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Kettensäge-Attacke von Dielsdorf schockte die Welt

Kettensäge-Attacke von Dielsdorf schockte die Welt: Jetzt ist der Fall wieder hochaktuell

Vor zwölf Jahren sorgte ein Überfall in Dielsdorf ZH weltweit für Schlagzeilen. Doch die Ermittler fanden die Täter nicht und legten den Fall zu den Akten. Jetzt holen sie ihn wieder hervor: Der Hauptverdächtige sitzt in U-Haft
09.03.2019, 06:16
Andreas Maurer / ch media
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So stellt sich ein Zeichner den Überfall aufgrund der Schilderungen des Opfers vor
So stellt sich ein Zeichner den Überfall aufgrund der Schilderungen des Opfers vorIllustration Andreas Gefe

Es gibt Verbrechen, die bleiben trotz aufwendiger Ermittlungen jahrelang ungelöst. Und dann führt der Zufall die Ermittler plötzlich auf die richtige Spur. So geschehen im Frühling 2017.

Strafverfolger hörten einen jungen Mann aus Zürich wegen Verdachts auf kriminelle Aktivitäten ab. Sie hatten eine Wanze im Auto installiert. Die aufgezeichnete Unterhaltung entwickelte sich in eine unerwartete Richtung: Er erzählte von einem Verbrechen, das er als 15-Jähriger mit seinem Stiefvater verübt habe. Mit einer Kettensäge hätten sie im Jahr 2007 die McDonald’s-Filiale in Dielsdorf ZH überfallen.

Über ein Jahrzehnt später, im Oktober 2018, verhaftete die Staatsanwaltschaft Vater und Sohn wegen des zufälligen Geständnisses. Der Sohn bestätigte in einer Einvernahme seine Aussage. Auch der Vater sagte im Verhör, er gehe davon aus, sein Sohn habe als Teenager das Delikt tatsächlich begangen – aber nicht mit ihm, sondern mit einem anderen Komplizen.

Die Akten, welche die Justiz nun wieder öffnet, dokumentieren eine unvorstellbare Tat. Sie trieb nicht nur das Opfer in den Wahnsinn, sondern auch eine Reporterin der «Washington Post», die Ermittler und eine Sozialversicherung.

Diese Zeitung rekonstruiert den Fall, gestützt auf ein Zwischenurteil, welches das Bundesgericht diese Woche publiziert hat, und aufgrund von Zeitungsartikeln sowie Fernsehbeiträgen aus dem Archiv.

Der Horror begann am 1. Mai 2007 kurz nach Mitternacht. Ein damals 36-jähriger Angolaner arbeitete alleine in der McDonald’s-Filiale in Dielsdorf ZH. Er putzte. Plötzlich hörte er ein Klopfen vom Hintereingang. Er öffnete die Türe. Vor ihm standen zwei maskierte Typen.

Einer hielt eine Kettensäge in der Hand, der Motor heulte auf, das Sägeblatt rotierte. Sie verlangten Geld, doch ihr Opfer hatte keinen Zugang zum Tresor. Er war nur der Putzmann. Mit der Säge gingen sie auf ihn los, verletzten ihn im Gesicht, an der Brust, an beiden Unterarmen.

Der Mann schaffte es, sich bis zu jenem Pub zu schleppen, das um diese Zeit noch geöffnet war. Er hinterliess eine Blutspur von einem Kilometer, wie der «Blick» später nachzeichnete. Die Wirtin alarmierte die Sanität. In einer sechsstündigen Operation wurde der Verletzte gerettet.

Rassismus-Alarm in den USA

Die Mediengeschichte begann mit einer kurzen Mitteilung der Zürcher Kantonspolizei. Die Schweizerische Depeschen-Agentur verbreitete am Nachmittag des 1. Mai eine Nachricht in der Kategorie Vermischtes. Viel mehr hatten die Zeitungen danach nicht zu vermelden, die Polizei tappte im Dunkeln und konnte den Verletzten in der Woche nach der Tat nicht einvernehmen.

Was die Polizei nicht schaffte, gelang einer Reporterin von TeleZüri. Sie führte ein Interview mit dem Opfer am Krankenbett (siehe nachfolgendes Video). Er hob seinen Gips-Arm und sagte in die Kamera: «Es waren Rassisten.» Die Aussage löste ein paar weitere Artikel aus, dann wurde es ruhig um den Fall.

