Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Zuletzt hatte der Bundesrat den Zinssatz auf das Jahr 2017 gesenkt, von 1.25 auf 1 Prozent. Dieser Satz gilt auch im laufenden Jahr.
Nun empfiehlt die BVG-Kommission, ihn 2019 zu senken, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25 Prozent bis 1.25 Prozent. In der Schlussabstimmung habe sich eine knappe Mehrheit für 0.75 Prozent und gegen 1 Prozent ausgesprochen, heisst es in der Mitteilung.
Für Travail.Suisse ist der heutige Entscheid der BVG-Kommission unverständlich, wie die Gewerkschaft in einer Medienmitteilung schreibt. Die Pensionskassen erzielten letztes Jahr Renditen zwischen 6 und 8 Prozent. Sie konnten ihre Deckungsgrade stark erhöhen und Wertschwankungsreserven anhäufen. In dieser wirtschaftlich sehr guten Zeit den Mindestzinssatz um 0,25 Prozent zu senken, wird von den Versicherten nicht verstanden.
Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat für 2019 einen Mindestzins von 0,75 Prozent, obschon ein Wert von 0,5 Prozent gerechtfertigt wäre, schreibt der Arbeitgeberverband. Das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses sei nicht sachgemäss und der Mindestzins endgültig zum politischen Spielball geworden. Die Festsetzung des Mindestzinses müss deshalb künftig dem obersten Organ der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung übertragen werden.
Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindeszinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. (whr/sda)