GSOA-Aktivisten in Lausanne: Hat die Schweizer Regierung Blut an den Händen? Bild: KEYSTONE
Das Verbot für Waffenexporte wird mit Tricks einfach umgangen. Dies geht aus einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle hervor.
04.09.2018, 13:2004.09.2018, 23:47
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Mitten in die sowieso schon aufgeheizte Diskussion um Schweizer Waffenexporte platzt ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Dieser stellt der Rüstungsindustrie und dem Bund kein gutes Zeugnis aus.
Die Rüstungshersteller würden zu lasch kontrolliert, Gesetze mit Tricks umgangen, heisst es im 41-seitigen Dokument.
Viele Stellen sind geschwärzt, weil das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) dies so verlangte. Dieses ist im Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Johann Schneider-Amman (FDP) zuhause. Dort verweist man darauf, dass die geschwärzten Stellen aus einem vertraulichen Bericht des Bundesrats zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte stammen.
Linke kündigt Volkinitiative gegen Lockerung an
Das Volk soll über die Lockerung der Ausfuhrbestimmungen entscheiden, sagt SP-Nationalrätin Seiler Graf am Dienstag gegenüber dem «Rendez-vous» von Radio SRF. «Wir werden eine Volksinitiative starten, die sich einsetzen will, dass diese Aufweichungen wieder rückgängig gemacht werden.» SP, Grünen, BDP, GLP, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GsoA, und kirchlichen Organisationen soll demnach hinter dem Volksbegehren stehen. Bereits nächste Woche solle dieses lanciert werden. (whr)
Einen Eindruck, wie der Bericht daher kommt, siehst du in der folgenden Slideshow. Zum ganzen Bericht geht es hier.
Die brisantesten Stellen aus dem EFK-Bericht
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Die brisantesten Stellen aus dem EFK-Bericht
Die Kriegsmaterialunternehmen werden zu wenig kontrolliert.
Wahrscheinlich hast du aber kaum die Zeit, das ganze Dossier durchzulesen. Deswegen nachfolgend die sechs Stellen mit der grössten Sprengkraft. Die geschwärzten Stellen sind in den Zitaten mit «[...]» gekennzeichnet.
Spontankundgebung in Bern
Aufgrund der jüngsten Entscheide zur Waffenexportverordnung findet heute Abend eine bewillige Spontankundgebung in Bern statt. Treffpunkt ist auf dem Kornhausplatz um 17.30 Uhr.
50 statt 300 Prüfungen
Die Kontrollen seien in der heutigen Form kaum wirksam, schreibt das EFK. Die Mitarbeitenden der Sektion Rüstungskontrolle und Rüstungskontrollpolitik (BWRP) seien nicht dazu ausgebildet solche Firmenaudits durchzuführen. Das Resultat: Jährlich werden nur sechs Kriegsmaterialunternehmen kontrolliert, eigentlich müssten es 30 sein.
«Es gibt ca. 300 Kriegsmaterialunternehmen in der Schweiz. Gemäss einem Grundsatzpapier
der Abteilung Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen SECO (BW) sollten innerhalb von zehn
Jahren alle Firmen einmal geprüft werden. Dies ist mit den gegenwärtigen ca. sechs Prüfungen
pro Jahr nicht möglich.»
Pistolen, Lizenzen und Saudi-Arabien
Der EFK-Bericht zeigt, wie eine Schweizer Rüstungsfirma eine in der Schweiz hergestellte Pistole in Einzelteile zerlegte und via die USA nach Saudi-Arabien verkaufen wollte. Das Seco lehnte das Gesuch ab. Ein zweites Gesuch, bei dem ein Teil der Herstellung im Ausland stattgefunden hätte, lehnte der Bundesrat ab. Am Ende sollten die für Saudi-Arabien bestimmten Pistolen mittels Lizenzen in EU-Ländern und den USA hergestellt werden. In diesem Fall findet der gesamte Verkauf ausserhalb der Jurisdiktion der Schweiz statt und dem Seco muss kein Gesuch vorgelegt werden. Einem Verkauf der Pistolen in die USA, ohne Weiterverkauf nach Saudi-Arabien, stimmte das Seco zu.
«Falls eine Schweizer Rüstungsfirma ein Kriegsmaterialgeschäft zwischen zwei Staaten vermittelt
bzw. für die Produktion in einem Drittland eigene Lizenzen vergibt und damit Umsatzprovisionen
verdient, sind solche Export-Transaktionen in die sogenannten KMV-Anhang-2-Länder
(insgesamt 25 Staaten) nicht bewilligungspflichtig.