«Sie sagten ‹wir werden dich umbringen›»: Tele Züri sprach mit dem Opfer des Kettensägen-Angriffs (Beitrag vom Mai 2007)

Video: © Tele Züri

Um die Welt ging die Geschichte erst ein halbes Jahr später. Eine Reporterin der «Washington Post» war auf der Suche nach einem Fall von Rassismus in der Schweiz. An einem Kongress von Exil-Afrikanern in Paris traf sie auf eine Leiterin des Schweizer Vereins SOS Rassismus.

Diese erzählte ihr von der Kettensäge-Attacke, die sie mit der Ausländerfeindlichkeit der SVP erklärte, und stellte den Kontakt zum Opfer her. Gegenüber der US-Reporterin äusserte sich der Angolaner deutlicher als gegenüber der Zürcher Fernsehfrau. Der Mann mit der Kettensäge habe folgende Sätze geschrien, als er auf ihn losgegangen sei: «Wir brauchen keine Afrikaner in unserem Land. Wir sind hier, um dich zu töten.»

Die «Washington Post» sprach von «the May 1 attack», beschrieb diese detailliert wie in einem Horrorfilm, um ein politisches Grundsatzproblem zu illustrieren: Rassismus sei auf den Strassen in der Schweiz allgegenwärtig. Verantwortlich dafür sei «the Swiss People’s Party», die mit ihrer Schäfchen-Kampagne zur Ausschaffungs-Initiative eine aggressive Stimmung im Land verbreite. Der Text war in den USA begehrt, das «Wall Street Journal» und die «Seattle Times» druckten ihn nach.

So berichtete die Washington Post 2007 über den Kettensägenangriff in der Schweiz.
So berichtete die Washington Post 2007 über den Kettensägenangriff in der Schweiz.

In der Schweiz blieb es medial ruhig. Nur die «Weltwoche» heulte auf. Sie deckte «die Machenschaften der Antidiskriminierungslobby» auf und belegte, dass die US-Story teilweise unglaubwürdig ist. Sogar die Schweizer Botschaft in Washington intervenierte bei der «Post» und korrigierte die Darstellung.

Zwar gilt bis heute als gesichert, dass das Opfer auf die beschriebene Weise von den zwei Typen mit der Kettensäge zugerichtet worden war. Aber dass die Tat rassistisch motiviert war, liess sich nicht erhärten. Die Staatsanwaltschaft bestritt dieses Motiv und ging stattdessen von einer «Abrechnung» aus. Allerdings führte auch diese Spur nicht weiter.

Erschwert wurden die Ermittlungen durch das Aussageverhalten des Opfers. Der Mann verstrickte sich in Widersprüche und machte keine konkreten Angaben. «Dissoziatives Verhalten», meinten die Ärzte, ein Bewältigungsmechanismus, mit dem sich Gewaltopfer vor Erinnerungen an ein traumatisches Erlebnis schützen.

Der Angolaner hatte ohnehin ein belastetes Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden. Bei McDonald’s arbeitete er unter falschem Namen und vor der Tat war er selber aktenkundig: Ladendiebstähle, Ausweisdelikte, Verkehrsverstösse, Hausfriedensbruch. Oft unter Alkoholeinfluss.

Der Grad der Traumatisierung

Sieben Jahre nach der Tat erzählte das Opfer dem «Beobachter» seine persönliche Leidensgeschichte. Rassismus spielte darin keine Rolle mehr. Der Mann konnte sich nicht mehr erinnern, den Vorwurf geäussert zu haben. Sein Anwalt führte einen anderen Kampf, einen Rechtsstreit gegen die Sozialversicherungen. Der Angolaner konnte seine linke Hand auch Jahre nach dem Überfall kaum mehr bewegen, die Säge hatte die Nerven durchtrennt. Auch in Armen und Schulter verschwanden die Schmerzen nicht mehr.

Schlimmer waren allerdings die Albträume und Flashbacks. Doch die Versicherungen wollten nur für die körperlichen Verletzungen aufkommen, nicht für die psychischen Schäden. Denn diese seien nicht auf die Attacke zurückzuführen, sondern auf eine als Kind erlittene Traumatisierung im angolanischen Bürgerkrieg.

«Haben Sie vor jemandem Angst? – Ich habe jetzt vorjedem Menschen Angst.»
Einvernahmeprotokoll

Die Versicherer argumentierten mit einer makabren These: Wer viel Gewalt erlebt habe, stumpfe ab und werde deshalb kaum zusätzlich traumatisiert. Damit kamen sie nicht durch. Die Gegenthese fand mehr Zustimmung: Eine Traumatisierung in der Kindheit führe im späteren Leben zu einer erhöhten Verwundbarkeit. Das Bundesgericht stellte sich auf die Seite des Opfers. Endlich erhielt es eine Invalidenrente.

