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Wirtschaft

So führt ein Lieferwagenvermieter seine Kunden hinters Licht

Aus 99 werden 611 Franken: So dreist führt ein Lieferwagen-Vermieter seine Kunden hinters Licht

Hakan K. hat für drei Stunden und 20 Minuten einen Lieferwagen gemietet. Versprochen wurde ihm ein Preis von 99 Franken, die Rechnung belief sich dann auf 611 Franken, wegen «Zusatzkosten».
25.04.2016, 11:2328.04.2016, 17:56
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Hakan K. zog vor ein paar Wochen um und bekam dabei Hilfe von seinem Vater. Die beiden mieteten einen Lieferwagen bei «Bülach Transporter & Lieferwagen Vermietung». Am Telefon erkundigte sich Hakan K. nach dem Preis: «Der Vermieter sagte mir, es koste 99 Franken, egal wie viele Stunden ich das Fahrzeug miete», sagt Hakan K. gegenüber watson. 

Am gleichen Abend holen die beiden das Fahrzeug in Bülach ab. Nach etwas mehr als drei Stunden legen sie den Schlüssel zurück in den Briefkasten, wie mit dem Vermieter abgesprochen. Dann kommt die Rechnung: «Die 500 Franken Kaution behielt der Vermieter und schickte mir zusätzlich noch eine Rechnung von über 111 Franken», sagt Hakan. Aus 99 wurden 611 Franken, der Grund sind Zusatzkosten und Pauschalen.

Die Rechnung, die Hakan K. vom Vermieter erhalten hat.
Die Rechnung, die Hakan K. vom Vermieter erhalten hat.
bild: Hakan k.
Unter anderem wird für die schriftliche Rechnungsstellung 50 Franken verrechnet.
Unter anderem wird für die schriftliche Rechnungsstellung 50 Franken verrechnet.
bild: hakan k.

50 Franken für die schriftliche Zustellung der Rechnung

So steht auf der Rechnung, die watson vorliegt, dass die Grundmiete alleine schon 150 Franken beträgt. Dazu kommen Zusatzkosten. «Im Voraus habe ich extra nachgefragt, ob wir das Fahrzeug reinigen müssen, was der Vermieter verneinte», so Hakan. Auf der Rechnung taucht dann aber ein Zusatzbetrag von 50 Franken für die Reinigung des Fahrzeuges auf.

Hinzu kommen noch viele weitere Pauschalen, zum Beispiel für die Fahrzeugrückgabe (49.-), schriftliche Zustellung der Rechnung (50.-), Kartenzahlung (25.-), etc. Der Trick des Vermieters ist einfach: Auf dem Vertrag steht im Kleingedruckten, dass alle vorherigen Absprachen (mündlich, telefonisch, im Internet) ungültig seien und nur die Preise auf dem Vertrag gelten. «Als ich den Vermieter konfrontierte, drohte er mir sofort mit Betreibung», sagt Hakan K. 

So sah die Seite am Mittwoch aus, als Hakan drauf war.
So sah die Seite am Mittwoch aus, als Hakan drauf war.screenshot von buelach-lieferwagen-mieten vom Mittwoch
So sieht die Seite am Freitag aus. Das Sternchen ist neu.
So sieht die Seite am Freitag aus. Das Sternchen ist neu.
screenshot von buelach-lieferwagen-mieten vom Freitag

Der Vermieter sagt auf Anfrage: «Wir haben den Vertrag rechtlich prüfen lassen. Alle Firmen betreiben hier so Geschäfte.» Ausserdem verrechne er nur Sonderleistungen, die auch so vom Kunden gewünscht seien. Die Internetseite hat er zudem so verändert, dass hinter den «Sonder-Preisen» nun ein Sternchen steht.

Konsumentenschutz: Ein solcher Vertrag ist ungültig

«Unlauter handelt insbesondere, wer allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen.»
Die Klausel im Vertrag verstosse gegen diesen Artikel, sagt der Konsumentenschutz.
admin.ch

Es handelt sich dabei nicht um einen Einzelfall. Vor einigen Tagen berichtete der «Zürcher Unterländer» von zwei ähnlichen Fällen. Den Kunden wurde ein Preis von 99 Franken versprochen, die Rechnung betrug jeweils über 600 Franken. Auch auf Google finden sich viele negative Kommentare, die vom Vermieter jeweils als «Fälschungen» und «Lügen» abgetan werden.

Die «Stiftung für Konsumentenschutz» (SKS) sieht in diesem Vertrag einen Rechtsbruch. «Individuelle Vereinbarungen gehen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor», sagt Michael Grütter, Rechtsberater bei SKS. «Es ist widersprüchlich, schriftlich oder mündlich Vereinbarungen zu treffen, Aktionspreise etc. per Mail oder im Internet zu verbreiten und dabei in den AGB zu regeln, dass das alles ungültig sei. Ein solches Verhalten ist rechtsmissbräuchlich.»

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln

Trotzdem hat Hakan K. die Rechnung bereits bezahlt, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Es ist fraglich, ob der Vermieter eine Betreibung angestrebt hätte, da für ihn dadurch auch Kosten entstehen. Trotzdem ist das Risiko, einen Eintrag im Betreibungsregister zu haben, vielen einfach zu gross.

Grütter sieht das Problem in der Schweizer Gesetzgebung: «Da ein Betreibungsregistereintrag für die Betroffenen äusserst mühsam sein kann (insbesondere bei der Wohnungssuche, beim Beantragen eines Kredits oder je nach Job auch bei der Stellensuche), zahlen viele auch ungerechtfertigte Forderungen aus Angst. Denn in der Schweiz kann jeder jeden betreiben, weil das Betreibungsamt nicht prüft, ob eine Forderung wirklich besteht. Das ist ein grosser Missstand in unserem Gesetz.»

Nun ermittelt auch die Polizei: «Es haben sich 20 Personen bezüglich der Lieferwagenvermietung in Bülach bei uns gemeldet. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen und ist auch schon in Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft», sagt Carmen Surber, Mediensprecherin der Kantonspolizei Zürich. Weitere Opfer können sich beim Polizeiposten in Bülach melden. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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51 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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zeromg
25.04.2016 13:01registriert Februar 2014
Hab ich dies richtig verstanden, ich kann jemanden betreiben lassen, obwohl keine Forderung bestehen muss und der kriegt dann einfach einen Eintrag?
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Habicht
25.04.2016 12:54registriert März 2015
Das Betreibungsgesetz gehört endlich angepasst.

Tipp: Lieferwagen am besten bei einem offiziellen Nutzfahrzeughändler mieten. Die haben alle einen Ruf zu verlieren und eröffnen nicht mal kurz unter neuem Namen eine Nutzfahrzeugvertretung.
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Pasch
25.04.2016 13:10registriert Oktober 2015
10 Jahre Unternehmerverbot! Wie mich solch dreistigkeit wütend macht...
Und ja, Anpassung der Betreibungsverfahren... kann doch nicht sein das Versicherungen und Krankenkassen etc, dies bereits automatisiert haben.
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