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«Dolder»-Besitzer muss in Zürich über 100 Millionen Steuern nachzahlen

«Dolder»-Besitzer muss in Zürich über 100 Millionen Steuern nachzahlen

30.12.2016, 12:0030.12.2016, 12:09
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ZUM GESCHAEFTSJAHRE 2013 DES ZUERCHER NOBELHOTELS STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES THEMENBILD ZUR VERFUEGUNG - Das Grand Hotel Dolder, aufgenommen am Samstag, 6. Oktober 2012 in Zuerich. (KEYSTONE/Alessand ...
Erste Adresse: das «Dolder» in Zürich.Bild: KEYSTONE

Der Besitzer des Zürcher Nobelhotels «Dolder» muss Nachsteuern in der Höhe von voraussichtlich über 100 Millionen Franken zahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Milliardärs und seiner Ehefrau gegen eine Sicherstellung der ausstehenden Beträge abgewiesen.

Urs E. Schwarzenbach, owner of the hotel, has a glass of wine at the reopening of the Dolder Grand Hotel in Zurich, Switzerland, pictured on April 24, 2008. The hotel was built in 1899 and was one of  ...
Urs Schwarzenbach bekommt eine saftige Rechnung vom Finanzamt.Bild: KEYSTONE

Das kantonale Steueramt Zürich hatte im Oktober 2015 gegenüber Urs E. Schwarzenbach und seiner Frau ein Nach- und Strafsteuerverfahren zu den Jahren 2005 bis 2009 eröffnet.

Steuersitz in Grossbritannien

Aufgrund von Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung durch die Eidgenössische Zollverwaltung in der Villa der Schwarzenbachs 2013 beschlagnahmt worden waren, ergab sich, dass Schwarzenbach einen Kunst- und Antiquitätenhandel betrieben hat. Dies geht aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Steueramt erliess Ende Januar 2016 eine Nachsteuerverfügung. Es setzte Nachsteuern von insgesamt rund 110 Millionen Franken fest. Es werden voraussichtlich Zinsen, Verfahrenskosten und Hinterziehungsbussen hinzu kommen.

Weil das Ehepaar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Grossbritannien hat und in der Schweiz nur beschränkt steuerpflichtig ist, haben die Behörden eine Sicherstellungsverfügung in der Höhe von 205 Millionen Franken erlassen. Ein solcher Arrest wird durch das zuständige Betreibungsamt vorgenommen, damit mutmasslich geschuldete Steuern auch beglichen werden können.

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Das Ehepaar zog die entsprechende Verfügung vergeblich bis vor Bundesgericht. Es machte geltend, die Behörden seien falsch vorgegangen und hätten die Höhe der Nachsteuern willkürlich festgelegt. Die Eheleute bestreiten, in den betroffenen Jahren Handel mit Kunstgegenständen betrieben zu haben. (Urteil 2C_669/2016 und 2C_670/2016 vom 08.12.2016)

(sda)

Das «Dolder» (und Badis) in den 50ern

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Ab in die Badi! Das sagten sich auch schon unsere Grosseltern.
Und so sah das damals aus.
1955, Motel Losone-Ascona.
(Bild: Hans Gerber)
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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pius C. Bünzli
30.12.2016 15:02registriert Oktober 2014
n paar Wochen Knast würden dem Typen auch nicht schaden..
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Wandtafel
30.12.2016 14:43registriert März 2015
Sie haben doch gerade kürzlich der Uni Zürich 100 Mio. CHF gestrichen?
Könnte man gut gebrauchen 😜
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Calvin Whatison
30.12.2016 13:56registriert Juli 2015
💯 Mios !!!! Eindeutig ein paar Nullen zuviel. Unterstelle diesen "Herrschaften" einfach mal Geldgier.
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