Was blieb, war die Angst. In einer Einvernahme fragten die Ermittler: «Haben Sie vor jemandem Angst?» – «Ich habe jetzt vor jedem Menschen Angst.»

Die Urheber der Angst fand die Polizei damals nicht. Nach einem Jahr wurden die Ermittlungen offiziell eingestellt.

Jetzt hat die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren unter dem Titel «qualifizierter Raubversuch» wieder aufgenommen. Das vermutete Motiv: Geld. Dem Stiefvater, der unter «dringendem Tatverdacht» steht, drohen mindestens fünf Jahre Gefängnis. Taten, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, verjähren nach 15 Jahren. Die Frist läuft noch drei Jahre. Der Sohn hingegen hat nichts mehr zu befürchten. Da er minderjährig war, gilt für ihn das Jugendstrafrecht. Verbrechen der Jugend vergisst die Justiz nach fünf Jahren.

Vater und Sohn im Verhörzimmer

Der Vater sitzt seit vier Monaten in Untersuchungshaft. Diese Woche hat das Bundesgericht einen Entscheid publiziert, wonach er derzeit nicht in Freiheit entlassen werden kann. Denn die Gefahr sei zu gross, dass er versuchen könnte, seinen Sohn dazu zu drängen, die Anschuldigungen zurückzunehmen.

Es wäre nicht das erste Mal. Im Zeitraum, als die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der Kettensäge-Attacke einstellte, ermittelte sie zufälligerweise parallel in einem anderen Verfahren gegen den heutigen Hauptverdächtigen. Sein Stiefsohn und seine Ehefrau hatten ihn angezeigt, unter anderem wegen Drohung. Doch weil diese den Strafantrag zurückzogen, musste auch dieses Verfahren eingestellt werden. Erfolglose Ermittlungen gegen den Mann liefen bereits wegen Betrug und Körperverletzung. Es gab sogar noch ein drittes Verfahren, in dem er verurteilt wurde: Er betrog bei einem Autoverkauf.

Viele Räuber verschwinden
Dass ein Raubüberfall nicht aufgeklärt wird, kommt häufig vor. Sogar bei der Mehrheit der angezeigten Taten findet die Polizei die Täter nicht. Die Aufklärungsquote bei Raub beträgt 43 Prozent.
Bei Tötungsdelikten hingegen liegt sie in der Schweiz aktuell bei 95 Prozent. Ein Grund dafür ist, dass bei Tötungen meistens eine Beziehung zwischen Täter und Opfer bestanden hatte. Bei Raubüberfällen hingegen haben sie meistens keinegemeinsame Vorgeschichte.​

Das Zürcher Obergericht attestiert dem Mann eine «erhebliche Gewaltbereitschaft». Sein Stiefsohn gab zu Protokoll, er habe in seiner Kindheit und Jugend sehr oft körperliche Gewalt von ihm erfahren.

Der Vater hingegen argumentiert, selbst wenn er wollte, könnte er den Sohn heute nicht mehr beeinflussen. Nach dem 1. Mai 2007 gingen sie getrennte Wege. Sie hätten den Kontakt abgebrochen. Nun sind sie sich zum ersten Mal wieder begegnet, in einer Konfrontationseinvernahme. Ein Zufall führte sie zusammen.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, den Fall nun aufklären zu können. Vor der Anklageerhebung muss sie vor allem ein Rätsel noch lösen: Wie war die Rollenaufteilung in der blutigen 1.-Mai-Nacht? Das nächste Vater-Sohn-Gespräch könnte bald in einem Gerichtssaal stattfinden.

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Video: srf/SDA SRF
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15 Kommentare
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redeye70
09.03.2019 08:05registriert Mai 2016
Ich bin etwas verwirrt. Zuerst heisst es Stiefvater und Stiefsohn. Dann wechselt es zu Vater und Sohn. Ja was gilt denn jetzt? Ich kann die Sachlage so nicht verstehen.
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Booker
09.03.2019 07:38registriert September 2016
Der Beweis dafür dass das Abhören von Telefonen und email etc. Auf begründeten Verdacht hin durchaus sinnvoll und zielführende ist. Danke den Ermittlern !
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iisebahnerin
09.03.2019 13:07registriert Mai 2018
Aha....eine Sozialversicherung wird in den Wahnsinn getrieben....?!
....öppe so sprachlich akurat wie "er/sie hat die Uni erfolgreich abgeschlossen".... 😉😉
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