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Suizid im Gefängnis: Mutter aus Flaach ZH hinterliess einen Abschiedsbrief

Suizid im Gefängnis: Mutter aus Flaach ZH hinterliess einen Abschiedsbrief

08.08.2015, 12:3008.08.2015, 13:39
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Natalie K. aus Flaach ZH, die am Neujahrstag ihren fünfjährigen Sohn und ihre zweijährige Tochter getötet haben soll, wurde am Freitagmittag tot im Gefängnis aufgefunden. Die Behörden informierten am Samstagmittag an einer Pressekonferenz über den Suizid.

Thomas Manhart, Leiter im Amt für Justizvollzug, erklärte, dass Natalie K. beim Mittagessen noch lebend gesehen wurde. Zirka zwei Stunden später sollte sie für einen Hofgang abgeholt werden. «Da wurde sie tot in ihrer Zelle aufgefunden», so Manhart. Die sofort eingeleiteten Wiederbelebungsversuche seien leider zu spät erfolgt. Natalie K. hatte sich in der Zelle stranguliert.

Thomas Manhart, Leiter Amt für Justizvollzug, Regierungsrätin Jacqueline Fehr und Jérôme Endrass, stellvertretender Leiter der psychiatrischen Dienste.
Thomas Manhart, Leiter Amt für Justizvollzug, Regierungsrätin Jacqueline Fehr und Jérôme Endrass, stellvertretender Leiter der psychiatrischen Dienste.Bild: 

Die Mutter habe ein Schriftstück hinterlassen, sagte Manhart weiter. Dieses wurde der Strafverfolgung zugestellt. Weitere Angaben dazu machte er nicht. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft läuft.  

Jérôme Endrass, stellvertretender Leiter der psychiatrischen Dienste, sagte am Samstag vor den Medien, dass bei der Einweisung in ein Gefängnis in einem ersten Schritt eine psychiatrische Beurteilung erfolge. Bei Hinweisen auf eine akute Selbstgefährdung erfolge eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik. Konkret Stellung zum Fall könne er aber nicht nehmen. «Suizid ist vermeidbar, aber leider nicht immer», so Endress.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden bei der Betreuung der Frau keine Standards verletzt. Die Frau sei regelmässig psychiatrisch betreut worden.

Der Tatort in Flaach: Hier soll Natalie K. ihre Kinder getötet haben.
Der Tatort in Flaach: Hier soll Natalie K. ihre Kinder getötet haben.Bild:

Natalie K. hat ihre beiden Kinder erstickt, glauben die Ermittler. Die Frau rief anschliessend selbst die Polizei und ging dann in einen nahegelegenen Wald, um sich mit einem Messer selbst zu töten. Die Beamten konnten sie verletzt ins Spital bringen. (meg)

KESB nahm Mutter die Kinder weg

Das zweifache Tötungsdelikt war trauriger Höhepunkt eines Konflikts der Familie mit der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese hatte die vorübergehende Unterbringung der Kinder in einem Heim verfügt, nachdem die Eltern wegen Betrugsverdachts Anfang November verhaftet worden und ausserdem Gefährdungsmeldungen bezüglich der Kinder eingegangen waren.

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Bild: KEYSTONE

Auch nach der Entlassung der Mutter aus der Haft einige Tage nach der Festnahme sollten die Kinder im Heim bleiben, bis alle nötigen Abklärungen getätigt sein würden. Über die Feiertage durften sie zwei Wochen bei der Mutter verbringen, hätten aber Anfang Jahr wieder zurückgebracht werden sollen.

Das tragische Ereignis stiess eine öffentliche Aggressionslawine gegen die KESB los – bis hin zu Morddrohungen gegen Mitarbeitende. Die professionelle Behörde hatte Anfang 2013 die vorher zuständigen Vormundschaftsbehörden abgelöst, in denen Laien tätig waren.

War diesen früher unprofessionelles Handeln vorgeworfen worden, so hiess es jetzt, die Profis seien kalte «Schreibtischtäter», fern von den Menschen, mit denen sie zu tun hätten.

KESB findet Massnahme «nachvollziehbar und vertretbar» 

Auch die Politik befasste sich mit dem Fall. Das Zürcher Kantonsparlament lehnte eine gesetzliche Grundlage für einen KESB-Pikettdienst ab, wie Grüne und CSP verlangt hatten. Die Geschäftsprüfungskommission bescheinigte den KESB generell gute Arbeit mit verbesserungswürdiger Kommunikation.

Die Direktion der Justiz und des Innern erklärte nach einer Überprüfung, die KESB Winterthur-Andelfingen habe im konkreten Fall «nachvollziehbar und vertretbar» gehandelt. 

Bis heute hat sich der Sturm der Empörung nicht gelegt. Wo immer in der Schweiz ein trauriger Fall publik wird – wie dieser Tage im Kanton St.Gallen –, hagelt es Vorwürfe gegen die KESB. Entweder wird ihr vorgeworfen, sie habe unnötig gehandelt oder sie habe fälschlicherweise nicht gehandelt. 

(sda/phi) 

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