Schweiz
Zürich

Winterthurer IS-Reisende zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt

Dschihad-Geschwister aus Winterthur zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt

27.02.2019, 08:3627.02.2019, 13:19
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Bezirksgericht in Winterthur am Donnerstag, 23. November 2017. Vor dem Richter steht ein aethiopischer Imam, der im Oktober 2016 in einer Predigt in der An'Nur-Moschee in Winterthur oeffentlich z ...
Das Bezirksgericht in Winterthur.Bild: KEYSTONE

Das Jugendgericht Winterthur hat am Mittwoch zwei Geschwister wegen ihres Einsatzes für den «IS» schuldig gesprochen. Es verhängte bedingte Freiheitsstrafen von zehn beziehungsweise elf Monaten.

Die beiden waren Ende 2014 im Alter von 15 und 16 Jahren zum «IS» nach Syrien gereist. Die junge Frau hat von den zehn Monaten ihrer Strafe neun bereits abgesessen. Ihrem ein Jahr älteren Bruder rechnete das Gericht zehn der elf Monate an.

Während der einjährigen Probezeit müssen die beiden regelmässig Kontakt mit der Gewaltschutzabteilung der Polizei halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch wenn die Strafen mild scheinen: Das Gericht ging fast an die obere Grenze des Strafrahmens, den das Jugendstrafrecht für solche Taten vorsieht. Das Maximum wäre ein Jahr gewesen. Nur wenn den Geschwistern Kampfhandlungen oder gar Tötungen hätten nachgewiesen werden können, wäre die Maximalstrafe bei vier Jahren gelegen.

«Teilten das Gedankengut»

Für das Jugendgericht sei es erwiesen, dass die beiden den «IS» unterstützten, sagte der vorsitzende Richter. Sie seien freiwillig, vorsätzlich und im Wissen um die Gräueltaten heimlich nach Syrien gereist und hätten dort rund ein Jahr lang im «IS»-Gebiet unter dem «IS»-Regime gelebt. «Sie teilten das Gedankengut und hiessen es gut.»

Vom «IS» sei ihnen Wohnraum zugewiesen worden und er habe sie auch finanziell unterstützt. Die beiden hätte einen «Nom de Guerre», also einen Übernamen, erhalten und ihnen habe das Leben dort gefallen – zumindest am Anfang. Für all das gebe es Beweise.

Es gebe keine Gründe zur Minderung des Verschuldens, sagte der Richter. Zwar seien sie von ihrem Kollegenkreis in Winterthur bei ihrer Radikalisierung und ihren konspirativen Reiseplänen unterstützt worden – aber sie hätten sich diesen Kreis selbst ausgesucht. Sie hätten auch keine schwierige Jugend gehabt, sondern «hätten ganz genau gewusst, wie man sich verhält».

Während ihres Aufenthalts im «IS»-Gebiet lernten die beiden Arabisch und studierten den Koran. Sie hatten intensiven Kontakt mit «IS»-Sympathisanten und versuchten, Familie und Freunde zum Nachkommen zu überreden. Der Bruder erfüllte unter anderem logistische Aufgaben im Grenzgebiet. Ein Foto zeigt ihn mit einem Waffenholster. Die Schwester «kümmerte sich um Haus und Herd» und hütete kleine Kinder.

Erklärungen verweigert

Die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht hatte im Dezember stattgefunden. Die Medien waren nur zu einem Teil der Verhandlung und der Urteilseröffnung zugelassen.

Vor Gericht und im gesamten Verfahren hatten die beiden Jugendlichen fast jegliche Aussage verweigert. Gewiss sei es ihr Recht, zu schweigen, sagte der Richter. Da sie aber auch dort geschwiegen hätten, wo es um Erklärungen gegangen sei, könne man dieses Verhalten auch «durchaus negativ werten».

Während die Geschwister in Syrien lebten, setzten ihre Eltern in Winterthur alle Hebel in Bewegung, um ihre Rückreise zu erwirken. Die Mutter reiste ihnen nach und lebte einige Zeit bei ihnen, bis ihnen im Dezember 2015 gemeinsam die Rückreise glückte. Noch am Flughafen Zürich wurden die beiden Jugendlichen festgenommen. (jaw/aeg/sda)

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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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G. Nötzli
27.02.2019 09:34registriert Juni 2015
Ah super...

Schliesst sich dem IS an, zeigt vor Gericht keine Reue und Einsicht...

und wird “bedingt” verurteilt.

Jeder Raser in der Schweiz wird härter angegangen, aber es fehlen halt die Beweise gegen die IS-Fundis.

Viel Spass, ohne Beweise gegen die in den kurdischen Gefängnisse vorzugehen.
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nass
27.02.2019 09:34registriert Juni 2017
Leider kein Aprilscherz. Ich vermisse Richter mit etwas "Pfupf im Füdli".
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Antigone
27.02.2019 09:24registriert November 2018
Viel zu milde Strafe...

Wenn man 100.- Steuern hinterzogen hätte, würde man 5 Jahre eingebuchtet werden.
11030
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