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Für Gewerkschaftsbund ist Steuervorlage 17 «inakzeptabel»

Gewerkschaftsbund findet Steuervorlage 17 «inakzeptabel» und droht mit Referendum

09.04.2018, 09:4509.04.2018, 12:07
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ZUM RUECKTRITT VON PAUL RECHSTEINER AUS DEM SGB PRAESIDIUM PER ENDE NOVEMBER, STELLEN WIR IHNEN HEUTE, 14. MAERZ 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Paul Rechsteiner, Praesident SGB, links,  ...
Paul Rechsteiner.Bild: KEYSTONE

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet die Vorschläge des Bundesrats für die Steuerreform 17 als «inakzeptabel». Er kritisiert insbesondere, dass die Vorlage erneut «massive» Steuersenkungen für Unternehmen vorsehe und zulasten der Privathaushalte gehe.

Die Schweiz muss aufgrund internationalen Drucks die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Daher legte der Bundesrat dem Volk im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III vor, welche von diesem wuchtig mit 59,1 Prozent abgelehnt wurde.

Der Bundesrat hat dem Parlament nun einen neuen Vorschlag zur Beratung übergeben. Sollte dieser das Parlament unverändert passieren, erwägt der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum zu ergreifen. Dies sagte SGB-Präsident am Montag an einer Medienkonferenz in Bern.

Der neue Entwurf des Bundesrats unterscheide sich «nur marginal» von der Unternehmenssteuerreform III, sagte Rechsteiner. Ungeachtet des Volksentscheids wollten Bundesrat und Kantonsregierungen erneut bei rund 200'000 Unternehmen die Gewinnsteuern massiv senken.

«Das ist grotesk», findet auch SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart, wie er an der Konferenz sagte. Denn davon, dass die Steuerprivilegien abgeschafft werden, seien nur ungefähr 400 Firmen massgeblich betroffen. Trotzdem würden 200'000 Unternehmen von Steuererleichterungen profitieren.

SGB befürchtet keine Firmen-Abwanderung

Mit der Abschaffung der Steuerprivilegien werden die Statusfirmen ordentlich besteuert und hätten weniger Geld in den Kassen. Es besteht die Befürchtung, dass diese Unternehmen ohne Gegenmassnahmen aus der Schweiz abwandern würden.

Dass dies eintreffen wird, glaubt der Gewerkschaftsbund jedoch nicht. «Manche werden einfach den Kanton wechseln», sagte Lampart. Die Statusgesellschaften befänden sich vor allem in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Waadt und Zug. Waadt und Zug hätten bereits sehr tiefe Steuern, Firmen in den anderen Kantonen könnten dann einfach ihre Gewinne verschieben.

Die Schweiz habe ohnehin tiefe Steuern, verglichen mit Ländern, welche ähnliche öffentliche Leistungen erbrächten. Zudem hätten die Unternehmen keine Eile, weil sie ihre Gewinne aufgrund Übergangsmassnahmen über mehrere Jahre weiterhin privilegiert versteuern können.

Doch diese Übergangsmassnahmen müssten gezielt sein - und nicht flächendeckend, wie es die mit einer Bundesmilliarde subventionierte Steuererleichterung für alle Unternehmen wäre, sagte Rechsteiner. Die Patentbox wäre eine solche mögliche Lösung.

Haushalte besser entlasten

Besorgt zeigt sich der SGB wegen der Privathaushalte. Wenn die Unternehmen weniger Steuern bezahlten, müssten die Einbussen letztlich die Haushalte bezahlen, sagte Rechsteiner, nämlich «in Form von steigenden Belastungen oder von Leistungsverschlechterungen».

Der Bundesratsvorschlag sähe diesbezüglich zwar auch Verbesserungen vor, räumte Rechsteiner ein. Er spricht damit die Dividendenbesteuerung und die Erhöhung der Kinderzulagen an. «Diese Verbesserungen stehen aber in keinem Verhältnis zu den neuen Steuervorteilen für Unternehmen.» Denn in einigen Kantonen würde die Erhöhung der Kinderzulagen beispielsweise gar nicht spürbar sein.

Die Ersparnisse der Unternehmen müssten der Bevölkerung zurückgegeben werden, führte zudem Lampart aus. Im Idealfall würde dies über Lohnerhöhungen geschehen. Das sei politisch jedoch nur schwer realisierbar. Indirekt könne man dieselbe Wirkung erzielen, wenn sich Firmen stärker an den sozialen Beiträgen und Umverteilungen beteiligen - etwa durch höhere Verbilligungen bei den Krankenkassenprämien.

Die Kommentare zum bundesrätlichen Vorschlag schloss der SGB-Präsident mit einem Ausblick: «Bei unveränderter Ausgangslage sähen wir uns am Schluss der Beratungen im Parlament gezwungen, unseren Gremien die Ergreifung des Referendums vorzuschlagen.» (sda)

Sollen Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden?

Video: srf
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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lumpirr01
09.04.2018 10:53registriert März 2014
Nach der Ablehnung der Unternehmungssteuerreform 3 erwartet der Stimmbürger eigentlich einen verbesserten Entwurf, der die von der OECD geforderden CH - Steuerprivilegien beseitigt und kostenneutral sein soll. Leider scheint dies mit dieser Neuausgabe nicht der Fall zu sein. Wenn Firmen entlastet und Private zusätzlich belastet werden, droht ein erneutes Referendum mit anschliessender Ablehnung an der Urne. Nadann halt erneut zurück auf Feld 1, wenn der Wille des Stimmbürgers weiterhin missachtet wird............
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piedone lo sbirro
09.04.2018 10:00registriert November 2016
die steuervorlage 17 ist noch schlimmer als die USR III.

sie belohnt die kantone, die mit ihren dumpingsteuern alle anderen in nöte bringt. und wer profitiert davon? erneut nur die reichsten.
bezahlen tut dies wieder der mittelstand und vor allem die ärmsten, denen man die sozialleistungen kürzt und detektive auf den hals jagt.

dividenden der oligarchen bleiben zu 30% steuerfrei. lizenzeinnahmen der konzerne bleiben zu 90% steuerfrei. konzerne können fiktive unkosten abziehen.

lohnbezüger und rentner müssen zu 100% jeden rappen versteuern - nichts als umverteilung von arm zu reich.
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Yolo
09.04.2018 10:34registriert Mai 2015
Bei dem besten Buchhalter der Welt wäre eine zweite versenkte Vorlage durchaus zuzutrauen.
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