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Zürich, Kreis 4: Rumäne zwingt 25-Jährige in Zürich zur Sexarbeit

«Du hast dich mit dem Teufel angelegt»: Wie eine 25-Jährige zur Sexarbeit gezwungen wird

Heute Dienstag steht ein Rumäne vor dem Bezirksgericht Zürich, der eine Landsfrau im Kreis 4 zur Prostitution gezwungen haben soll. Kein Einzelfall, wie eine Expertin betont. Die Zahlen der Ausbeutung von Sexarbeiterinnen seien seit Jahren auf «hohem Niveau» stabil.
15.05.2018, 06:4615.05.2018, 16:44
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Sie erhoffte sich Erlösung, aber ihr Entscheid erwies sich als Albtraum. Als die damals 25-jährige Rumänin G. P. sich von ihrem damaligen, gewalttätigen Zuhälter lossagen wollte, geriet sie an ihre Landsleute A. C. und M. Z. Die beiden versprachen ihr zu helfen. Scheinbar ein Schritt in die richtige Richtung für G. P. Denn M. Z. wollte nur 50 Prozent ihres Einkommens – und nicht 100, wie ihr alter Zuhälter.

Jetzt aber steht M. Z. vor dem Bezirksgericht Zürich. Er ist der Förderung der Prostitution und der versuchten Erpressung angeklagt, das Verfahren gegen seine Mittäterin A. C. wird separat geführt. Die Anklageschrift beschreibt, wie M. Z. zusammen mit seiner Komplizin die 25-jährige P. ausnutzte, sie mit Schlägen und Drohungen gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution gezwungen haben soll. M. Z., der vorbestraft ist, drohen eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und ein fünf Jahre dauernder Landesverweis. 

Die geschlossene Ole-Ole-Bar an der Langstrasse 138 (Ecke Lagerstasse) im Kreis 4 in Zuerich, aufgenommen am Mittwoch, 17. Oktober 2012. Das seit 1966 von Rita Guyer und ihren drei Geschwistern gefueh ...
Langstrasse im Zürcher Kreis 4: Hier wurde die 25-jährige Prostituierte G. P. laut Anklage der Staatsanwaltschaft zur Prostitution gezwungen.Bild: KEYSTONE

G. P. ist kein Einzelfall. 228 Fälle von Frauenhandel beschäftigten die Fachstelle Frauenberatung und Frauenmigration FIZ im abgelaufenen Jahr, wie aus dem heute Dienstag erschienenen Jahresbericht hervorgeht, davon seien 111 Fälle neu eingegangen. Ein Drittel der neuen Fälle betrifft Asylsuchende. Ingesamt haben sich die Fälle «auf hohem Niveau eingependelt», wie Rebecca Angelini von der FIZ sagt. Die Dunkelziffer sei aber hoch. 

Die beiden Beschuldigten schrieben der 25-Jährigen laut Anklageschrift vor, dass sie täglich der Prostitution nachgehen und dabei so viele Freier wie möglich bedienen sollte, sie wiesen sie an, welche Kleidung sie tragen sollte und wann und wie lange sie Pausen machen durfte. Während drei Wochen, von Ende Januar 2017 bis Mitte Februar, kontrollierten sie G. P. bis ins Detail. Die beiden Zuhälter verlangten von der jungen Rumänin weiter, ungeschützten Geschlechtsverkehr anzubieten und Freier bereits für 20 Franken zu bedienen. Das Geld musste sie laut Anklageschrift vor oder unmittelbar nach dem Geschlechtsverkehr an A. C. übergeben.

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Dass der Fall G. P. überhaupt vor ein Gericht kommt, ist alles andere als selbstverständlich. «Die grösste Herausforderung in den komplexen Verfahren gegen Menschenhändler ist die Identifizierung eines mutmasslichen Opfers», schreibt die Kantonspolizei Zürich auf Anfrage. Betroffene wendeten sich in allerwenigsten Fällen von sich aus an die Polizei. Die Kapo macht dafür Gründe aus wie Angst, fehlendes Vertrauen, Unkenntnis der Rechtslage und sprachliche Hürden.

«Ich komme zurück und pass auf, schau immer um dich herum, Miststück.»
SMS von M. Z. an G. P.

Auch übten Zuhälter oft psychischen und physischen Druck auf die Opfer aus. Zum Beispiel mit der Drohung, der Familie der Prostituierten Gewalt anzutun oder selber die Polizei über den illegalen Aufenthaltsstatus der Sexarbeiterin zu informieren. 

«Menschenhandel und Förderung der Prostitution sind Kontrolldelikte», sagt Angelini. Wenn nicht proaktiv ermittelt werde, könnten die Fälle nie aufgedeckt werden. In Zürich ist das die Arbeit von Ermittlern im Bereich Millieu- und Sexualdelikte. Eines der grössten Hindernisse bestehe darin, dem Opfer gegenüber Vertrauen aufzubauen. «Viele der Betroffenen hatten zuvor schlechte Erfahrungen gemacht mit Polizisten, sei es, weil ihr Aufenthaltsstatus prekär ist, oder sei es, weil sie als Sexarbeiterinnen noch immer mit einem negativen Stigma behaftet sind.»

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Die FIZ leistet deshalb in 10 Kantonen, darunter auch Zürich, Opferschutz und begleitet Betroffene bei Einvernahmen und im Strafprozess. Auch im Fall von G. P. ist die FIZ involviert, zum Fall selber äussert sich die Fachstelle erst nach dem letztinstanzlichen Urteil. 

