Vor zehn Jahren hat die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Korruption im Umfeld der SBB eröffnet. Sie stiess dabei auf immer mehr Verdächtige und dehnte die Ermittlungen auf 16 Personen aus. Nun liegen CH Media rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Männer vor, die zeigen, worum es geht.
Eine Thurgauer Baufirma, die für die SBB tätig war, reichte dem Bahnunternehmen fiktive Rechnungen ein. Damit wurden Leistungen bezahlt, die nicht für SBB-Baustellen, sondern für die private Liegenschaft eines SBB-Angestellten getätigt wurden.
Es war ein Geben und Nehmen: Die Firmen erhielten Aufträge. Der SBB-Mann erhielt Geschenke. Die Betrogenen waren die SBB, die den Überblick über ihre Rechnungen verloren hatten.
Die mutmasslichen Haupttäter hat die Bundesanwaltschaft im abgekürzten Verfahren angeklagt. Das bedeutet, dass sie geständig sind und dadurch von einem kurzen Prozess und milderer Strafe profitieren, wenn das Bundesstrafgericht den Deal gutheisst.
Die Strafbefehle betreffen Nebentäter, die nicht genau wussten, in was für ein Spiel sie involviert waren. Es handelt sich um Ostschweizer Sub-Unternehmer der Baufirma. Der Bauunternehmer sagte ihnen, wie sie die fiktiven Rechnungen zu erstellen hatten.
Dabei mussten sie gemäss der Bundesanwaltschaft zumindest in Kauf nehmen, dass sie damit die Buchhaltung fälschten. Hätten sie gewusst, dass sie dadurch Korruption im grossen Stil unterstützten, hätten sie kaum mitgemacht. Vermutlich handelte es sich um Freundschaftsdienste zwischen Männern, die sich Aufträge zuschanzten.
Einer der drei Verurteilten ist ein Inhaber eines noch heute aktiven Thurgauer Pool-Geschäfts. Der Patron erstellte 2011 zwei fiktive Rechnungen für angebliche Unterhaltsarbeiten am Bahnhof Rorschach über 60'000 Franken. Niemand fragte sich, was eine Poolfirma wohl an einem Bahnhof zu tun hatte. Denn als Zweck wurde angegeben, es handle sich um neue Rohrleitungen, Pumpenservice und eine neue Filteranlage. Klingt also irgendwie nach Poolbau. Tatsächlich ging es um einen Pool, der in der privaten Liegenschaft des SBB-Mitarbeiters erstellt wurde.
Der Unternehmer wird dafür wie die anderen zwei Verurteilten wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung und Vorteilsgewährung schuldig gesprochen.
Vorteilsgewährung ist ein Korruptionsdelikt und wird auch als «Anfüttern» oder «Einseifen» bezeichnet. Der Poolbauer muss eine bedingte Geldstrafe von 25'000 Franken zahlen, falls er innert zweier Jahre rückfällig werden sollte. Auf jeden Fall zahlen muss er eine Busse von 5000 Franken.
Der zweite Verurteilte ist ein Thurgauer Geschäftsführer einer Sanitärfirma. Er erstellte drei fiktive Rechnungen in der Höhe von 75'000 Franken. Er tat so, als hätte er Sanitärarbeiten an den Bahnhöfen Bernrain und Weinfelden sowie an den SBB-Linien Wil-Bütschwil und Wil-Weinfelden ausgeführt. Tatsächlich führte er die Sanitärarbeiten in der Privatliegenschaft des SBB-Mitarbeiters aus. Seine bedingte Geldstrafe beträgt 32'500 Franken und die Busse 6000 Franken.
Der dritte Verurteilte ist ein St. Galler Holzbauunternehmer. Er erstellte fiktive Rechnungen von über 200'000 Franken und wird mit einer bedingten Geldstrafe von 40'000 und einer Busse von 8000 Franken verurteilt. (bzbasel.ch)
Und die SBB sieht keinen Franken vom ergaunerten Geld wieder? 🤨