Die [...] stellte im Juni 2012 ein erstes Exportgesuch für in Einzelteile zerlegte, komplette
Pistolen via die USA nach Saudiarabien, welches vom SECO abgelehnt wurde.
Im September 2012 stellte das Unternehmen ein zweites Gesuch. Jetzt waren nur noch Einzelteile
im Wert von 42 % der Herstellkosten aus der Schweiz via die Tochtergesellschaft in
den USA für Saudiarabien bestimmt. Auch dieses zweite Gesuch wurde – diesmal vom Bundesrat
– trotz grundsätzlicher Bewilligungsfähigkeit gemäss der Baugruppenregel von Art.
18 Abs. 2 KMG abgelehnt.
Im April 2013 stellte [...] ein drittes Gesuch für den Export von [...] im Wert
von [...] in die USA. [...] Die Pistolen, welche für Saudi-Arabien bestimmt
seien, wären mittels Lizenzen in Frankreich, Italien, Österreich und den USA (alles Anhang2-Länder)
hergestellt worden. Auf dieser Basis wurde das dritte Gesuch vom SECO bewilligt.»
Zielfernrohre für den Iran
Können Kriegsmaterialen aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) nicht ausgeführt werden, gibt es für die Rüstungsindustrie einen rechtlichen Kniff, den sie anwenden kann. Sie kann versuchen geltend zu machen, dass die Materialen auch zivil eingesetzt werden. Dann laufen sie nämlich unter dem Güterkontrollgesetz. (GKG) So wurden Zielfernrohre in den Iran exportiert.
«Des Weiteren haben Prüfinterviews gezeigt, dass die Industrie den Abgrenzungsspielraum
zwischen KMG und Güterkontrollgesetz (GKG) zu nutzen weiss. Wenn ein Unternehmen
plausibel machen kann, dass ihre Rüstungsprodukte auch zivil eingesetzt werden, fällt der
Export nicht unter das KMG, sondern unter das weniger restriktive GKG. In diesem Zusammenhang
erwähnenswert ist der Fall [...]: Diese Firma hatte 2007 Zielfernrohre via
Italien in den Iran exportiert. 2014 wurde die Firma wegen Widerhandlung gegen das KMG
verurteilt. Mit ihrer Einsprache konnte [...] jedoch belegen, dass die Zielfernrohre ebenfalls
zivil verwendet werden können und der Export deshalb nicht unter das KMG fällt.»
Für zwischendurch: Renato Kaisers Meinung zum Thema Waffenexporte
Video: watson/Renato Kaiser
Keine Absage bei 2499 Gesuchen
Das SECO lehnte im Jahr 2016 kein einziges Exportgesuch ab. Allerdings beantwortete es aber 37 Voranfragen negativ. Auch wurden einige Gesuche von den Unternehmen selber zurückgezogen.
Im Jahr 2016 wurden von der Industrie insgesamt 2499 Exportbewilligungsanträge eingereicht.
Hiervon wurden 2395 Gesuche mit einem Wert von 2.195 Milliarden Franken bewilligt
(wovon 411.9 Millionen Franken 2016 exportiert wurden).
Nur eine Vollzeitstelle zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte
Das EFK kritisiert auch, dass die Zusammenarbeit der mit Rüstungsexporten befassten Bundesbehörden derzeit nicht richtig funktioniere. Die Eidgenössische Zollverwaltung brauche mehr Informationen vom SECO, heisst es im Bericht.
Zudem scheint die die Zentralstelle zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte (ZKM), die im Nachrichtendienst domiziliert ist, wenig effektiv. Dort arbeitet nur eine Vollzeitstelle.
«Die Zentralstelle zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte (ZKM) beim NDB ist eine
Position mit nur einem Vollzeit-Mitarbeiter. Eine spezifische Stellenbeschreibung bzw. ein
Pflichtenheft der ZKM liegt nicht vor.»
Und dann wäre noch das mit den fünf grössten Kriegsmaterial-Lieferanten
Dort erfährt die Öffentlichkeit nämlich gar nichts. Der Bericht ist an dieser Stelle komplett geschwärzt. Es ist also nicht nachzuvollziehen, welche Schweizer Firmen für 67 Prozent der Waffenexporte verantwortlich sind.
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