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21'000 Gigabyte Bildmaterial: Zürcher Gericht verurteilt Voyeur zu 2.5 Jahren Knast

21'000 Gigabyte Bildmaterial: Zürcher Gericht verurteilt Voyeur zu 2.5 Jahren Knast

02.06.2016, 15:44
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Ein 43-jähriger ehemaliger Lehrer ist vom Zürcher Bezirksgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren verurteilt worden. Zwölf Monate - abzüglich der Untersuchungshaft - muss er davon absitzen. Der Mann hatte immer wieder heimlich Schülerinnen, Nachbarn oder auch seine eigene Nichte beim Duschen oder umziehen gefilmt.

Im Laufe der Untersuchungen waren die Ermittler auf eine Unmenge von Fotos und Filmen gestossen, welche der 43-Jährige mit versteckten Kameras und ausgeklügelten Videoeinrichtungen aufgenommen hatte. Darunter waren etwa die Nachbarn im Badezimmer, Nichte und Neffe im eigenen Gästezimmer oder Schülerinnen in der Garderobe einer Stadtzürcher Schulschwimmanlage.

«Ermittler sind an ihre Grenzen gestossen»

Dort war der Mann denn auch aufgeflogen, als die Zweitklässlerinnen im Januar 2014 in einer Kindergartentasche eine laufende Videokamera entdeckt hatten. Der als Lehrerpraktikant tätige Mann wurde verhaftet. 21'000 Gigabyte Bildmaterial kamen in den darauffolgenden Wochen zum Vorschein.

«In der ersten Einvernahme glaubte er noch, dass seine anderen Delikte nicht ans Tageslicht kommen»
Staatsanwältin

«Die Ermittler sind an ihre Grenzen gestossen», sagte die zuständige Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Ebenfalls ans Tageslicht kamen dabei Bilder von Schülerinnen der Kaufmännischen Berufsschule St. Gallen, wo der Mann zwischen 2006 und 2010 als Lehrer tätig war.

Das Strafverfahren musste damals wegen mangelnder Beweise eingestellt werden. Dem Mann wurde fristlos gekündigt - wogegen er sich erfolgreich wehrte und 30'000 Franken Schadenersatz erhielt. «Dies bestärkte ihn wohl darin, weiterzumachen», sagte die Staatsanwältin.

Höchststrafe verlangt

Der Fall sei in seinem Umfang und in der Schwere derart einzigartig, dass die maximale Strafe gerechtfertigt sei. Und so verlangte die Staatsanwältin die mögliche Höchststrafe von drei Jahren - 18 Monate sollte der Mann absitzen. Die übrigen 18 Monate auf Bewährung, bei einer Probezeit von 5 Jahren.

«Der Mann ist kein pädosexuelles Monster, sondern nur ein Voyeur»
Verteidiger

Das Gericht verurteilte den heute in einem Finanzunternehmen tätigen Riskmanager schliesslich wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte zu einer Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren - 18 Monate bedingt, bei einer Probezeit von 4 Jahren. Die 127 Tage, die der Mann in U-Haft sass, abgezogen, muss er also noch acht Monate ins Gefängnis.

Rückfallgefahr

Der 43-Jährige muss zudem weiter regelmässig eine Therapie besuchen und darf keiner entlöhnter Arbeit mit Kindern nachgehen. Das Tatvergehen wiege schwer, sagte der Richter. Ausserdem sei die Anzahl Geschädigter mit 27 sehr hoch. «Wir sehen auch eine Rückfallgefahr, die berücksichtigt werden muss.»

«Heute ist mir bewusst, dass ich damit vielen Leuten geschadet habe»
Angeklagter

Der Mann sei äusserst perfid vorgegangen, habe seine Handlungen bis ins Detail geplant, sagte auch die Staatsanwältin. Auch seien die Ausführungen zu seinen Beweggründen fadenscheinig und unglaubhaft. «In der ersten Einvernahme glaubte er noch, dass seine anderen Delikte nicht ans Tageslicht kommen.»

Nur ein Voyeur, kein Pädophiler

Der Verteidiger hingegen forderte, dass sein Mandant nur zu einer bedingten Strafe verurteilt werde. Es gehe hier nicht um Pädophilie, nicht um Eingriffe in die körperliche Integrität von Kindern, sagte er. «Der Mann ist kein pädosexuelles Monster, sondern nur ein Voyeur.» Keine einzige Geschädigte habe er angefasst.

Ein Gutachten hatte beim Angeklagten eine mittelschwere voyeuristische Störung diagnostiziert. Aufgrund der Bilder und Taten attestierte dieses beim Verhalten des Mannes aber auch eine sexuelle Zielrichtung. Zudem war darin von einem hohen Rückfallrisiko die Rede, «falls keine Massnahmen zur Risikoabsenkung» ergriffen würden.

Sein Mandant absolviere seit zwei Jahren freiwillig eine Therapie und sei geständig, begründete der Verteidiger seinen tiefen Strafantrag. Es sei die Scham, die ihn daran hindere, über seine Motive zu sprechen. Nur der Volkszorn habe zum ausserordentlich hohen Strafantrag der Staatsanwaltschaft geführt.

Verteidiger kündigt Berufung an

Der Angeklagte selbst zeigte sich relativ emotionslos. Er habe aus Neugierde gefilmt, sagte er auf die Frage nach seinem Motiv. «Heute ist mir bewusst, dass ich damit vielen Leuten geschadet habe.» Doch zu erklären, wie es dazu gekommen sei, sei für ihn sehr schwierig.

Die Deliktaufarbeitung sei ein Kernpunkt der Therapie. Ausserdem betonte der Mann, dass er keine elektronischen Geräte mehr besitze, sich von kritischen Orten fernhalte und von seiner Frau kontrollieren lasse. Der Verteidiger kündigte im Anschluss ans Urteil an, dagegen in Berufung zu gehen. (whr/sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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äti
02.06.2016 19:11registriert Februar 2016
21'000 Gigabyte dünkt mich schon sehr viel.
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Zum Kommentar
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Anaalvik
02.06.2016 22:37registriert Mai 2016
Der Mann sollte zum Geheimdienst wechseln, oder in die Sichherheitsbranche. Dort hätte er nicht eine psychische Störung, sondern ein ausserordentliches Talent.
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