Die Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren wurde zu Unrecht bezahlt. Dies bestätigt das Bundesverwaltungsgericht einer Person, die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Mehrwertsteuer zurückforderte.
Das Bakom zog den Fall zwar weiter ans Bundesgericht – trotzdem könnte aber die zu unrecht bezahlte Mehrwertsteuer bald zurückerstattet werden. Denn vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bekam die Politik Wind.
Die SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher hat am Montag einen Kommissionsantrag eingereicht, der vom Bundesrat verlangt, die Rechtsgrundlagen für eine Rückerstattung zu schaffen. Dem Antrag zufolge sollen rückwirkend auf fünf Jahre die Mehrwertsteuerbeträge an alle Konsumenten und Unternehmen zurückbezahlt werden.
Wenn es tatsächlich zu einer Rückerstattung kommt, fällt diese für Haushalte allerdings gering aus. Radio- und Fernsehkonsumenten bezahlen 2.5% Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren. Rückerstattet würden folglich pro Jahr 11 Franken oder total 55 Franken (mit Einberechnung der Rückwirkung von fünf Jahren).
Aus der Perspektive des Bundes sieht es jedoch anders aus: Die Kosten einer allfälligen Rückerstattung belaufen sich auf rund 160 Millionen Franken. Zudem stellt sich die Frage, woher das Geld dafür kommt. Laut der Sprecherin des Bakoms ist über die «Modalitäten der Rückzahlung noch nichts entschieden.»
Die von Graf-Litscher eingereichte Motion hat in der Kommission gute Chancen. Neben der SP-Fraktion dürften auch die SVP-Mitglieder dafür gestimmt haben. Weil SP und SVP im Nationalrat die Mehrheit stellen, kommt die Motion dort wohl problemlos durch.
Knackpunkt ist der Ständerat, wo CVP und FDP die Mehrheit stellen. Während die CVP ein Bürokratiemonster befürchtet, sind die Meinungen in der FDP noch nicht gemacht. Entscheiden sich einzelne FDP Ständeräte für eine Rückerstattung, könnte das für ein Ja reichen. (ohe)