Der Entscheid liegt zwar fast 18 Jahre zurück, doch für die Schweizer Rüstungsindustrie ist er nach wie vor von grosser Tragweite. In einem geheimen Beschluss führte der Bundesrat am 25. Oktober die sogenannte 50-Prozent-Regel ein.
Diese bedeutet, dass ein Waffenexport grundsätzlich bewilligt werden kann, wenn das Kriegsmaterial bis zu 50 Prozent des Endprodukts ausmacht, auch wenn ein direkter Export nicht bewilligt werden dürfte.
Die Schweizer Waffenexporteure machen von dieser Regel offenbar regelmässig Gebrauch. Dies zeigt ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle, der am Montag veröffentlicht wurde.
Das brisante Dossier wurde nur mit diversen geschwärzten Stellen veröffentlicht. Nun liegt aber der «SRF Rundschau» das ungeschwärzte Dokument vor. Sie präsentierte am Mittwochabend neue Erkenntnisse.
Demnach wollte das staatliche Rüstungsunternehmen RUAG im August 2016 den Minenwerfer vom Typ Cobra via Finnland nach Katar liefern. In Skandinavien wäre die Schweizer Waffe in einen Panzer eingebaut worden. So hätte das Endprodukt der 50-Prozent-Regel nicht widersprochen.
Katar war bis vor wenigen Monaten in einen der blutigsten Kriege der Gegenwart involviert. Auf Seiten einer saudi-arabischen Allianz kämpfte das Wüstenemirat gegen die Huthi-Rebellen. Deswegen wäre ein Direktexport verboten gewesen.
Auf Anfrage der «Rundschau» teilte die RUAG mit, dass sie das Projekt gestoppt habe.
Desweiteren ist dem ungeschwärzten Bericht zu entnehmen, dass der Bundesrat seit dem Jahr 2000 elf Mal die Regeln für den Waffenexport geändert hat. Neun Änderungen fallen in die Ära von Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Der Inhalt der Regeländerungen bleibt jedoch geheim.
Völkerrechtlerin Evelyne Schmid fordert in der «Rundschau», dass diese Entscheide publiziert werden sollten. Einige dieser Entscheide seien «offenbar die grossen Leitplanken» für die Anwendung der Gesetze, so Schmid. (cma)