Schweiz
Zürich

WG-Partnerin erwürgt und geschändet: 34-Jähriger muss in Psychiatrie

Medienleute stehen vor dem Zuercher Bezirksgericht am Mittwoch, 30. Maerz 2016. Heute Mittwoch steht der Bankangestellte vor dem Zuercher Bezirksgericht, der Ende 2011 die Affaere Hildebrand ins Rolle ...
Der 34-Jährige musste sich am Dienstag wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.Bild: KEYSTONE

WG-Partnerin erwürgt und geschändet: Kleine Verwahrung für 34-Jährigen 

13.09.2018, 16:1713.09.2018, 16:38
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Der 34-jährige Mann, der seine Mitbewohnerin erwürgt hat und die Leiche schändete, muss 22 Monate ins Gefängnis. Zudem ordnete das Bezirksgericht Zürich eine stationäre Massnahmen an.

Das Bezirksgericht Zürich veröffentlichte das Urteil am Donnerstag. Das Verhalten des Mannes erfülle den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens, heisst es in der Mitteilung.

Die Vorgehensweise und das Motiv des Beschuldigten seien äusserst verwerflich gewesen. Selektiv sei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Krankheit leide und die Tat auch unter Einfluss dieser Störung begangen habe.

Streitereien im Vorfeld

Der Mann hatte die IT-Spezialistin im September 2016 in einem Streit erwürgt. Anschiessend verging er sich sexuell an der Leiche. Der Beschuldigte schilderte die Frau am Prozess am vergangenen Dienstag als unerträglich aggressiv. Sein Verteidiger sagte denn auch, der Beschuldigte habe die Frau gar nicht töten wollen. Er habe sich nur wehren wollen. Der Staatsanwalt hingegen plädierte auf 18 Monate Freiheitsentzug.

Der Beschuldigte zeigte sich am Dienstag teilweise geständig, es kam aber auch zum Eklat. Der Beschuldigte wurde zum Teil aus dem Gericht geschickt, weil er ausfällig geworden war. Die Schwester des Opfers, extra aus Frankreich angereist, bewarf ihn mit einem Schuh.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden. (sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MacB
13.09.2018 16:48registriert Oktober 2015
Was ich schlimm finde bei solchen Urteilen ist ein formeller Teil: Das Wort "schuldunfähig".

Wer zur Tat fähig ist, soll gefälligst auch zur Schuld fähig sein. Nur weil die Tat grausam ist und er vielleicht nicht alle Tassen am richtigen Ort hat, ist so ein Täter noch lange nicht unzurechnungsfähig. Das Wort "schuldunfähig" gehört einfach gestrichen, es ist ein Hohn gegenüber allen Angehörigen!
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PAI\lDA
13.09.2018 16:41registriert September 2018
In den USA würde der einfach lebenslänglich in den Bau wandern...

Und das wäre auch gut so
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Frances Ryder
13.09.2018 19:29registriert Januar 2018
Immer diese Rachsüchtigen in den Comments bei jedem Beitrag zu einem Gerichtsentscheid. Jetzt gehts sogar schon soweit, dass die USA, welche das mit Abstand schlechteste Justizsystem der westlichen Welt hat, hochgelobt wird.
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