Schweiz
Zürich

29-Jähriger muss sich wegen Rachepornos vor Gericht verantworten

Die Ex im Netz entblösst: 29-Jähriger muss sich wegen Rachepornos vor Gericht verantworten

Vor Gericht steht heute ein 29-jähriger Winterthurer, der sich und seine Ex-Freundin heimlich beim Sex filmte. Die Aufnahmen veröffentlichte er auf diversen Pornoseiten, unter voller Nennung ihres Namens.
26.04.2018, 09:55
Michael Graf / az Limmattaler Zeitung
Mehr «Schweiz»
Das Bezirksgericht Winterthur muss über einen delikaten Fall befinden.
Das Bezirksgericht Winterthur muss über einen delikaten Fall befinden.Bild: Keystone

Das Bezirksgericht Winterthur hat heute über einen delikaten Fall zu befinden. Die Taten, die dem Angeklagten vorgeworfen werden, reichen bis ins Jahr 2007 zurück. Damals filmte der 19-Jährige sich und seine Freundin wiederholt heimlich beim Geschlechtsverkehr und bei anderen sexuellen Handlungen. Über drei Jahre entstanden so mindestens zehn digitale Videoaufnahmen, alle versteckt gefilmt.

Fast zehn Jahre später, in den Jahren 2016 und 2017, machte der Mann, laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, diese Aufnahmen auf diversen Internet-Pornoplattformen verfügbar. Während er selbst dort nur unter einem Pseudonym agierte, machte er seine Ex-Partnerin in mehreren Videos und Bildergalerien mit Vornamen oder gar mit ganzem Namen kenntlich. In den Titeln und Beschreibungen der Videos verwendete er für sie vulgäre Bezeichnungen wie «Slut» (Schlampe). Auch dies geschah, selbstredend, ohne das Wissen oder gar die Einwilligung des Opfers.

Profile voller Sexbilder

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 29-jährigen Handwerker mehrere Einzeldelikte vor, deren er sich teils wiederholt schuldig gemacht habe. Das Herstellen und das Verbreiten der Aufnahmen werden als «strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich» gewertet. Den Tatbestand der Pornografie sieht die Staatsanwaltschaft ebenfalls als erfüllt an, da der Angeklagte die Videos und Bilder auf Plattformen ohne Alterskontrolle hochlud und damit potenziell auch Personen unter 16 Jahren zugänglich machte. Standbilder aus den Videos hatte der Winterthurer nicht nur auf einschlägigen Amateurportalen veröffentlicht, sondern er kreierte unter dem Namen der Geschädigten auch Profile auf den Social-Media-Plattformen Facebook und Google+ oder der Berufsplattform Xing.

Damit hat er, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, «bewusst tatsachenwidrige Beschuldigungen» verbreitet, welche «die Geschädigte in hohem Masse als Menschen verächtlich machen und ihren Charakter in ein ungünstiges Licht rücken». Er habe systematisch gehandelt, in der Absicht, ihren Ruf zu untergraben.

In den letzten Jahren etablierte sich für solche Fälle in den Medien der umgangssprachliche Begriff «Rachepornos». Dabei werden, meist aus Frust über die Trennung, intime Aufnahmen der anderen Partei öffentlich gemacht. Das Phänomen Racheporno ist erst in den letzten Jahren ins allgemeine Bewusstsein gerückt, als digitale Kameras und schnelle Internetverbindungen allgegenwärtig wurden.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten, wovon sechs Monate unbedingt zu vollziehen seien. Darin enthalten sind allerdings weitere Delikte, die dem 29-Jährigen angelastet werden. So soll er sich im Frühling 2015 der Schändung schuldig gemacht haben. Er filmte sich dabei, wie er einer schlafenden Frau an die Brüste fasste und diese massierte. Das Video stellte er anschliessend ins Internet. Des Weiteren habe er auf nicht pornografische Bilder einer weiteren Frau onaniert und Aufnahmen davon unter Nennung ihres vollen Namens hochgeladen.

Getarnte Kameras und viel Hanf

Bei der polizeilichen Durchsuchung wurden zwei als Feuerzeug und Autoschlüssel getarnte Videokameras sichergestellt, ausserdem diverse Kiffer-Utensilien. Der Mann, der, laut Anklageschrift, zu diesem Zeitpunkt zwei Joints pro Tag rauchte, hatte für seinen Eigenbedarf in seiner Wohnung eine Indoor-Hanfplantage betrieben. Nachdem die Polizei diese beschlagnahmt hatte, wurde er im Sommer 2017 mit knapp 200 Gramm Marihuana erwischt, das er hauptsächlich zum Eigenkonsum erworben hatte. (aargauerzeitung.ch)

Weiche Kerne, verbotene Flirts und Pornobalken

Video: Angelina Graf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Zu mild und zu nass: März setzt Trend der letzten Monate fort

Der März 2024 ist über die gesamte Schweiz gesehen rund zwei Grad Celsius zu mild und zu nass gewesen. Damit reihe sich der März lückenlos in die deutlich zu milden letzten Monate ein, teilte der private Wetterdienst Meteonews am Donnerstag mit.

Zur Story