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Zürich

Schweiz: Klimaaktivisten zu Geldbussen und Freiheitsstrafen verurteilt

epa07703252 Police officers arrest activists from the Collective Climate Justice who were blocking the entrance to the Swiss bank Credit Suisse on Paradeplatz in Zurich, Switzerland, 08 July 2019. The ...
Klimaaktivisten vor der CS am Paradeplatz, 8. Juli. Bild: EPA

Klimaaktivisten zu Geldbussen und Freiheitsstrafen verurteilt – eine Person noch in Haft

15.07.2019, 11:5715.07.2019, 14:36
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Vor einer Woche blockierten Klimaaktivisten den Credit-Suisse-Hauptsitz am Paradeplatz und die UBS-Geschäftsstelle an der Aeschenvorstadt in Basel. Insgesamt wurden 80 Aktivisten festgenommen und teilweise bis zu 48 Stunden festgehalten. Ein Demonstrant sitzt noch in Haft.

Laut «Collective Climate Justice» haben die Klimaaktivisten unterdessen die Strafbefehle erhalten. Den Protestierenden in Zürich wird Nötigung vorgeworfen, einigen auch Hausfriedensbruch. Die Bestrafung bleibt für alle dieselbe: 60 Tagessätze à 30 Franken.

In Basel ist das Strafmass laut Angaben der Klimaschützer höher: Weil ihnen die Staatsanwaltschaft zusätzlich Landfriedensbruch und Sachbeschädigung vorwirft, kassieren die Aktivisten laut Medienmitteilung Freiheitsstrafen von 150 bis 170 Tagen und bis zu 180 Tagessätze à 50 Franken.

Die Aktivisten kritisieren das Strafmass als «unverhältnismässig»:

«Es ist stossend, wenn Städte wie Basel und Zürich den Klimanotstand ausrufen, gleichzeitig aber das umweltzerstörende Geschäftsmodell der Banken ignorieren und Klimaschützer*innen mit Repression begegnen.»
«Collective Climate Justice»

Die Staatsanwaltschaft Zürich schrieb auf Anfrage von watson, dass von den ursprünglich 61 Verhafteten 54 wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden seien. Zum Strafmass mache die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Ausserdem bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass sich eine Person noch in Haft befinde. Unter anderem, weil es noch nicht möglich war, ihre Identität festzustellen.

Die Staatsanwaltschaft Basel kommentiert die Medienmitteilung des «Collective Climate Justice» nicht, mit dem Verweis, dass die Strafbefehle noch nicht rechtskräftig seien. (jaw)

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40 Kommentare
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Joe Smith
15.07.2019 13:08registriert November 2017
Brutschina und Dingsbums: Strafen bis zu einem halben Jahr (Freiheitsstrafe oder äquivalente Geldstrafe) kann die Staatsanwaltschaft in Eigenregie per Strafbefehl erledigen. Diesen kann man natürlich anfechten, worauf es zu einem ordentlichen Verfahren vor Gericht kommt. Und ja, Strafbefehle werden meistens sehr zügig ausgestellt (und meistens auch entsprechend «zügig» begründet).
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Butschina
15.07.2019 12:37registriert August 2015
Ich bin zu wenig bewandert im Strafrecht und deren Prozessordnung. Geht das immer so schnell?
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Aschenmadlen
15.07.2019 12:30registriert Juli 2017
Uff, das tut weh. Wären gescheiter am See "go fözele".
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