldete sich bei watson und begann, zu schiessen. Fotos von den vermeintlichen Schnäppchen
Nebst den fragwürdigen Preisaktionen sind die Preise in den Interdiscount-Filialen schlecht angeschrieben. Gemäss der Schweizerischen Preisbekanntgabeverordnunmuss bei Vergleichspreisen für den Kunden klar ersichtlich sein, was verglichen wird. Handelt es sich um einen Selbstvergleich, muss beispielsweise stehen «statt bisher ...– jetzt nur noch ...», bei Konkurrenzvergleichen etwa «Preis der Konkurrenz ...– bei uns nur ...» und bei Einführungspreisen «Einführungspreis jetzt nur ... – statt ...». g
Bei Interdiscount erhält der Kunde nur wenig Orientierung:
Für die Durchsetzung der Preisbekanntgabeverordnung verantwortlich sind die Kantone, die Oberaufsicht hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Hier ist man nach den watson-Recherchen alarmiert: «Die Kantonspolizei Zürich hat das Dossier ans Seco übergeben», sagt Stefan Oberlin von der Kantonspolizei Zürich. «Dieses wird den Sachverhalt beurteilen und Interdiscount gegebenenfalls auf die geltende Rechtslage aufmerksam machen.»
Das Seco bestätigt den Fall ebenfalls. «Da die Abklärungen noch laufen, können wir aber erst im Verlauf der Woche Auskunft dazu geben», sagt Seco-Mediensprecherin Isabel Herkommer.
Interdiscount spricht in allen vier dokumentierten Fällen von «bedauerlichen Einzelfällen», die kurz nach dem Entdecken – nach teilweise bis zu fünf Tagen – korrigiert wurden. Dazwischen waren die falschen Aktionen jedoch in über 200 Filialen der ganzen Schweiz ausgeschildert. Die Preise werden bei Interdiscount in der Zentralstelle gemacht.
«Fehler sind menschlich», sagt Mediensprecherin Andrea Bergmann. Bisher habe sich das Seco noch nicht bei Interdiscount gemeldet. Man werde dieses abwarten und entsprechend reagieren. «Wir kennen die Preisbekanntgabeverordnung und halten uns daran», sagt Bergmann.
Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert seit Jahren, dass die Durchsetzung der Preisbekanntgabeverordnung schlecht kontrolliert werde. Dazu würden in den Kantonen meist personell unterbesetzte Stellen bereit stehen, die unmöglich die Preisanschriften im ganzen Kanton kontrollieren könnten.
«Wir fordern seit Jahren, dass die Ressourcen für diese Kontrollen verstärkt und koordiniert werden müssen», sagt Konsumentenschützerin Sara Stalder gegenüber watson. «Der Bund muss koordinieren, die Kantone mehr Ressourcen sprechen.»
So lange dies nicht geschieht, wird der Kunde im Preisdschungel so orientierungslos wie heute bleiben.