Im Fall G.P. sorgten die Beschuldigten mit regelrechtem Telefonterror dafür, dass die Prostituierte ihren Forderungen nachkam. 155 Mal wurde G. P. kontaktiert, zu verschiedenen Tag- und Nachtzeiten; nach dem Geschlechtsverkehr hatte sich die Rumänin überdies telefonisch zu melden. 

M. Z. versuchte P. überdies, mit SMS zu erpressen. Mitte Februar schickte er der Privatklägerin aus dem Ausland folgende Nachricht: 

«Miststück, du bist mit dem Geld weggegangen und hast dich bei meiner Frau aufgespielt ... du hast einen schweren Fehler begangen ... mach dich bereit um zu verschwinden (...) ich habe dir Gutes getan und schau den Dank an ... ich komme zurück und pass auf, schau immer um dich herum, Miststück.»

Drei Tage später schickte er eine weitere SMS mit einem ähnlichen Inhalt:

«Verdammtes Miststück (...) in den nächsten Tagen finde ich dich, du Schwanzlutscherin ... du hast dich mit dem Teufel angelegt ... bist du Schlaumeier ... wenn ich dich finde, wirst du es bereuen, dass du geboren bist.»

Bis zu 15 Freier täglich bediente G. P. während dieser drei Wochen an der Langstrasse 110, die Einnahmen – mehr als 10'000 Franken – musste die junge Rumänin den beiden Beschuldigten abliefern.

Dass es sich beim Fall G. P. um eine Rumänin handelt, ist kein Zufall. Die FIZ führt Rumänien bei den Menschenhandel-Fällen auf Rang 2 der Herkunftsländer. Nur Nigeria und Ungarn stellen noch mehr Opfer.

Ein ähnliches Bild zeichnet die Kantonspolizei Zürich: «In den Verfahren, welche wir in den letzten Jahren geführt haben, handelte es sich bei den Opfern zu einem grossen Teil um junge Frauen aus Osteuropa.» Aber auch Afrika und Südamerika, sowie Asien werden immer wieder als Herkunftsländer eruiert.

Mehr Druck für Sexarbeiterinnen

Die Hürden für legale Sexarbeit haben sich in den letzten Jahren in Zürich erhöht, stellt Angelini fest. Das liege an einer Kombination von verschiedenen Faktoren, einerseits politischen Regulierungen wie der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung und die Bau- und Zonenordnung, anderseits räumlichen Entwicklungen wie der Gentrifizierung im Kreis 4. «Sexarbeiterinnen im traditionellen Langstrassenviertel stehen mehr unter Druck als früher, das wiederum macht sie verletzlich gegenüber Ausbeutung.» Ausbeutung, die nicht immer einfach zu erkennen sei.

Das stellt auch die Kantonspolizei Zürich fest: «Während zu Zeiten der offenen Strassenprostitution die potentiellen Zuhälter sich jeweils in unmittelbarer Nähe der Sexarbeiterinnen aufhielten und sie durch die blosse Anwesenheit unter Druck setzten, ist die Situation heute sehr oft wesentlich schwieriger zu erkennen.»

Ob G. P. nach dem Ende des Gerichtsverfahrens in der Schweiz bleibt oder nicht, ist unklar. Die Rumänin hat keinen festen Wohnsitz hierzulande. Rebecca Angelini betont, dass sich die FIZ auch langfristig um die Opfer von Ausbeutung kümmert. «Unsere Arbeit ist nach dem Urteil nicht abgeschlossen.» Wenn die Betroffenen zurück in ihr Heimatland gehen, helfe man ihnen bei der Rückkehr. Umgekehrt unterstütze man sie bei der Integration, wenn sie sich dazu entscheiden, in der Schweiz zu bleiben.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Flüchtlingsfrauen auf italienischem Strich ausgebeutet

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Anam.Cara
15.05.2018 07:32registriert November 2015
Es schockiert mich immer wieder unter welchen Umständen diese Frauen arbeiten müssen. Und wie viele davon unter Zwang arbeiten.
Das grenzt an Sklaverei und Leibeigenenschaft. Direkt vor unseren Haustüren.
Danke Watson für die Artikel zu diesem Thema. Ich finde, dass wir uns ruhig ein bisschen mehr über Zuhälterei aufregen und uns mit diese Frauen solidarisieren könnten. Denn was da abläuft ist eine Riesenschweinerei
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ojama
15.05.2018 08:09registriert April 2016
Ich finde die Zuhälterei gehört verboten. Wieso soll eine Prostituierte ihr hart verdientes Geld wieder abgeben? Mir ist klar, dass ihnen manchmal Kost und Logie geboten wird. Aber das macht sie zu abhängig. Diese Frauen sollten für sich selbst arbeiten können oder dann halt gar nicht. Vielleicht könnte man einen Ausweis einführen, der bescheinigt, dass alles mit rechten Dingen zu und her geht. Wenn Sex ohne Ausweis stattfindet, sollte der Freier auch dafür belangbar sein.
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so wie so
15.05.2018 08:59registriert Juli 2015
Mich nimmt Wunder, wie das in den Kreisen mit den Steuern, Versicherungen, AHV etc läuft. Was geben diese Zuhälter eigentlich an Einkommen an? Was ist mit der Altersvorsorge und Krankenkasse der Sexarbeiter? Irgendwie muss es doch möglich sein, dass diese Branche besser kontrolliert wird. Dann wären solche Fälle auch seltener. 1. Schritt wäre, dass nur noch Sexarbeiter mit festem Wohnsitz und AHV Nummer arbeiten dürfen. Die Sexarbeiterinnen werden ja oft durch ganz Westeuropa gekarrt, wo sie all zwei Wochen in einer anderen Stadt sind.
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